…einer Betätigung, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, das Vorliegen von Einkünften anzunehmen. Die LVO stellt damit zwar das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung, die Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist…
…Liebhabereiprüfung 1. § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) in der hier anzuwendenden Fassung stellt das subjektive Ertragsstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Gewinn(Überschuss)erzielungsabsicht ist jedoch ein innerer Vorgang (Willensentschluss), der erst dann zu einer steuerlich erheblichen Tatsache wird, wenn er durch seine Manifestation…
…für das Vorliegen von Einkünften sei nicht nur ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung trete. Im Schreiben vom 24. April 2018 handle es sich um moralische Argumente…
…qualifizieren (vgl. hierzu Herzog/Zorn, Das neue Liebhabereirecht, RdW 1990, 265ff). Da die LVO das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs. 1 LVO normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen Veranlagungsjahr eingetretene Entwicklung, nicht…
…13.375,00 € und für 2017 in Höhe von -4.915,00 €. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die vom steuerlichen Vertreter in Aussicht gestellten strukturverbessernden Maßnahmen nicht gegriffen hätten und demzufolge ein Ertragstreben des Bf. nicht festgestellt werden konnte. Außerdem stellte der Bf…
…wobei dem in § 2 Abs 1 Z 6 LVO genannten Kriterium - Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage durch strukturverbessernde Maßnahmen - besondere Bedeutung zukommt. Da die LVO das subjektive Ertragstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, ist im Rahmen der durch § 2 Abs 1 LVO normierten Kriterienprüfung…
…vgl. auch EStR Rz 102) Das subjektive Element der Gewinnerzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar, weshalb nur auf Grund nach außen tretender Umstände darauf zu schließen ist, dass ein Ertragstreben vorliegt, das darauf gerichtet ist, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die…
…Abs. 1 Liebhabereiverordnung vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn (Überschuss) Erzielungsabsicht nicht unmittelbar erkennbar ist, ist anhand objektiver Kriterien darauf zu schließen, ob ein Ertragstreben vorliegt. Das Ertragstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne bzw. Überschüsse in einer Höhe zu erwirtschaften…
…Einkünften ist nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamtgewinn, sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Treten daher durch unerwartete Umstände ("Unwägbarkeiten") unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken…