…im Bericht wurde auch seitens des Beschwerdeführers nicht widersprochen. Ebenso unwidersprochen bliebe der Sachverhalt mit dem Scheinverkauf an Frau ***11***. Die intransparente Gebarung der Nutzung der Fahrschulkraftfahrzeuge stehe einer exakten Quantifizierung des außerbetrieblichen Anteils seitens der Aussenprüfung im Wege. Die NoVA sei wieder vorgeschrieben worden…
…2. (4) Für folgende Wirtschaftsgüter kann ein Freibetrag für investierte Gewinne nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden: - Gebäude und Herstellungsaufwendungen eines Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf ein Gebäude. - Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen. - Luftfahrzeuge. - Geringwertige Wirtschaftgüter…
…75,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Stunden). Gegen die Strafverfügung erhob der Bf. fristgerecht Einspruch und brachte darin vor, das Fahrschulkraftfahrzeug sei am 05. Mai 2025 angemeldet und am selben Tag der MA 65 gemeldet worden. Am gleichen Tag sei die Antragstellung für die Ausnahmebewilligung beantragt worden…
…b UStG 1994 würden Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stünden, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt seien, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck…
…sonstige Leistungen oder Einfuhren, (…) Z 2 b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck…
…auf Kraftfahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte 2. Fahrschulkraftfahrzeuge 3. Miet-, Taxi- und Gästewagen 4. Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden 5…
…12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu…
…sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder…
…stets ermittelt, worin die Grundregel und worin die selektive Abweichung davon bestehe. Nach österreichischem Recht hätten Unternehmer grundsätzlich keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit Personenkraftwagen (EV), es sei denn, es handle sich um Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt seien, oder…
…gewerblichen Weitervermietung. Nach § 3 Z 3 NoVAG 1991 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000, waren von der Normverbrauchsabgabe Vorgänge in Bezug auf Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung, für Zwecke der Krankenbeförderung und…
…nicht für das Unternehmen angeschafft gilt, weshalb die Vorsteuern für Pkw und Kombi nicht abzugsfähig seien. Vom Abzugsverbot seien nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die laufenden Kosten betroffen. Ausgenommen hiervon wären lediglich Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge bzw. Kfz, die zum gewerblichen Weiterverkauf bestimmt sind bzw. Fahrzeuge…
…Ziffer 1 EStG 1988 lautet: "Bei Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, die vor der Zuführung zum Anlagevermögen noch nicht in Nutzung standen (Neufahrzeuge), ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen, ist der Bemessung der Absetzung für Abnutzung eine Nutzungsdauer von mindestens acht…
…bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, lit. b: die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck…
…Prüfungsfahrten). Es genügt somit nicht, dass das Fahrzeug zu welchen Zwecken immer in einer Fahrschule in Verwendung steht, also zum Betriebsvermögen der Fahrschule gehört. Ein Fahrschulkraftfahrzeug liegt nur dann vor, wenn dieses ausschließlich zu Fahrschulunterrichtszwecken Verwendung findet (vgl. VwGH 25.04.1995, 95/14/0051)…
…für dem Beschwerderaum geltenden Fassung wie folgt: Folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12)befreit, wenn die vorwiegende Verwendung ( mehr als 80 % für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: --- Z 2Fahrschulkraftfahrzeuge … Gemäß § 12 Abs. 1 NoVAG 1991 …
…neue Fahrzeuge aus dem In- und Ausland im selben Ausmaß belastet. Das gilt formal genauso für Gebrauchtfahrzeuge: Werden Fahrzeuge in Österreich zunächst abgabenfrei genutzt (zB als Leihauto, Taxi, Vorführwagen, Fahrschulkraftfahrzeug, Leichenwagen iSd § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 bzw. Diplomatenfahrzeuge) und erst nach dem Inkrafttreten des …
…exakt gleich belastet. Das gilt formal ebenso für Gebrauchtfahrzeuge: Werden Fahrzeuge in Österreich zunächst abgabenfrei genutzt (zB als Leihauto, Taxi, Vorführwagen, Fahrschulkraftfahrzeug iSd § 3 NoVAG 1991) und erst im Gebrauchtzustand nach dem Inkrafttreten des § 6a NoVAG 1991 mit 1. Juli 2008 abgabepflichtig, so gelten exakt…
…12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu…
…sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder…
…sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder…