…dass der Beschwerdeführer bei uns beschäftigt war und in seiner Eigenschaft als LKW-Fahrer in Österreich und Bayern Zustellungen mit dem ***2***-Lkw getätigt hat." Weiter war nochmals die oben beschriebene Aufstellung der vom Beschwerdeführer begehrten Reisekosten beigelegt. Mit erneuten Ersuchen um Ergänzung datiert vom…
…zu den Sätzen des § 26 Z 4 EStG ausgewiesen habe. Der Bf. sei bei der Firma ***2*** Ges.m.b.H. als LKW-Fahrer beschäftigt. Seine Fahrtätigkeit habe sich danach gerichtet, ob für Kunden entsprechende Auslieferungen (Aufträge) zu erfolgen hatten bzw. Ware von Lieferanten abzuholen…
…Lohnsteuer 2006 und 2007 heran. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 21.12.2012 erklärte der steuerliche Vertreter zum Sachverhalt Folgendes: "Herr ***Bf1*** war im gegenständlichen Prüfungszeitraum als "selbständiger Fahrer" für die Firma ***3*** Spedition sowie für die Firma ***4*** tätig. Herr ***Bf*** hat…
…die er für seine Bankangelegenheiten nütze. Weiters sei er in Österreich ständig im LKW unterwegs, nächtige von Montag bis Freitag auch in diesem und fahre am Wochenende nach Hause. Auch könne er keine öffentlichen Verkehrsmittel nützen, da er am Montag meist zwischen 4 und 5…
…gemacht hätte, hätte er anstelle der Begleichung von Verbindlichkeiten sein Gehalt ausgezahlt. Der Vertreter des FA verwies auf das bisherige Vorbringen. Nach Sicht des FA wären die Fahrer in der Zeit in der sie in Österreich gewesen seien, organisatorisch und wirtschaftlich eingegliedert gewesen. Damit bliebe…
…täglich). – Diese Tätigkeiten führten zu keiner überwiegenden täglichen Erschwernis; durch das mehrmals täglich erfolgende Abwechseln der Mitarbeiter als Fahrer bzw Belader und die Tätigkeit am Abladeplatz mit dem Bagger erfolge weder eine überwiegende Belästigung durch Lärm, Gestank und Entleeren. Aus dem Akteninhalt geht hervor, dass…
…Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer GPLA-Prüfung wurde festgestellt, dass Herr a im Zeitraum Jänner 2006 bis einschließlich Mai 2007 als „selbständiger Fahrer“ für die Beschwerdeführerin tätig war. Ab Juni 2007 wurde Herr a von der Beschwerdeführerin als Dienstnehmer beschäftigt. Im Zuge…
…ob dem Bf. im Beschwerdezeitraum eine Schlafstelle am Tätigkeitsort zur Verfügung stand. Der Beschwerdeführer wohnt in U(EU-ausland). Er ist als LKW-Fahrer bei der Firma H (Dienstort) beschäftigt. Der Beschwerdeführer fährt für seinen Arbeitgeber zu 90% nach T und V, jeweils 2-Tagesreisen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes FA zu StNr.: 123/4567 vom 16.01.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…nach ihrer geregelten Arbeitszeit nach Hause verabschieden stehen wir Fahrer oft bis teilweise am Abend auf Baustellen um die Anforderungen der Baustellen zu erfüllen Oft enden unsere Arbeitszeiten gegen Uhr 20.00 oder später, sodass keinem Fahrer nach diesen langen Arbeitszeiten noch eine Suche nach…
…für das Jahr 2012, ausgehend davon, dass der Bf. diese Einkünfte als Lkw-Fahrer bei Formel 1-Rennen für die in Luxemburg ansässige AB CD bezog und er im Rahmen dieser Tätigkeit vier Tage in Spanien und jeweils zwei Tage in Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Ungarn…
…ausgegangen werde, dass die Verhältnisse von Juni bis Dezember 2013 den Verhältnissen der vorliegenden Dienstpläne Jänner bis Mai 2013 entsprechen. Eine Stellungnahme des Bf erfolgte nicht. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Sachverhalt Der Bf ist als Fahrer bei den Wiener Linien angestellt. Er…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Veranlagungsjahr 2012 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lkw-Fahrer. Der Bf. war im streitgegenständlichen Jahr gemeinsam mit seiner Gattin und seinem minderjährigen…
…sondern mit Barscheck vom Geschäftsführer der G. Anstalt übergeben worden. Seine Tätigkeit für die G. Anstalt wäre ausschließlich LKW-Fahrer gewesen. Die Anweisungen für seine fallweisen Fahrten im Auftrag der G. Anstalt wären entweder über den Geschäftsführer oder telefonisch erfolgt. Das Hauptquartier für seine Tätigkeit…
- vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde gewährt werden, soweit der Arbeitgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 zur Zahlung verpflichtet ist. Die Tagesgelder dürfen die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Kann…
…Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war im Jahr 2019 bei der Firma F. in Österreich als Dienstnehmer (Lkw-Fahrer) beschäftigt. In der beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 (eingelangt beim Finanzamt am 12.08.2020) machte der Bf. Aufwendungen für…
… Entscheidungsgründe Die mit Lkw`s Transporte aller Art durchführende beschwerdeführende GmbH (Bf) zahlte an ihre nichtselbständig beschäftigten Fahrer sowohl für die Fahrten in Österreich als auch in das Ausland (Deutschland) Tages- und Nächtigungsgelder unversteuert nach § 26 Z 4 EStG 1988 aus. Im Zuge einer…
…Die Strecke zwischen seinem Wohnort *** und seinem Arbeitsplatz in *** betrage 215 km. Er fahre jedes Wochenende von seinem Arbeitsplatz nach Hause. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. Juli 2018 wurde der Einkommensteuerbescheid 2017 zu Ungunsten des Beschwerdeführers abgeändert und die Einkommensteuer für das Jahr 2017 mit -636…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Oberösterreich Steuerberatu. GmbH, Bahnhofstr 39 B, 4910 Ried im Innkreis, über die Beschwerden vom 22. Dezember 2023 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 2. November…
…begründet. Durch die Gewährung der freien Nutzung solle die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter an den Antritts- und Endpunkten des Fahrdienstes gewährleistet sein. Nach den Ausführungen der BP sei die Argumentation der Bf., dass Lenker, Fahrer und Fahrausweiskontrolleure über Fahrausweise verfügen müssen, nicht nachvollziehbar. Etwaige Kostenersätze, Kostentragungen…