13.65. Einlagekonto IBAN ***97***, 13.66. Einlagekonto IBAN ***98***, 13.67. Einlagekonto IBAN ***99***, 13.68. Einlagekonto IBAN ***100***, 13.69. Einlagekonto IBAN ***101***, 13.70. Einlagekonto IBAN ***102***, 13.71. Einlagekonto IBAN ***103***, 13.72. Einlagekonto IBAN ***104***, 13.73. Einlagekonto IBAN ***105…
…steuerlichen Einlagen-Evidenzkonten beider Gesellschaften wiesen in den Jahren 2007 und 2008 sehr hohe Stände auf, in denen auch der außerbilanzielle Hinzurechnungsbetrag leicht Deckung fände. In den Jahresabschlüssen der beiden Gesellschaften seien Kapitalrücklagen zur Verlustabdeckung aufgelöst worden und in den steuerlichen Evidenzkonten (Einlagen-Evidenzkonten) entsprechende…
…Prüfungszeitraum 2001-2003; ABNr: 2. Prüfungszeitraum 2004-2006) lückenhaft gewesen sei. Die Mieteingänge und Aufwendungen seien teilweise am Jahresende über ein Evidenzkonto eingebuchtworden. Die Belege seien der Betriebsprüfung lose übergeben (weder nummeriert noch chronologisch geordnet) worden und seien nicht mehr tatsächlich nachvollziehbar. Die Bankeingänge und…
…die Entnahme dient der Berichtigung der vom Finanzamt vorgeschriebenen, auf den Beteiligungswert entfallenden Einkommen- oder Körperschaftsteuer. 7. Allfällige Verluste sind den Gesellschaftern anteilig auf Evidenzkonten anzulasten; Jahresgewinne der Folgejahre sind zur Abdeckung der Evidenzkonten zu verwenden. Eine Verpflichtung der Kommanditisten zur Abdeckung der Verlustanteile durch…
…sowie einer nachfolgenden verdeckten Einlage in die Bf. mit Erhöhung der Anschaffungskosten und Erfassung im Evidenzkonto sowie anschließender Sofortabschreibung aufgrund einer Liquidation. Der von den Mitgliedern der ***18***-Familie gesuchte wirtschaftliche Ausweg einer legalen Lösung dieser Angelegenheit sei dergestalt gewesen, 2017 eine offene Gewinnausschüttung der *…
…und läge somit eine gemäß § 15 Abs. 3 Z 1 EStG (Wertfortführung) zu bewertende Zuwendung vor. Die mit dem Begleitschrieben vorgelegten "Berichte über die maßgeblichen Werte der Y Stiftung" würden nur das Evidenzkonto beinhalten, es gehe daraus nicht hervor, welcher Art das Vermögen sei und…
…aufgrund der Beendigung der operativen Tätigkeiten der Konzerngruppe in Österreich. Schließlich seien auch keine Auswirkungen im Bereich der KESt gegeben, da aufgrund der hohen steuerlichen Evidenzkonten allenfalls bloß steuerneutrale Einlagenrückzahlungen vorliegen könnten. Durch die CAN-Konzernmuttergesellschaft hätte ein Gesellschafterrückhalt in ausgeprägter Form bestanden…
…erzielt haben und die steuerlichen Evidenzkonten sehr hohe Einlagenstände aufwiesen, jedoch sei der entstandene Aufwand in Höhe der verdeckten Zuwendung steuerlich nicht neutralisiert worden. Die Auflösung der Kapitalrücklagen sei nicht steuerpflichtig behandelt worden und es sei keine Verminderung des Evidenzkontostandes bzw des Einlagenstandes durch Ausschüttungen…
…Bundesfinanzgericht Mit Stellungnahme vom 21.7.2016 bestätigte die belangte Behörde, dass sowohl die Beschwerdeführerin als auch ihre Tochtergesellschaft ("Gruppenmitglied-GmbH") keine steuerlichen Gewinne erzielten und die steuerlichen Evidenzkonten sehr hohe Einlagenstände aufwiesen. Per 31.12.2008 seien bei der Gruppenmitglied-GmbH Kapitalrücklagen iHv EUR…
…zur Körperschaft stellt die Evidenzkontenführung dar (§ 4 Abs 12 Z 3 EStG). Im gegenständlichen Fall wäre es besonders im Hinblick auf die Argumentation, es würden für steuerliche Zwecke als verdecktes Eigenkapital zu qualifizierende Gesellschafterdarlehen vorliegen, notwendig gewesen, diese Einlagen im Evidenzkonto und unterteilt in Darlehenskapital…
…April 2005) b. Sicherstellung durch Bürge und Zahler (***15***; Blankowechsel als Bürge und Zahler) c. keine entsprechenden Eintragungen im Evidenzkonto (§ 4 Abs 12 Z 1 EStG) wie bei eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen notwendig, da ansonsten eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 ff FinStrG vorliegen würde Die ***15*** ihrerseits sei…
…insbesondere die ordnungsgemäße Führung eines Evidenzkontos und die Feststellung des maßgeblichen Wertes gehören. Wie gesagt, müssen diese Kriterien für die Abgabenbehörde nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Dass, wie die Bf meint, auch bei einer bloßen Schätzung der Stiftungseingangswerte ein bei weitem ausreichender Evidenzkontenstand vorhanden gewesen sei…
…einzustellen. Die Kapitalrücklage hätte unzweifelhaft Einlagen- an Stelle von Gewinncharakter. Bei der Einbringung im konkreten Sachverhalt sei das gesamte Eigenkapital in Höhe von 599.618,37 € jedoch unverändert geblieben. Die Struktur des Eigenkapitals habe sich laut der Entwicklung des Evidenzkontos gemäß § 4 Abs. 12…
…Anteile) § 43 Abs. 2 UmgrStG (Evidenzpflicht der Anschaffungskosten) § 4 Abs. 12 Z 3 EStG 1988 (Evidenzkonto wegen steuerneutraler Einlagenrückzahlungen) Gemäß § 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG gilt im Falle der Gewährung von Anteilen im Sinne des § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 und…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 28. September 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***Bf1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden MMag. Gerald Erwin Ehgartner, den beisitzenden Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Heinrich Witetschka in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Beste & Partner Steuerberatung GmbH, Perlhofgasse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
Hiefür seien, der obigen Annahme widersprechende Angaben des Bf. vorgelegen, die jedoch negiert wurden, sodass seine Angaben und das hiezu erstattete Vorbringen unerörtert geblieben sei, es seien auch keine Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Bf. oder ein berufskundliches Gutachten eingeholt worden. Bei der Annahme, dass je…