…die sich ständig in einem anderen EU-Staat aufhalten. Sind beide Elternteile jeweils in einem EU-Land beschäftigt, so besteht It. VO im Wohnland der Kinder vorrangig Anspruch auf Familienleistungen, im Beschäftigungsland gegebenenfalls auf Ausgleichszahlung. Bei Personen, die zugleich mehrere Beschäftigungen in mehreren Mitgliedstaaten ausüben…
…Der in einem anderen EU-Staat arbeitende Unionsbürger soll durch Anwendung der "Antikumulierungs-Regeln" gleichbehandelt, aber nicht bevorzugt werden. Er soll also in Summe nicht mehr erhalten als die (höhere) Leistung, die in den beiden involvierten Staaten (also Beschäftigungsstaat und Wohnsitzstaat) vorgesehen ist. Der Oberste…
…dass unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in einem anderen EU-Staat ihren gemeinsamen Haushalt mit dem (Ehe-)Partner haben, kein Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, weil in diesem Fall der (Ehe-)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da der Bf seine Einkünfte ausschließlich in Österreich bezogen hat, kann Tschechien als Wohnsitzstaat…
…do. auf ho. Ersuchen durchgeführten Erhebungen in den meisten anderen EU/EWR-Staaten gar nicht vorgesehen ist. Die interministeriellen Diskussionen zu der vorliegenden Bestimmung haben jedoch gezeigt, dass es im vorliegenden Zusammenhang zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Sachverhalten kommen kann, und die von ho. Seite…
…lag ein rein innerstaatlicher Sachverhalt vor, da kein Elternteil in einem anderen EU/EWR Staat selbständig oder unselbständig tätig war. Ändern sich zwischen den Mitgliedstaaten während eines Kalendermonats die Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeit für die Gewährung von Familienleistungen, so setzt der Mitgliedstaat der Familienleistungen…
…Familienleistungen für in einem anderen EU/EWR-Staat lebende Kinder, wenn im ersten Mitgliedstaat eine Beschäftigung ausgeübt wird oder eine einer Beschäftigung gleichgestellte Situation (zB rechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, etc.) vorliegt. Anspruch auf letztgenannte Bezüge besteht grundsätzlich nur dann, wenn Sie in Österreich…
…2013 die selbständige Erwerbstätigkeit in Österreich erst nach dem Monatsersten aufgenommen habe, sei am Beginn dieser Monate Rumänien für die Zahlung der Familienleistungen zuständig. Zu diesen Zeitpunkten sei ein rein innerstaatlicher Sachverhalt vorgelegen, da kein Elternteil in einem anderen EU/EWR Staat selbständig oder unselbständig…
…Zu diesen Zeitpunkten lag ein rein innerstaatlicher Sachverhalt vor, da kein Elternteil in einem anderen EU/EWR-Staat selbständig oder unselbständig tätig war. Es wird beantragt, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Das Inhaltsverzeichnis der vorgelegten Akten lautet: Titel Datum Beschwerde 28.04.2015 Titel Datum…
…allein, für die rechtlich begründete Annahme eines solchen, (noch) nicht ausreichen, sondern es dazu zusätzlicher objektiver Anhaltspunkte bedürfen wird (vgl. etwa BFG 1.9.2015, RV/5100890/2014). Wird für das Kind (bereits) in einem (anderen) EU-Staat eine gleichartige ausländische Beihilfe bezogen [vgl. dazu…
…Bedingungen: 1. Wohnortanforderungen: "Das Kind kann seinen Wohnsitz entweder in Italien, in einem anderen EU-Staat oder in einem Drittland haben, das ein Abkommen über die soziale Sicherheit mit Italien abgeschlossen hat, in dem die Erbringung von Familienleistungen in entsprechendem materiellen Umfang geregelt ist. Drittstaatenangehörige…
…Der Familienwohnsitz befand sich bei der Kindesmutter in Tschechien. Die VO (EG) Nr. 883/2004 ist daher aufgrund von Art 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 anzuwenden, da der Bf. im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht am Familienwohnsitz (Tschechien), sondern in einem anderen EU-Staat…
…geregelt. In der Regel sind dies gemäß Art. 11 Abs. 3 lit. a VO 883/2004 die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates, also jenes Staates, in welchem eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn die Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt…
…der Freizügigkeit im Binnenmarkt. Die Fahrten des Bf vom Einsatzgebiet direkt an den Familienwohnsitz und umgekehrt sind dem dritten Satz des § 26 Z 4 EStG 1988 zu subsumieren und stellen daher Dienstfahrten dar, selbst wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat angefallen sind. Der Bf hat…
…am Familienwohnsitz) hat. Um Wiederholungen zu vermeiden wird grundsätzlich auf die o.a. Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung hingewiesen. Besteht Anspruch auf Familienleistungen durch EU-Staaten, liegt ein Anwendungsfall der VO (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004, in Geltung…
…Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat anerkennen zu lassen. Grundsätzlich als gleichwertig wird Ihre Ausbildung eingestuft, wenn Sie in Österreich in der Psychotherapeutenliste eingetragen sind. Darüber hinaus müssen die Praxisstunden während Ihrer Ausbildung den Anforderungen der ***EU-staats*** Ausbildung entsprechen. Problem: Die österreichische Ausbildung sieht in…
…bedeuten, dass auch Kinder, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, als Kinder im Sinn des § 106 Abs. 1 EStG angesehen werden und die gleichen Ansprüche auf den Kinderzuschlag sowie auf den Kinderfreibetrag haben wie Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten (UFSL, GZ. RV…
…12 EGV) in Verbindung mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten erlangt der Bf Anspruch auf den AVAB gem § 33 Abs 4 Z 1 EStG auch dann, wenn seine Ehegattin in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil sich der gemeinsame Familienwohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Ungarn) befindet…
…Schule in einem anderen EU-Staat besuchen. Mit Vorlagebericht vom 25.05.2026 habe die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur Entscheidung vorgelegt. 1.2. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht: Am 15.06.2026 übermittelte das BFG an die Parteien des Beschwerdeverfahrens einen Beschluss…
…nur im anderen Staat besteuert werden. Der Bf habe in den Jahren 2008 und 2009 zwar einen Wohnsitz in der BRD gehabt – allerdings befinde sich der Familienwohnsitz – und damit die Ansässigkeit in Österreich. Österreich habe daher das Besteuerungsrecht für die Zinsen. Um einen KeSt-abzug…
…auch eine Erziehung des Kindes in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Slowakei) unschädlich ist (vgl. OGH 12.4.2011, 10 ObS 35/11m). Im gegenständlichen Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht legte die Bf. ein Schreiben der SVA, Landesstelle Niederösterreich, vom 28. Juni 2017 vor, in dem…