…durch WT, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 30.10.2013, betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) sowie Verspätungszuschlag zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…vom 10. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 9. Dezember 2016 über die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung), Steuernummer Zahl_1, zu Recht erkannt: A.) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der…
…Richterin *** in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Adresse über die Beschwerde vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***1*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 11. Mai 2020 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994) für den Zeitraum…
…vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 1. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 5. September 2012 betreffend die Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung) gem. Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 und der Festsetzung…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Juli 2014 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994) für den Zeitraum 09/2010, Steuernummer **xxx** zu…
…Ri** in der Beschwerdesache **Bf1**, **Bf1-Adr**, über die Beschwerde vom 19. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 6. September 2011 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Art. 1 Abs. 7 UStG 1994), Steuernummer **BF1StNr1** zu Recht erkannt…
…USt. Die ausgehend von der Bemessungsgrundlage von netto € 38.000,- in Höhe von € 5.780,00 berechnete Normverbrauchsabgabe und Fahrzeugeinzelbesteuerung in Höhe von € 7.600,00 wurde am selben Tag vom Bf. entrichtet und es erfolgte die Freischaltung des Kfz in der…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. Juni 2012 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) 10/2009, StrNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf im Inland gelegen. Nachdem sich der Standort des Fahrzeuges aufgrund des Familienwohnsitzes im Inland befinde, sei für den innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeuges die Umsatzsteuer vorzuschreiben (Fahrzeugeinzelbesteuerung, Lieferung von Italien nach Österreich). Der Bf habe das Fahrzeug im März 2003…
…mit Hauptwohnsitz eingetragen. Mit Bescheid vom 2.5.2007 wurde dem Bf ua. Umsatzsteuer für den Erwerb eines neuen Fahrzeuges (Fahrzeugeinzelbesteuerung) vorgeschrieben. Der Berufung gegen diesen Bescheid - wonach ua. das Fahrzeug "gegen Ende Juni 2003" vom Autohändler an den Bf geliefert worden sei - war vom…
…1 Abs. 7 UStG 1994 (Fahrzeugeinzelbesteuerung) für den Kalendermonat März 2010 nach der am 16.05.2017 abgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 2.12.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 31.10.2013, StNr., betreffend 1. Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung), 2. Festsetzung der Normverbrauchsabgabe, Zeitraum 04/2009, 3. Verspätungszuschlag zur Normverbrauchsabgabe, Zeitraum…
…ob das Fahrzeug im Zeitpunkt des Erwerbs als Neufahrzeug im Sinne des Art 1 Abs 9 BMR zu qualifizieren und daher der Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) zu unterziehen war. Das Finanzamt (FA) ersuchte mit Ergänzungsersuchen vom 05.07.2012 die Bf um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: "Im…
…undatierten, am 4. Februar 2014 beim Finanzamt Innsbruck eingebrachten Eingabe (Formular „NOVA2“) erklärte der Beschwerdeführer für das gegenständliche Fahrzeug Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 174,95 und Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) in Höhe von € 2.228,94. Am Folgetag entrichtete der Beschwerdeführer diese Abgaben. Am 11…
…Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2014, Jänner bis Dezember 2015 und Jänner bis Dezember 2016, Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG 1994) sowie Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Umsatzsteuer für den Erwerb neuer…
…die Bescheide betreffend Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2015 und Jänner bis Dezember 2016 ist infolge anhaltender widerrechtlicher Verwendung des Fahrzeuges in diesen Jahren als unbegründet abzuweisen. 9. Festsetzung der Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge (Fahrzeugeinzelbesteuerung gemäß Art. 1 Abs…
…1.2016, Ro 2014/17/0036, Ro 2014/13/0037). Gemäß Art. 21 Abs. 2 UStG 1994 hat in den Fällen der Fahrzeugeinzelbesteuerung (Art. 20 Abs. 2 UStG 1994) der Erwerber spätestens bis zum Ablauf eines Monates, nach dem die Steuerschuld entstanden ist (Fälligkeitstag), eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. Dezember 2017 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für Oktober 2014 (36.396,86 €) und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 24. September 2020 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-6/2020, Steuernummer ***BF1StNr1…
…vom 16.01.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12.12.2014, betreffend Umsatzsteuerfestsetzung Fahrzeugeinzelbesteuerung 9/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…