IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 18. April 2023 betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe Oktober 2021 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 1. Juni 2023 gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 3. November 2023 gegen die Bescheide des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter MBA und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Albert Salzmann, der Richterin MMag. Elisabeth Brunner sowie die fachkundigen Laienrichter Christian Berger LL.M. BA MSc und Mag. Johann Lackner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5.2.2024…
…Allerdings wurde (offenbar versehentlich) die im bekämpften Bescheid erfolgte Fehlberechnung (unzutreffende Erfassung von Einkünften unter KZ 863 und 865) nicht korrigiert. Im Vorlageantrag vom 23.10.2015 wird die Erfassung der Kapitaleinkünfte und die Anrechnung von EU-Quellensteuern in der zutreffenden Höhe (ersichtlich aus den…
…Fläche von 1 Hektar werde fast jährlich überflutet. Weiters müssten Wildschäden durch Wildschweine und Rotwild berücksichtigt werden. Da die Ertragsfähigkeit gesunken sei, könne die Erhöhung nur eine Fehlberechnung bzw. Fehlentscheidung sein. Die Beschwerdeführer stellen daher den Antrag, die alten von den Bodenschätzern errechneten Abschläge beim…
…sei hinsichtlich der Festsetzung der Säumniszuschläge unerheblich. Die fälligen Abgaben seien nicht entrichtet worden. Eine Fehlberechnung liege nicht vor, weshalb die Abweisung der Beschwerde beantragt werde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gegenstand dieses Verfahrens sind die im Bescheid vom 09.10.2019 festgesetzten Säumniszuschläge…
…waren jedoch aufgrund einer Fehlberechnung zu berichtigen." Aufgrund der Neuberechnung wurden Aussetzungszinsen in Höhe A Euro festgesetzt. In den der Beschwerdevorentscheidung beiliegenden Berechnungsblättern werden die jeweiligen Zinsen hinsichtlich der ausgesetzten Beträge aufgeschlüsselt und deren Berechnung offen gelegt. Mit Schriftsatz vom 17.12.2015 begehrte die…
…00 nach sich ziehe. Dieser Betrag wurde der Bf. im auf Grund einer Fehlberechnung neu erlassenen Einkommensteuerbescheid vom 2.2.2016 zum Ansatz gebracht, die Abgabennachforderung beläuft sich insgesamt auf € 2.970,00. Am 7.3.2017 erhob die Bf. gegen den angeführten Bescheid…
…der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen. Hinsichtlich der in den Beschwerden angeführten Fehlberechnungen werde festgestellt: Vorauszahlungsbescheide würden für das im Bescheid genannte Jahr und die Folgejahre bis zum Ergehen eines neuen Bescheides gelten. Der Ablauf der Aussetzung betreffe daher alle aufgrund der…
…nicht vorgebracht. Die Beschwerde bezieht sich indirekt auf die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2006. Der Bf. behauptete auch nicht eine Fehlberechnung der Zinsen. In einer weiteren Eingabe vom 14.02.2009 begehrte der Bf. für den Fall der Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die…
…Abs 7 BAO ausschlaggebend, ob denjenigen, der die Selbstberechnung vorgenommen und den selbst berechneten Betrag zeitgerecht entrichtet habe, an der Fehlberechnung ein grobes Verschulden treffe (Ritz, BAO5 § 217 RZ 48). Nach Ansicht von Ritz treffe den Abgabepflichtigen dann kein grobes Verschulden, wenn der Selbstberechnung eine…
…selbst berechneten Betrag, so ist für § 217 Abs. 7 ausschlaggebend, ob ihn an der Fehlberechnung ein grobes Verschulden trifft. Dies wird nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217…
…in gutem Glauben bezogen und auch ausgegeben worden. Es seien im Zuge der letzten Überprüfung 2010 alle geforderten Unterlagen beigebracht und die Familienbeihilfe zuerkannt worden, sodass die Fehlberechnung vom Finanzamt ausgehe. Der Bf sei behindert und besachwaltert, er bedürfe umfangreicher Pflege und Betreuung mit einem…
…Zusammenführung der übermittelten Daten mit den Daten aus der Steuererklärung infolge Angabe verschiedener Versicherungsnummern scheitere, stelle das nachträgliche Hervorkommen der dadurch verursachten Fehlberechnung einen Wiederaufnahmegrund dar. Im Vorlageantrag wurde ausgeführt, in den Steuererklärungen für 2004 bis 2008 sei die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen richtig und…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellt und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu…
…dass die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungs-differenzen nicht bloß von geringem Ausmaß seien und dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug zu geben sei. Mit Schriftsatz vom 20.03.2018 erhob die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin (Bf) Beschwerde gegen den…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellen würde und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß wären, wäre bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug…