…vertreten durch Karner & Mayer, Rechtsanwaltspartnerschaft, Steyrergasse 103/2, 8010 Graz gegen den Abweisungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 19.03.2012, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe für die Kinder A, geb. TT.MM.JJJJ und B, geb. T.M.JJJJ zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
…weil das Bundesfinanzgericht auch über die Rückforderung der Familienbeihilfen für den Monat 05/2024 zu entscheiden hat. Der Sohn der Bf. war daher zumindest im beschwerdegegenständlichen Zeitraum April 2021 bis Mai 2024 - nach dem Vorbringen der Kindesmutter in ihrem Schreiben vom 09.09.2020 sogar…
…Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für das Kind B. hinsichtlich des Zeitraums Oktober 2014 bis einschließlich April 2015 in Höhe von insgesamt 1.726,20 € zurück. Begründend verweist die Abgabenbehörde in dieser Entscheidung u.a. auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 3 FLAG, dass für…
…dass die beiden Kinder ihren Hauptwohnsitz in Zagreb und damit in der EU hätten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. …
…BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhalten und unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde." Unstrittig ist, dass der Bf. sowie die Kinder im Rückforderungszeitraum über…
…Juli 2022 bezüglich Rückforderung der Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für S*** (VNR 123***) für den Zeitraum September 2019 bis Mai 2022 iHv 12.201,40 Euro zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…dass die beiden Kinder der Beschwerdeführerin im strittigen Zeitraum bei dem im Vereinigten Königreich erwerbstätigen und ansässigen Onkel haushaltszugehörig waren, dieser ist aber nach Art.1 i) 1. i) der VO 883/2004 iVm § 2 Abs. 3 FLAG 1967 nicht anspruchsberechtigt für die österreichische Familienbeihilfe…
…denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Allerdings bestimmt § 55 Abs. 1 FLAG 1967, dass § 3 des Gesetzes in dieser Fassung nach…
…und seiner Ehefrau in Österreich aufgehalten habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 8.11.2013 wies das Finanzamt die Berufung (Beschwerde) mit folgender Begründung ab: "Für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger/innen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder (§ 2 Abs 3 FLAG 1967) unter den in lit a bis lit i dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen. § 2 Abs 2 FLAG 1967 bestimmt, dass die Person Anspruch auf Familienbeihilfe hat, zu deren Haushalt das Kind…
…Haushalt der Kindesmutter aufgehalten haben. Lt. der obigen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union obliegt es der zuständigen nationalen Behörde, zu bestimmen, welche Personen nach nationalem Recht Anspruch auf Familienleistungen haben. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 haben jene Personen Anspruch auf Familienbeihilfe für ein…
…dass in 3 für die beiden Kinder in Ermangelung einer entsprechenden Antragstellung bis zu nämlichem Zeitpunkt weder Sozialhilfe, noch monatliche Beihilfe ausbezahlt worden ist. In der Folge wurde mit Bescheid vom 28.04.2017 der Antrag des Bf. auf Familienbeihilfe betreffend den Zeitraum vom 01…
…nichtselbständige Tätigkeit eingestuft werde. Ohne Beschäftigungsbewilligung und ohne Beschäftigung bei einem Dienstgeber in Österreich lägen keine Einkünfte aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor. Mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe für die in Polen lebenden Kinder. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 sei nicht…
…erhalten, ich mochte Ihnen informieren, dass mein erster Antrag auf Familienbeihilfe ich zu Ihnen per Post am 10.10.2010 geschickt habe. Anbei schicke ich zu Ihnen die Kopie des Antrags auf Familienbeihilfe für meine Kinder: K1 geb. xx.xx.2006 und K2 geb. xx…
…den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Jänner 2018, mit dem die für den Zeitraum September 2015 bis September 2017 bezogenen Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert wurden, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…der Sohn im Zeitraum 02/14 bis 01/19 gelebt hat und ob er aus sozialpädagogischen Gründen fremduntergebracht gewesen sei. Der Sohn dürfte aufgrund einer Kinderschutzmaßnahme fremduntergebracht worden sein. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Familienbeihilfe für Kinder, die aus sozialpädagogischen Gründen fremduntergebracht sind…
…auf Familienbeihilfe hat und das sich im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes aufhält, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 abgegolten. Im Abs. 1 des § 2 FLAG 1967 ist aufgelistet, für welche Kinder…
…vom 2. Mai 2017 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) für die Kinder ***NN1*** ***Kind 1***, geb. ***Geb-Datum1***. 2004, ***NN2*** ***Kind 2***, geb. ***Geb-Datum2***. 2010 und ***NN1*** ***Kind 3***, geb. ***Geb-Datum2***. 2010 für den Zeitraum vom 1. Februar…
…33 (3) EStG 1988 idgF: Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, steht im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen…