…Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (VwGH 16.6.1986, 85/12/0247). Das würde bedeuten, dass nicht die Adresse des Kindes bzw. der Ausbildungsstätte gemeint wäre, sondern die reine Fahrtzeit von Wohnort zu Ausbildungsort. Auch werde nicht das öffentliche Verkehrsmittel zur Berechnung…
…muss für die Rückfahrt vom Studienort zum Wohnort gelten. Der Umstand, dass im Ausbildungsort mit innerstädtischen Verkehrsmitteln weitere Strecken zurückgelegt werden müssen, ist für die Beurteilung der Fahrzeit zwischen Wohn- und Studienort irrelevant. 4. Der Einwand des Bf., dass das vorhin angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes …
…angetreten bzw. beendet wird. Es ist somit lediglich auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Ausbildungsort abzustellen. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Ausbildungsort (VwGH 16.6.1986, 85…
…Fußwege und Fahrten im Ausbildungsort bzw. im Wohnort seien nicht einzurechnen. Weiters habe die Annahme, der Sohn der Bf hätte sich in Linz ebenfalls eine Wohnung genommen, wenn er dort studiert hätte, rein hypothetischen Charakter und stünde deswegen nicht zur Debatte. Im Vorlageantrag vom 09…
…da die Fahrzeit zwischen Wohnort und Ausbildungsort weniger als eine Stunde beträgt und somit zumutbar ist (§ 2 Abs. 1 VO zur Berufsausbildung eines Kindes). Bei Berechnung der Fahrzeit sind Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen (VwGH 85/12/0247).“ B…
…ob Fahrten an den Ausbildungsort in weniger oder mehr als einer Stunde möglich sind. Ungeachtet dessen, ob ein solcher Nachweis durch die Behörde überhaupt möglich ist (wie gezeigt ist er nicht vorgesehen und daher unzulässig), wird bezweifelt, dass bei bzw. vor Bescheiderlassung im April 2014…
…die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Daher seien Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Ausbildungsort nicht einzurechnen, hingegen seien Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Ausbildungsortes zu berücksichtigen. Da es öffentliche Verkehrsmittel gebe, welche die Strecke zwischen HD und Graz…
…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…
…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…
…die im Falle der Ausbildungsstätte Studienort als Studienort nicht in der genannten Verordnung angeführt wird. Somit sei gem. RZ 881 LStR iVm § 2 Abs. 2 VO des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes subsidiär zu prüfen, ob die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort…
…oder Studienortes anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen der Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels. Dies gilt gleichermaßen, dh. diese Zeiten sind bei der Beurteilung der Dauer der Fahrzeit im Sinn des § 2 Abs. 1 der VO…
…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…
…Erlassung der entsprechenden Verordnungen und nach der einschlägigen Literatur jedoch nicht einzurechnen sind für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum daher Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke…
…Heimat- oder Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl. Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel…
…im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels. Dies gilt gleichermaßen, dh. diese Zeiten sind bei der Beurteilung der Dauer der Fahrzeit im Sinn des § 2 Abs. 1 der VO BGBl. 1995/624 ebenfalls nicht berücksichtigen, für andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten…
…Studienortes regelmäßig anfallen, zu berücksichtigen, nicht aber die Zeiten zwischen Ankunft im Ausbildungsort und Ausbildungsbeginn sowie zwischen Ausbildungsende und Abfahrt des Verkehrsmittels, ebenso nicht andere Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort (vgl Rz 883 LStR 2002; Fuchs in Hofstätter/Reichel, Kommentar zur…
… 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988) für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte von Bedeutung ist. Es fehlt somit an der Rechtsgrundlage, um die Ergebnisse des Pendlerrechners bei der Beurteilung der Frage, ob der Ausbildungsort noch im Einzugsbereich des Wohnortes liegt, heranzuziehen. Weiters…
…für die Fahrten Bestätigungen erbracht und diese somit für das Finanzamt nachvollziehbar seien. Für den Privatanteil gelte das im Jahr 2013 Gesagte. Nicht nachvollziehbar sei für ihn die Nichtanerkennung der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, weil der sich am Ausbildungsort Wien befunden habe und…
…Es kommt damit nur auf die Hin- und Rückfahrt vom und zum Studienort an. Bei der Ausmittelung der Wegzeiten sind daher - ohne Begrenzung - Wartezeiten, Fußwege sowie Fahrten im Heimatort oder im Studienort nicht einzurechnen (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114, VwGH 26.1.2012…
…BFG über die Beschwerde: Der Bf hatte im Streitzeitraum 2019 zwei Kinder, die beide in ***1*** WO wohnten, und außerhalb ihres Wohnortes Schulen besuchten. 1.)Schulweg des Sohnes: a.)Feststellungen über die Fahrten des Sohnes vom Wohnort zum Ausbildungsort und zurück: Der Sohn besuchte eine…