…getroffen: „Tz 19: Kreditunterbeteiligung Gemeinde X : Sachverhalt: Die BF hat im Prüfungs- und Nachschauzeitraum mit der Gemeinde X sog. Stille Forderungsübernahmen vereinbart. Hiebei gehen anteilig Forderungen der BF iZm vergebenen Darlehen und Barvorlagen an die Gemeinde X still über. … (Darstellung der mit der Gemeinde…
…wenn der Schuldner die Gegenforderung früher als sechs Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat oder wenn er zur Forderungsübernahme verpflichtet war und bei Eingehung dieser Verpflichtung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weder Kenntnis hatte noch Kenntnis haben musste. (3) Ferner können auch die…
…Vermögensopfer" hatte rein betriebswirtschaftliche Gründe. Die Folgen wären für die Bf. höher gewesen (Pönale Zahlungen bei Nichterfüllung der Lieferungen) als die Erfüllung durch die Forderungsübernahme und die Darlehen. 2011 war eine Lieferung durch eine alternativ gefundene Firma in China nicht wirtschaftlich. Die Kosten wären um…
…Einlage vorliege, da die Übernahme der Forderung nicht als fremdüblich zu beurteilen gewesen sei. Infolge der fehlenden Bonität der MT könne die Forderungsübernahme nur aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt sein. Die AP verwies dazu auf die hinsichtlich der finanziellen Lage der MT getroffenen Feststellungen. Die in…
…Tochter GmbH 2016 (Werte zum 31.12.) werden die Aktiva/Passiva wie folgt ausgewiesen: [Grafik] [...] Die Tochter GmbH ist gegenüber der Muttergesellschaft überschuldet. Da durch die Forderungsübernahme der Bf von 427.000,00, die Verbindlichkeiten der Tochter GmbH gegenüber der Bf noch erhöht werden…
…wenn der Schuldner die Gegenforderung früher als sechs Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat oder wenn er zur Forderungsübernahme verpflichtet war und bei Eingehung dieser Verpflichtung von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners weder Kenntnis hatte noch Kenntnis haben mußte. (3) … (4) …  …
…Vertragsgestaltung hinsichtlich Rückzahlung, Verzinsung, Sicherheiten etc sind klare Indizien dafür, dass Forderungsübernahme - ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Einkleidung - kein Gesellschafterdarlehen, sondern eine das Eigenkapital ersetzende Zuwendung ist. Die für die Qualifizierung der Zahlungsübernahme als verdeckte Ausschüttung erforderlichen Voraussetzungen einer Vermögensverminderung bei der Gesellschaft bzw. einer Vorteilsgewährung auf…
…dreifachen Einheitswert der Liegenschaftshälfte zu bemessen ist. In eventu wird ausgeführt wie folgt: Als Gegenleistung und damit als Bemessungsgrundlage wurde der Wert des hingegebenen Grundstücks von € 175.000,-- sowie die Forderungsübernahme von € 83.586,60 angenommen. Dieser Grundstückswert wurde sowohl für die Liegenschaft…
…Sicherheiten vereinbart worden seien. Es werde ersucht, den Rechtsgrund für die Forderungsübernahme in Höhe von EUR 189.572,87 bekanntzugeben und alle diesbezüglichen Unterlagen vorzulegen. Tz 13 Verdeckte Ausschüttungen Die Beträge der Position Berufskleidung, GWG und Bewirtung seien stichprobenartig besprochen worden, es handle sich zweifelsohne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Bei der Beurteilung des Projektes durch die Interessenten und späteren Erwerber wurden diese Subventionen daher zu jeder Zeit berücksichtigt und sie waren Grundlage des Angebots der Erwerber. Die Erwerber haben und wollten wirtschaftlich nur den um die Subventionen gekürzten Wert tragen. Der Betrag der Subvention…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache B, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Nibelungenstraße 19, 6845 Hohenems über die Beschwerde vom 2. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Sowohl für die Sanierung im ersten Obergeschoß, als auch für den Neubaubereich des zweiten und dritten Obergeschoßes sind 2-Raum-Wohnungen vorgesehen, da diese nach Erfahrung der Käufer für die Vermietung optimal geeignet sind. Den in den Innenhof ausgerichteten Wohnungen sollen Balkone zugeordnet werden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache G, Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09. April 2010, St. Nr. 1, Erf. Nr. 2, GVG 21, betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die…