…durch Abbuchung vom Konto entrichtet wurde. Der gegenständliche Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 wurde demnach noch rechtzeitig innerhalb der Fünfjahresfrist gestellt. Der Aufhebungsbescheid vom 8.4.2016 ist somit nicht zu Recht ergangen und war daher aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…883/2004) nur für den Vater, nicht auch für die Mutter, auch wenn es sich um dasselbe Kind handelt. Fünfjahresfrist Unbestritten hat die Mutter selbst erstmals am 1./2.10.2014 Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag beantragt. Gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 war Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 07.07.2020 gegen den Bescheid des (seinerzeitigen) AB, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 29. Juni 2020, mittels welchem der Antrag vom 26…
…trat mit 22.01.2007 ein. Die Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO in der damals geltenden Fassung lief am 22.01.2012 ab. Der Wiederaufnahmsantrag vom 21.12.2012, eingelangt bei der Abgabenbehörde am 27.12.2012, wurde außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 304 lit…
…aufzunehmen. Es ist Aufgabe der Abgabenbehörde, die Sache zu bestimmen. Dazu gehört im Fall einer rückwirkenden Beantragung der Familienbeihilfe auch, die Fünfjahresfrist des § 10 Abs 3 FLAG zu berechnen. Die bescheidmäßige Absprache über verjährte Zeiträume ist unzulässig, sofern nicht der Parteiwille anderes zu erkennen gibt…
…habe eine Zusammenrechnung sowohl bei anfallenden Erwerben von derselben an dieselbe Person innerhalb der letzten fünf Jahre als auch beim Erwerb einer wirtschaftlichen Einheit oder Teilen einer wirtschaftlichen Einheit durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge innerhalb der Fünfjahresfirst durch dieselbe Person zu erfolgen. Das vertragsgegenständliche Einfamilienhaus…
…4.2014 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.), die Körperschaftsteuern und Kapitalertragsteuern 2008 und 2009 im Gesamtbetrag von € 16.931,94 gemäß § 236 BAO wegen sachlicher Unbilligkeit nachsehen zu wollen. Begründend wurde vorgebracht, dass die Fünfjahresfrist des § 235 Abs. 2 BAO (Anmerkung: gemeint wohl § 236 Abs…
…frühere Schenkung sei nicht zu berücksichtigen, da es diesbezüglich keine Fünfjahresfrist (die derzeit nur beim Pflegeregress existiere) gäbe. Weiters beantragte er die Berücksichtigung des Pendlerpauschales in Höhe von 3.672,00 € jährlich. Nach durchgeführtem Vorhalteverfahren erging eine abweisende BVE, in der im Wesentlichen ausgeführt…
…dem Jahr 2022 dreimal die Unterlagen der Jahre 2017-2022 übermittelt, zuletzt persönlich im August 2024. Aus diesem Grund sei auch die Fünfjahresfrist gewahrt. 5. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 20.11.2024 wurde ausgeführt, im Beschwerdefall sei für das Jahr 2017 der Tatbestand des…
…den oa. Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 26. Jänner 2025 zurück. Begründend führte es dazu aus, die Fünfjahresfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung sei eine gesetzliche Frist (§ 41 Abs. 2 Z 2 lit. c iVm § 41 Abs. 2 Z 1 EStG 1988), die nicht…
…durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge innerhalb der Fünfjahresfrist zusammenzurechnen seien. Die Grunderwerbsteuer wurde daher gestaffelt von der belangten Behörde folgendermaßen berechnet: 0,5 % von 250.000 € in Höhe von 1.250 € 2 % von 150.000 € in Höhe von 3.000 € und…
…2. In der dagegen nach Fristverlängerung am 25. Februar 2015 eingebrachten Beschwerde wird zunächst zur Wiederaufnahme der Verfahren für die Jahre 2006 und 2007 vorgebracht, die Fünfjahresfrist zur Festsetzung der Einkommensteuer 2006 habe am 31. Dezember 2011, jene für die Einkommensteuer 2007 am 31. Dezember…
…Ertrags- und Vermögenslage sehr angespannt, zumal mit japanischen Lebensmitteln gehandelt werde und seit dem Atomunfall in Japan ungleich höhere Einkaufspreise zu zahlen seien, welche auf die Kunden kaum übergewälzt werden könnten. Darüber hinaus sei die Fünfjahresfrist gem. § 238 Abs. 1 BAO abgelaufen und erscheine es…
… 6 Abs. 3 UStG 1994 (Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung) abgegeben worden sei und dieser Verzicht frühestens am Ende des ersten Veranlagungszeitraumes nach Ablauf einer Fünfjahresfrist widerrufen werden könnte. Am 14. Februar 2021 erhob die Beschwerdeführerin über FinanzOnline fristgerecht Beschwerde gegen diesen Bescheid und begründete diese…
…Regelung liegen, wonach die Fünfjahresfrist für die Einreichung der ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014 am 31.12.2019 abgelaufen sei. Mit weiterem Bescheid vom 24.1.2020 wies das Finanzamt den Antrag vom 2.1.2020 auf Durchführung der ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2014 als verspätet zurück, da…
…vom 19.12.2006 05.03.2007 Abweisung der Berufung vom 12.01.2007 gegen den abgeleiteten Bescheid mit Berufungsvorentscheidung 05.04.2007 Rechtskraft des abgeleiteten Bescheides vom 19.12.2006 31.12.2008 Eintritt der absoluten Verjährung 05.04.2012 Ablauf der Fünfjahresfrist des …
…in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO betreffend Abrechnung und in die Wiedereinsetzungsfrist selbst, sollte die erkennende Abgabenbehörde der Erlassung eines Abrechnungsbescheides die Fünfjahresfrist des § 216 BAO entgegenhalten. Die ebenfalls beantragten Anträge auf Nichtfestsetzung der Dienstgeberbeiträge 1996 bis 04/2008 gemäß § 201 BAO und Wiedereinsetzung…
…in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO betreffend Abrechnung und die Wiedereinsetzungsfrist selbst, sollte die erkennende Abgabenbehörde der Erlassung eines Abrechnungsbescheides die Fünfjahresfrist des § 216 BAO entgegenhalten. Mit Bescheid vom 09.02.2017 wies das Finanzamt die Anträge der Bf. auf Wiedereinsetzungen in den vorigen…
…mit beschränkter Haftung ist meines Erachtens nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar, zumal unter Berücksichtigung der Fünfjahresfrist. Da somit weder über meinen (sinngemäßen) Antrag auf Rückerstattung der Körperschaftsteuer 2016 und 2017 (gegebenenfalls unter Berücksichtigung der o.a. reduzierten Mindeststeuer) noch auf meinen Antrag auf Abschluss der…
…fünf Jahre als Hauptwohnsitz gedient habe. Auf den Anschaffungszeitpunkt sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht abgestellt. In die Fünfjahresfrist seien somit auch Zeiten einzurechnen, in denen der Veräußerer die Wohnung als Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter als Hauptwohnsitz verwendet habe. Durchgehende zivilrechtliche Eigentümerschaft sei nicht erforderlich…