IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, die Richterin Mag. Katharina Deutsch, LL.M., den beisitzenden Richter Mag. Gerhard Konrad und die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer und Christian Gruber in der Beschwerdesache ***7***, über die Beschwerde vom 10. April 2025 gegen…
Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…
weitere GZ: RV/4300005/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Hannes Prosen und die fachkundigen Laienrichter MMag. Dr. Rudolf Dörflinger und Mag. Josef Bramer in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
…wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist (Erschleichungstatbestand) oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (Neuerungstatbestand) oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw…
…zur Umsatzsteuer 2016 und zur Körperschaftsteuer 2016 vom 21.4.2021 berief sich die BF auf den Neuerungstatbestand gem. § 303 Abs 1 lit b BAO und den Erschleichungstatbestand gem. § 303 Abs 1 lit a BAO und führte zusammengefasst Folgendes aus: Nachträglich seien neue Tatsachen hervorgekommen…
…Sozial- oder sonstige Transfernleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Das SBBG kennt daher zwei verschiedene Tatbestände einer Scheinunternehmerschaft: den Verkürzungstatbestand (§ 8 Abs 1 Z 1 SBBG) und den Erschleichungstatbestand (§ 8 Abs 1 Z 2 SBBG). Nach § 8 Abs 2 SBBG ist der…
…den Unterhalt zu verschaffen. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens ist nicht hervorgekommen, dass die belangte Behörde objektive rechtserhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihr bis November 2010 erfolgten Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe hat (insbes Erschleichungstatbestand des § 303 Abs 1 lit a BaO). Im elektronischen Verwaltungsakt…
…ausführlich auseinander. Aufgrund der aufgezeigten Problematiken sei es denkbar, das Erkenntnis des VwGH und die darauf aufbauenden Erkenntnisse und Bescheide unter den "Erschleichungstatbestand" zu subsummieren. Die Abgabenbehörde wies den Antrag gemäß § 303 BAO mit Bescheid vom 27.4.2020 ab. Die Bf nenne keine Tatsachen…
…abgewiesen. In der Begründung wurde auf die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 BAO hingewiesen. Der gegenständliche Sachverhalt würde weder dem Erschleichungstatbestand (lit a), dem Vorfragentatbestand (lit c) noch dem Neuerungstatbestand des lit b entsprechen, zumal keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien…
…an dessen (deren) Originalität. Der in § 303 Abs.1 lit. a BAO genannte „Erschleichungstatbestand“ liegt daher ebenfalls nicht vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht vorliegen, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und…
…Rechtslage und den zitierten Sachverhalt muss das Verwaltungsgericht feststellen, dass im vorliegenden Fall weder der „Neuerungstatbestand“ noch der „Vorfragentatbestand“, schon gar nicht der „Erschleichungstatbestand“ als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO gegeben ist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig…
…an dessen (deren) Originalität. Der in § 303 Abs.1 lit. a BAO genannte „Erschleichungstatbestand“ liegt daher ebenfalls nicht vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht vorliegen, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und…
…gemäß § 303 BAO gegeben ist. Der in § 303 Abs.1 lit. a BAO genannte „Erschleichungstatbestand“ liegt ohne jeden Zweifel ebenfalls nicht vor, sodass sich ein weiteres Eingehen darauf erübrigt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht vorliegen, weshalb…
…die Tatsache hin, dass der vom Arbeitgeber übermittelte weitere Lohnzettel zu Unrecht als solcher übermittelt wurde und spricht in diesem Zusammenhang von der Erfüllung des Erschleichungstatbestandes. Im vorliegenden Fall kann von einem „Erschleichen“ des dem Finanzamt übermittelten Lohnzettels aber keine Rede sein, da die Daten…
…an dessen (deren) Originalität. Der in § 303 Abs.1 lit. a BAO genannte „Erschleichungstatbestand“ liegt daher ebenfalls nicht vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht vorliegen, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und…
…an dessen (deren) Originalität. Der in § 303 Abs.1 lit. a BAO genannte „Erschleichungstatbestand“ liegt daher ebenfalls nicht vor. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nicht vorliegen, weshalb der angefochtene Bescheid des Finanzamtes der bestehenden Rechtslage entspricht und…
…Nun wird gegen den oben genannten Bescheid auf Wiederaufnahme des Verfahrens Berufung eingelegt, da aus Sicht des Steuerpflichtigen weder ein Erschleichungstatbestand noch ein Neuerungstatbestand vorliegt. Zum Erschleichungstatbestand: Wenn es die Behörde versäumt, von den ihr im Rahmen der Sachverhaltsermittlung ohne besondere Schwierigkeiten offen stehenden Möglichkeiten…
…2 EStG 1988) zu installieren. Hier habe die Behörde wider besseres Wissen gehandelt, um einen sonst nicht erreichbaren Vorteil zu erlangen. Besser könne man einen Erschleichungstatbestand nicht erfüllen. Somit begehre er von der zuständigen Behörde (Finanzamt), das Verfahren wieder aufzunehmen. Egal ob vom Bewerber oder…
…die Tatsache hin, dass der vom Arbeitgeber übermittelte weitere Lohnzettel zu Unrecht als solcher übermittelt wurde und spricht in diesem Zusammenhang sogar vom Erfüllen des „Erschleichungstatbestandes“. Im vorliegenden Fall kann von einer „Fälschung“ des dem Finanzamt übermittelten Lohnzettels aber keine Rede sein, da die Daten…