…52. Lebensjahr vollendenden Antragsteller könnte ein Anspruch auf Familienbeihilfe im Eigenbezug nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 gegeben sein. Nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 haben (volljährige) "Kinder" unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Voraussetzung für den Erhöhungsbetrag…
…34 Abs 7 Z 5 EStG 1988 auch der fehlende Bezug von Familienbeihilfe für die volljährigen Kinder entgegen. Die rechtliche Würdigung des Finanzamtes ist daher nicht zu beanstanden. Folglich kann dem Begehren des Bf auf Zuerkennung des Unterhaltsabsetzbetrags für das Jahr 2023 nicht gefolgt werden…
…vorliegt. Gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um einen näher angeführten Betrag. 4. Erwägungen: Nach den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe von volljährigen Kindern im Eigenbezug voraus, dass ihnen…
…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres…
…ist. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor…
…(Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. Damit ist aber bereits aufgrund der zitierten Bestimmungen des EStG…
…Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe für volljährige Kinder darstellt. Das BFG stellt in keinster Weise in Abrede, dass das Kind nicht ernsthaft und zielstrebig studiert hätte, die Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 normiert allerdings einen Ausschluss des Bezuges von Familienbeihilfe für Kinder…
…Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule weitergebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…
…III. Rechtslage: Die für das anhängige Verfahren wesentlichen Rechtsbestimmungen lauten in der hier anzuwendenden Fassung auszugsweise wie folgt: § 2 FLAG: (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die…
…wieder melden müsse, wenn sich an der Arbeitssituation meines Sohnes etwas ändern würde. Das Finanzamt erließ eine teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung, mit der der Beihilfenbezug von August 2013 bis März 2014 mit folgender Begründung gewährt wurde: Für volljährige Kinder steht Familienbeihilfe nur unter bestimmten, im § 2…
…b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, "für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet…
…Grund für den Abbruch war der schulische Misserfolg des Bf. und sein Fehlen von der Berufsschule am 09.01.2017. Stellungnahme: Nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG haben Personen die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder die…
…FLAG steht der Erhöhungsbetrag für ein Kind zu, wenn es bei aufrechter Ausbildung entweder erheblich behindert ist oder bei Vorliegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres, bei aufrechter Ausbildung des 25. Lebensjahres, eingetretenen Erwerbsunfähigkeit. Bei volljährigen Kindern, denen der Grundbetrag an Familienbeihilfe nicht schon aus…
…FLAG) idgF haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben unter anderem a) für minderjährige Kinder sowie b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden. Gemäß § 26 Abs 1 FLAG 1967 hat derjenige, welcher Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen.…
…Bezieherin der Familienbeihilfe war im gegenständlichen Fall die Beschwerdeführerin als Antragstellerin. § 14 Abs. 1 FLAG 1967 ermöglicht es einem volljährigen Kind, für das Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht, zu beantragen, dass die Überweisung auf sein Girokonto erfolgt. An der Eigenschaft der antragstellenden Kindesmutter als anspruchsberechtigte…
…Bezug auf ein Kind die Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag, so steht der Absetzbetrag nur einmal zu. In Abweichung dazu wird - bei Volljährigkeit von Kindern - in § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 (Verfassungsbestimmung) normiert, dass Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird…
…b FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…b FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…