…5.456,50, einer Forderung gegen den H der Stadt I iHv EUR 728,78 und dem erblichen Nachlass bestehend aus Bargeld iHv EUR 189,80 und pauschal bewerteten Schmuck und Münzen iHv EUR 150,00 zusammen. Von den Aktiva wurden zunächst die gemäß § 13…
…d.h. durch eben die Leistung dessen, was man zu leisten schuldig ist, aufgelöst wird. Auf einen nicht abgedeckten Teil einer Forderung, der tatsächlich jedoch gar nicht mehr existiert, kann -denknotwendig- schlechterdings nicht verzichtet werden. 3. Des Weiteren ist als ganz wesentlich zu beachten, dass…
…Gesellschaftsvermögen ist die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die die Gesellschafter zu einem gemeinsamen Ganzen vereinigt haben, einschließlich ihres Zuwachses zu verstehen (vgl. Rz. 34 des Urteils des EuGH vom 12. Jänner 2006, Rs. C 494/03, mwN). Nach Aufbau und Systematik der Richtlinie 69/335/EWG…
…der Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft (zB VfGH 14.6.1969, B 33/69; VwGH 26.5.1970, 111/69; 27.1.1998, 97/14/0022; 21.10.2004, 2001/13/0267; 19.4.2006, 2001/13/0294), gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der…
…in der Förderung - des Erwerbes und der Wirtschaft (VfGH 14.6.1969, B 33/69; VwGH 26.5.1970, 111/68; 27.1.1998, 97/14/0022; 21.10.2004, 2001/13/0267; 19.4.2006, 2001/13/0294), - gesellschaftlicher, privater und eigenwirtschaftlicher Interessen der…
…Gegenleistung erbracht und von der Gesellschaft auch keine Forderung gegen ihn gebucht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin ihrem Gesellschafter willentlich diesen Vermögensvorteil zukommen lassen wollte. Die Verwirklichung der verdeckten Ausschüttung trat im Jahr 2007 ein. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres kann eine solche…
…hat. Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Begünstigungen des NeuFöG: Gemäß § 1 Z 7 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds samt Kammerumlage nach § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1988 ("Zuschlag zum…
…hat. Zum Vorliegen der Voraussetzungen für die Begünstigungen des NeuFöG: Gemäß § 1 Z 7 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben u.a. die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds samt Kammerumlage nach § 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1988 ("Zuschlag zum…
…bei der Veranlagung der Wirtschaftsjahre 2015 bis 2017 zu berücksichtigen sei. Durch die in den Geschäftsjahren 2015 bis 2017 erzielten Jahresüberschüsse habe sich der Betrag des nachrangig gestellten Teils der Forderung in Höhe dieser Jahresüberschüsse reduziert. In diesem Ausmaß sei daher die teilweise Rückzahlung der…
…ausgesetzter Mieten, sei der im (nicht streitgegenständlichen) Wirtschaftsjahr 2005/06 bei der Bf. verbuchte Betrag, der damals ordnungsgemäß der Körperschaftsteuer unterzogen wurde, aus dem steuerpflichtigen Einkommen der Bf. im Jahr 2005 auszuscheiden, da es ansonsten zur einer Doppelerfassung käme, da die Forderungen der Bf. bis…
…International, keine lokale Verantwortung gehabt haben, ob Forderungen von einem bestimmten Betrag aufgelöst werden oder nicht. Ungeachtet der Frage des Erwerbs des wirtschaftlichen Eigentums an den Geschäftsanteilen an der ***I-GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli…
…sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinne grundsätzlich aus den Erträgnissen der Bf, 4.1.3. die Stiftung kann ferner - außer an die Begünstigten - Zuwendungen an bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften oder sonstige Rechtsträger vornehmen und ihnen sonstige wirtschaftliche Vorteile…
…Erkenntnis kann daher eine in die äußere Form eines Darlehens gekleidete Forderung der Gesellschafter an eine GmbH nur unter besonderen Umständen, die dafür sprechen, dass die Darlehenshingabe objektiv den wirtschaftlichen Erfolg hat, Eigenkapital zu ersetzen und daher eine Kapitalzuführung (Kapitalerhöhung) das wirtschaftlich Gebotene gewesen wäre…
…die R-GmbH diese Vereinbarung erfüllt. Dass sich die Annahme des Anbots bei der R-GmbH wirtschaftlich in einer Vermögensminderung niederschlägt, ändert nämlich grundsätzlich nichts daran, dass durch diese Vereinbarung die gegenüber der Beschwerdeführerin bestehende Forderung nicht "untergegangen" ist, sondern dass die R-GmbH gegen…
…eine 100% Tochter der Bf. und habe wie die Bf. Zahlungen für die MT geleistet. Am 31.12.2012 habe die W-GmbH-D ihre Forderung gegen die MT an die Bf. iHv Euro 1.281.639,50 abgetreten. Im selben Wirtschaftsjahr habe die Bf…
…wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur mehr zur Beschaffung finanzieller Mittel dient. Aus welchen Gründen die sozialpädagogischen Beschäftigungsprogramme nur der Beschaffung von finanziellen Mitteln dienen, hat die Betriebsprüfung nicht näher ausgeführt. Gerade aus dem Umstand, dass keine laufenden Gewinne erzielt werden und [Beschwerdeführerin] - ohne die Förderungen…
…in der gesamten ECA unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder anderen Unterscheidungsmerkmalen, zusammen mit den Plänen zur Überwachung und Berichterstattung über diese Ziele; und p) Alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die der Förderung der Ziele…
…wirtschaftlicher Abhängigkeit, somit die Feststellung eines Dienstverhältnisses, keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen wurde. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist ein im Hightech-Bereich tätiges Unternehmen. Für die Zeiträume 1.1.2010 bis 31.12.2012 fand im Jahr 2014 bei der…
…Erfahrungen des allgemeinen wirtschaftlichen Verkehrs) ist angesichts des Stiftungszweckes in der Förderung der Bw als Begünstigter der eigentliche Geschäftszweig der Stiftung zu erkennen. Die (dort erwirtschafteten) Einkünfte sind auf Grund ihrer festgestellten aktiven Gestaltungs- und passiven Kontrollrechte (arg "Weisungen" bzw. Zustimmungs- und Vetorechte) der Bw…
…folgende Forderung in die Bilanz einzustellen: 31.03.2008 1.607.000,00 31.03.2009 1.607.000,00 31.03.2010 1.607.000,00 Diese Forderung wird mit teilweise bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschafter auszugleichen sein." Zum Bilanzstichtag 31.03.2013 (abweichendes Wirtschaftsjahr…