…sieht die BAO bei der Geltendmachung von Zeugengebühren keinen Aufschub des Beginns des Fristenlaufs vor, falls der Hinweis darauf durch die Behörde unterbleibt. Die zweiwöchige Fallfrist beginnt daher auch dann zu laufen, wenn wie im vorliegenden Beschwerdefall die belangte Behörde im Auskunftsersuchen keinen Hinweis gem. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 13.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 16.01.2018, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der…
…FA übermittelte. Die in § 9 Abs. 8 5.Teilstrich normierte Monatsfrist stellt ein Fallfrist dar woraus sich ergibt, dass bei verspäteter Einreichung des Gruppenantrages die Unternehmensgruppe nicht zustande kommet (auch nicht für ein späteres Jahr). Ein verspätet gestellter Gruppenantrag ist zurückzuweisen( Wiesner/Kirchmayr/Mayr, Praxiskommentar…
…Abs. 2 EStG 1988 ist nicht verlängerbar, siehe Ritz, BAO5, § 108 Tz 2). Bei der Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (vgl. Ritz, a.a.O., § 108 Tz 3)…
…Abs. 2 FinStrG einen Monat. Die Beschwerdefrist für Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren ist aber im Gegensatz zur Frist des § 245 Abs. 1 BAO für Bescheidbeschwerden als Fallfrist nicht verlängerbar (VwGH 11.5.1979, 730/79 [R 150(2)/4]); vgl. Köck in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 31.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 24.02.2015, betreffend Einkommensteuer 2012 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Rechtsanwälte, über die Beschwerde vom 12.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.11.2018, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2017) zu…
…halber darauf hinweisen, dass lediglich die Adresse angepasst wurde, alle anderen Daten aber unverändert geblieben seien. Im Rahmen der abweislichen Beschwerdevorentscheidung führte das Finanzamt aus, es sich handle sich um eine nicht verlängerbare Fallfrist, die eine Ausschlussfrist sei. Eine rechtzeitige Antragstellung setze voraus, dass der…
…mit dem sie die Anträge auf Verlängerung der Einspruchsfrist zurückwies und die Anträge auf Akteneinsicht abwies. Begründend führte die belBeh betreffend die Zurückweisung aus, dass es sich bei der einmonatigen Einspruchsfrist um eine Fallfrist handle, die nicht verlängerbar sei. Die Abweisung begründete die belBeh damit…
…waren zwei Ausdrucke von Ausgangs-E-Mails vom 6.8.2022 und 17.9.2022 (Urgenz) und eine Abschrift der Eingangsrechnung der österreichischen Firma (mit Umsatzsteuerausweis) beigeschlossen. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und auf die am 30.9.2022 endende Fallfrist verwiesen…
…Rz 63). Mit dem Abstellen auf den 31.12.2012 als Fallfrist für die Offenlegung der einkommensteuerlich relevanten Tatsachen im Hinblick auf Kapitalveranlagungen in der Schweiz zur regulären Besteuerung wird vonseiten des BMF nicht nur eine im materiellen Steuerrecht nicht vorgesehene Frist kreiert, es werden…
…§ 28 Abs 3 die Fünfzehntel-Abschreibung zu. Das sei bei der Erstellung der Steuererklärungen nicht berücksichtigt worden, da die diesbezügliche Unterlage nicht vorgelegen sei und infolge der de facto Fallfrist 30.04. die Steuererklärungen abgegeben werden haben müssen. Der Bf. erklärte für Top 5 unter…
…dem Ende des Veranlagungszeitraumes gestellt werden. Auf Grund dessen, dass die Antragsveranlagungsfrist des § 41 Abs. 2 EStG 1988 gesetzlich determiniert wurde, handelt es sich um eine (gesetzlich festgesetzte) Fallfrist (Ausschlussfrist, Präklusivfrist), bei deren Versäumung ein Recht verloren geht (Ritz, BAO, Tz 3 zu § 108). Gemäß…
…Fragenvorhalt - zwar verspätet, aber doch - am 23. August 2019 postalisch beantwortet worden sei. Da es sich bei der im Vorhalt angegebenen Frist um keine Fallfrist handele, sei auch eine verspätete Beantwortung möglich. Das Finanzamt Wien 1/23 erließ an die Bf. zwei abweisende, mit 15…
…Das Finanzamt Graz-Stadt beantragte die Abweisung bzw. Zurückweisung gegenständlichen Vorlageantrages. Der Erstattungsantrag für den Zeitraum 01-12/2017 sei nach der gesetzlich geregelten Fallfrist (30.09.2018) und somit verspätet eingereicht worden. Eine Verschiebung der Frist auf den nächsten Werktag, sollte der 30.09…
…Wir weisen Sie darauf hin, dass der Antrag/Formular U5 samt Originalbelegen bis zur Antragsfrist vorzulegen sind. Das Vorliegen bis zur gesetzlichen Fallfrist vom Antragsformular U5 und Originalbelegen stellt eine Voraussetzung der Rechtzeitigkeit der Antragstellung dar. Eine nachträgliche Mängelbehebung bei Nichtvorlage der Voraussetzungen sieht die…
…und 13. MwSt-Richtlinie als Fallfrist vorgesehen und in allen Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzen. Im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehe hier keine Möglichkeit einer Kulanz hinsichtlich Fristversäumnis. Im Vorlageantrag führte die BF aus: Der EuGH…
…2016 (und somit verspätet) in Deutschland eingebracht. Da es sich bei der gesetzlich geregelten Frist (30.09. lt. Richtlinie der EU) um eine nicht verlängerbare Fallfrist handelt, gibt es hierbei keinen (Ermessens-)Spielraum oder die Möglichkeit einer Fristverlängerung.“ Im Vorlageantrag wiederholte die Bf. ihr Vorbringen…
…MwSt-Richtlinie als Fallfrist vorgesehen und in allen Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzen. Im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung aller im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer in den Mitgliedstaaten bestehe keine Möglichkeit einer Kulanz hinsichtlich Fristversäumnis. Mit 21.12.2015 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und das Rechtsmittel betreffend…
…der dagegen erhobenen Beschwerde vom 27.7.2016 brachte der steuerliche Vertreter - auszugsweise wiedergegeben - wörtlich vor: "Der § 22 Abs. 6 des UStG 1994 wird vom do. Finanzamt als "Fallfrist-Bestimmung" ausgelegt, d. h. der Antrag ist nur gültig für das Jahr des Einlangens des Antrages…