22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…
…durch Abbuchung vom Konto entrichtet wurde. Der gegenständliche Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 wurde demnach noch rechtzeitig innerhalb der Fünfjahresfrist gestellt. Der Aufhebungsbescheid vom 8.4.2016 ist somit nicht zu Recht ergangen und war daher aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…883/2004) nur für den Vater, nicht auch für die Mutter, auch wenn es sich um dasselbe Kind handelt. Fünfjahresfrist Unbestritten hat die Mutter selbst erstmals am 1./2.10.2014 Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag beantragt. Gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 war Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag…
…2001) und bis 31. Dezember 2007 (für 2002) eingebracht werden müssen, ab; der Antrag sei jedoch erst am 7. November 2008, sohin außerhalb der Fünfjahresfrist, erfolgt. Am 5. Juni 2009 beantragte die Bw. die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz; begründend führte sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 07.07.2020 gegen den Bescheid des (seinerzeitigen) AB, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 29. Juni 2020, mittels welchem der Antrag vom 26…
…41 Abs. 2 EStG 1988 ("Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften") kann der Antrag auf Veranlagung innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden (ab Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung beantragt wird). Diese Fünfjahresfristen zur Antragstellung stellen Ausschlussfristen (Fallfristen, Präklusivfristen) dar, bei…
…2004 beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart abgegeben hat. Fest steht auch, dass die in § 41 Abs. 2 EStG 1988 normierte Fünfjahresfrist zur Abgabe des Arbeitnehmerveranlagungsantrages für 2004 am Donnerstag, den 31. Dezember 2009 (kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag), geendet hat (die gesetzliche Frist des…
…Der allgemeine Selbstbehalt beträgt 400 Euro. 4.2.2.1.1 Frist Rz 244: Bei der Fünfjahresfrist für die Antragstellung handelt es sich um eine im Energieabgabenvergütungsgesetz geregelte Ausschlussfrist. Sie ist daher nicht nach den Bestimmungen der BAO verlängerbar und unterliegt auch keiner sonstigen Fristenregelung…
…trat mit 22.01.2007 ein. Die Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO in der damals geltenden Fassung lief am 22.01.2012 ab. Der Wiederaufnahmsantrag vom 21.12.2012, eingelangt bei der Abgabenbehörde am 27.12.2012, wurde außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 304 lit…
…Antrages vom 30. Juli 2008 nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. 3) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit. b BAO: Bei der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO ist unter Rechtskraft die formelle Rechtskraft zu verstehen (Ritz, ÖStZ 1995, 120; Ellinger ua…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…2008 neu hervorgekommene Tatsache, nämlich die Qualifizierung des Grundlagenbescheides zum Einkommensteuerbescheid 1989 als Nichtbescheid, gewesen. Es sei aber denkunmöglich, im Jahre 2003 (Anmerkung: vom Finanzamt relevierte Fünfjahresfrist!) schon wissen zu können, dass 2008 eine neue Tatsache hervorkommen werde. Die Forderung der Behörde, der Antrag auf…
…aufzunehmen. Es ist Aufgabe der Abgabenbehörde, die Sache zu bestimmen. Dazu gehört im Fall einer rückwirkenden Beantragung der Familienbeihilfe auch, die Fünfjahresfrist des § 10 Abs 3 FLAG zu berechnen. Die bescheidmäßige Absprache über verjährte Zeiträume ist unzulässig, sofern nicht der Parteiwille anderes zu erkennen gibt…
…habe eine Zusammenrechnung sowohl bei anfallenden Erwerben von derselben an dieselbe Person innerhalb der letzten fünf Jahre als auch beim Erwerb einer wirtschaftlichen Einheit oder Teilen einer wirtschaftlichen Einheit durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge innerhalb der Fünfjahresfirst durch dieselbe Person zu erfolgen. Das vertragsgegenständliche Einfamilienhaus…
…Antrag Wiedereinsetzungsantrag hinsichtlich der im § 309 geregelten Fünfjahresfrist gestellt. Sollte der gegenständliche Wiedereinsetzungsantrag dennoch so zu interpretieren sein, dass er sich auch auf eine Wiedereinsetzung hinsichtlich Versäumung der im § 309 BAO normierten Fünfjahresfrist bezieht -wofür allerdings kein konkreter Anhaltspunkt vorliegt-, so ist auf die obigen…
…Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund des gegenständlichen Antrages nach § 304 lit. a BAO nicht zulässig. 3) Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 304 lit b BAO: Bei der Fünfjahresfrist des § 304 lit. b BAO ist unter Rechtskraft die formelle Rechtskraft zu verstehen (Ritz, ÖStZ 1995…
…um die nicht versteuerte stille Reserve (maximal auf Null) zu kürzen. Der gekürzte Wert bildet sodann die Grundlage für die Absetzung für Abnutzung. Wird das Gebäude innerhalb der Fünfjahresfrist veräußert und kommt es damit zur Versteuerung der stillen Reserven, ist die Kürzung des Wertansatzes gemäß …
…im Rahmen des Spekulationstatbestandes bis 31.3.2012 sind folgende Änderungen gegeben: Hauptwohnsitzzeiten als "Wohnungseigentumsbewerber" zählen bereits mit (siehe Rz 6640). Eine verlängerte Toleranzfrist von einem Jahr (bisher etwa sechs Monate) für die Begründung und die Aufgabe des Hauptwohnsitzes (siehe Rz 6641). die Fünfjahresfrist (2…
…Rechtswidrigkeit der Einbehaltung ist nicht erforderlich. Rz 1938a: Antragsbefugt ist der Eigenschuldner (zB Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer), nicht der Abfuhrpflichtige. Rz 1938b: Ein Verzicht auf die Stellung eines solchen Antrages ist gesetzlich nicht vorgesehen (daher wäre er unwirksam). Rz 1939: Die Fünfjahresfrist des § 240 Abs…
…4.2014 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.), die Körperschaftsteuern und Kapitalertragsteuern 2008 und 2009 im Gesamtbetrag von € 16.931,94 gemäß § 236 BAO wegen sachlicher Unbilligkeit nachsehen zu wollen. Begründend wurde vorgebracht, dass die Fünfjahresfrist des § 235 Abs. 2 BAO (Anmerkung: gemeint wohl § 236 Abs…