…FOnV 2006). Zu den über FinanzOnline einreichbaren Anbringen zählen u. a. die Beschwerde gem. § 243 BAO, die Zurücknahme der Beschwerde gem. § 256 Abs. 1 BAO, die Aufhebung gem. § 299 Abs. 1 BAO oder der Vorlageantrag gem. § 264 Abs. 1 BAO (siehe https://finanzonline.at/fon…
…nochmals Ritz, a .a. O., § 217, Tz 46). Unstrittig ist, dass der Bf. Teilnehmer von FinanzOnline im Sinn der FinanzOnline-Verordnung 2006 (FonV 2006), BGBl II 2006/97 i. d. F. BGBl II 2014/52, war bzw. ist. Gemäß § 5b Abs. 1 dieser Verordnung haben…
…bestimmten geeigneten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle bedienen darf. Mit der auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Nach § 98 Abs 2 BAO gelten elektronisch zugestellte Dokumente als zugestellt…
…Mit der auf § 97 Abs 3 BAO gestützten FinanzOnline-Verordnung (FOnV) 2006 wurde die Möglichkeit und der Ablauf der automationsunterstützten Datenübermittlung im Verfahren FinanzOnline geregelt. Gemäß § 5b Abs 1 FOnV 2006 haben die Abgabenbehörden nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von…
…Zustellung. Der Zeitpunkt der Einbringung der Daten in die Databox ist auch dann der Zustellzeitpunkt, wenn die in § 5b Abs. 2 FOnV 2006 vorgesehene Information an der vom Teilnehmer angegebenen elektronischen Adresse unterblieben sein sollte. Diese Information hat also lediglich Service-Charakter (vgl. Ritz, BAO…
…Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten…
…Gemäß § 1 Abs. 2 FOnV 2006 ist die automationsunterstützte Datenübertragung für die Funktionen zulässig, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online zur Verfügung stehen. Gemäß § 5 FOnV 2006 sind andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten…
…erforderlichen organisatorischen und technischen Spezifikationen (zB XML-Struktur; WSDL) sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) abrufbar zu halten. § 5 FOnV 2006: Andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten Anbringen…
…Zustellungen (§ 5b Abs. 2 FOnV 2006) erfolgte nicht. Aufgrund dieser Zustimmung erfolgte unter anderem die Zustellung des Bescheides vom 2.12.2022, mit dem die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2023 und Folgejahre mit 1.692,00 € (vierteljährlich daher 423,00 €) bestimmt wurden, in die…
…Erledigung. § 96 Abs. 2 gilt sinngemäß." § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 lautet auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat…
…die Beschwerdeführerin als Teilnehmerin von FinanzOnline registriere und Kenntnis vom Bestehen einer FinanzOnline-DataBox habe, aber weder auf die elektronische Zustellung gemäß § 5b Abs. 3 FOnV 2006 verzichte, noch ausreichende Maßnahmen setze, dass sie zeitgerecht Kenntnis über elektronische Zustellungen erlange, handle sie nicht nur schuldhaft…
…Bürgerkarteninhabers in den Datenbeständen der Abgabenverwaltung des Bundes mittels des Namens und Geburtsdatums des Bürgerkarteninhabers an Hand der in der Bürgerkarte eingetragenen Personenbindung (§ 4 Abs. 2 E-GovG) nicht möglich ist. ... § 5 FOnV 2006 lautet: § 5. Andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs…
…§ 5b Abs. 3 FOnV 2006). Die Beschwerdeführerin bestritt selbst weder den Zugang des angefochtenen Bescheides in der Databox noch den in der Beschwerdevorentscheidung festgehaltenen Zustellzeitpunkt des angefochtenen Bescheides. Der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 wurde daher mit Zugang in der Databox am 13. Oktober 2022 elektronisch zugestellt…
…Erledigung. § 96 Abs. 2 gilt sinngemäß." § 5b FinanzOnline-Verordnung 2006 lautet auszugsweise: "(1) Die Abgabenbehörden haben nach Maßgabe ihrer technischen Möglichkeiten Zustellungen an Empfänger, die Teilnehmer von FinanzOnline sind, elektronisch vorzunehmen. (2) Jeder Teilnehmer, der an der elektronischen Form der Zustellung über FinanzOnline teilnimmt, hat…
…Finanzamt am 21.1.2021 eingebracht. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ist unstrittig. Rechtlich folgt daraus: § 5 FOnV 2006 (Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form) lautet auszugsweise: "Unbeachtliche Anbringen … Die … Datenübertragungen…
…31.7.2013, 2009/13/0105). An dieser Stelle sei auch nochmals erwähnt, dass auch eine (allenfalls nach § 5b Abs. 2 FOnV 2006 erfolgte zusätzliche) abgabenbehördliche Information über eine Zustellung einer Erledigung per E-Mail keine Voraussetzung für das Wirksamwerden einer elektronischen Zustellung darstellt; einer…
…und technischen Spezifikationen (zB XML-Struktur; WSDL) sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) abrufbar zu halten. § 5 FOnV 2006 - "Unbeachtliche Anbringen" - lautet: "Andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten…
…St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser, vom 28. Februar 2011 betreffend die Einkommensteuer 2007 beschlossen: I) Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) zurückgewiesen. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…
… 1 Abs. 1 FinanzOnline-Verordnung 2006 regelt die Verordnung die automatisationsunterstützte Datenübertragungen ua. in Bezug auf Anbringen (§ 86a), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen ). Gemäß § 1 Abs. 2 FinanzOnline-Verordnung 2006 ist die automatisationsunterstützte Datenübertragung zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in Finanz-Online…
…und technischen Spezifikationen (zB XML-Struktur; WSDL) sind auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) abrufbar zu halten. § 5 FOnV 2006 regelt Unbeachtliche Anbringen: Andere als die in den Funktionen gemäß § 1 Abs. 2 dem jeweiligen Teilnehmer zur Verfügung gestellten…