…der besondere Tatbestand der Ersatzbeurkundung auf Grund der Gesellschafterstellung eine nicht vermeidbare Gebührenpflicht, die im Grunde mit einer Gesellschaftsteuer vergleichbar sei. Die unwiderlegbare Urkundenfiktion durch Aufnahme eines Darlehens eines Gesellschafters an seine Gesellschaft in die Bücher und die spätere Umwandlung in Eigenkapital der Gesellschaft erzeuge…
…der Bf. als Darlehensnehmerin und ihrer damaligen neuen Alleingesellschafterin. Eine Forderungseinlösung gemäß § 1422 ABGB fand nicht statt. Über das Darlehen wurde keine Urkunde errichtet, sodass der Ersatzbeurkundungstatbestand gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG, die Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen der Darlehensschuldnerin, nach der…
…eine ‚Ersatzbeurkundung‘ als Gesellschafterkredit iSd § 33 TP 19 Abs. 2 GebG durch Aufnahme in die nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen erfolgt ist, wird in Anbetracht dieser Würdigung offengelassen, da der angefochtene Gebührenbescheid ‚als Sache‘ die Kreditzusage durch die P-GmbH und M…
…führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG in der hier auf Grund des § 37 Abs. 28 GebG anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, die Gebührenschuld mit der Aufnahme in…
…Ersatzbeurkundung Voraussetzung sei, dass der Aufnahme in die Bücher und Aufzeichnungen ein rechtgültiger Darlehensvertrag zugrunde liege. Da zu keiner Zeit ein Darlehen vorgelegen sei, sondern die Gelder bereits vom Zeitpunkt der Hingabe an zur Kapitalstärkung der Gesellschaft dienten, könne keine Gebührenpflicht entstehen. Weiters verwies die…
…und Gestaltung des Kontenplans vom Vorliegen eines Darlehens ausgehen. Im gegenständlichen Fall scheine im Jahresabschluss 2004 unter den sonstigen Verbindlichkeiten ein Konto mit der Bezeichnung „Darlehen Herr*G***“ auf, auf welchem der verfahrensgegenständliche Darlehensbetrag verbucht worden sei. Mit Aufnahme in die Bücher erfolge die Ersatzbeurkundung…
…nicht entgegen. Die Beschwerdeführerin führt unter Hinweis auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und des Bundesfinanzgerichtes aus, dass die Ersatzbeurkundung eines Darlehens nur in jenem Fall zu Gebührenpflicht führe, in welchem ein rechtsgültig zustandegekommener Darlehensvertrag vorliege und die Aufnahme des Darlehens in die Bücher der Beschwerdeführerin diese…
…die Gebührenschuld mit der Aufnahme in diese. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur GebG-Novelle 1976 (338 BlgNR 14. GP), mit der die Ersatzbeurkundung von Gesellschafterdarlehen eingeführt wurde, gilt der Ausweis eines Gesellschafterdarlehens in den nach abgabenrechtlichen Vorschriften zu führenden Büchern und Aufzeichnungen der Gesellschaft…
…führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG in der hier auf Grund des § 37 Abs. 28 GebG anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, die Gebührenschuld mit der Aufnahme in…
…führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG in der hier auf Grund des § 37 Abs. 28 GebG anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, die Gebührenschuld mit der Aufnahme in…
…26/2000). Gelten die im Inland zu führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG die Gebührenschuld mit der Aufnahme in diese. Ein (Gegen-)Beweis gegen die Ersatzbeurkundung ist grundsätzlich möglich (vgl. UFS 20.08…
…führenden Bücher und Aufzeichnungen als Urkunde über den Darlehens- oder Kreditvertrag, so entsteht gemäß § 16 Abs. 6 GebG in der hier auf Grund des § 37 Abs. 28 GebG anzuwendenden Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, die Gebührenschuld mit der Aufnahme in…
…den Büchern und Aufzeichnungen der Gesellschaft gilt grundsätzlich als Beweis über die Zuzählung des Darlehens, womit der Realvertrag "Darlehen" zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter als zustande gekommen gelten kann." 7. Beweiserhebung durch das BFG Vom BFG wurde zunächst Beweis erhoben durch Einsicht in die…
…in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen hätten. Könne ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genüge die Glaubhaftmachung. Gemäß Abs. 2 seien Bücher, Aufzeichnungen…
…die Ersatzbeurkundung eines Darlehens nur in jenem Fall zur Gebührenpflicht, in welchem ein rechtsgültig zustande gekommener Darlehensvertrag vorliege. Auch ersetze die Aufnahme des Darlehens in die Bücher der Gesellschaft für sich nicht die Feststellung, dass ihr ein rechtsgültig zustande gekommener Darlehensvertrag zugrunde liege.“ Über die…
…Agreement – kurz UKV) und Lokal Austria Purchase Agreement – kurz ÖKV) wurden von den Vertragsparteien durch Gegenzeichnung der Vertragsurkunden abgeschlossen. Vertragsparteien des UKV vom 1. Februar 2010 waren auf der Verkäuferseite The X Group GmbH ("X GmbH") mit Sitz in Österreich und die X Group North…
…Vereinbarung über die Darlehensgewährung sowie über eine entsprechende Zinsvereinbarung liegt nicht vor. Der Steuerberater der Rechtsvorgängerin wurde anlässlich der Darlehensgewährung von der Rechtsvorgängerin bzw. vom Darlehensgeber angewiesen, die Ersatzbeurkundung vorzunehmen und eine 4,5 %ige Verzinsung zu veranlassen. Die Darlehensgewährung wurde in die Bücher der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri*** den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
…Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden. Wer Eintragungen in dieser Form vorgenommen…
…von der Betriebsprüfung besichtigte Wohnobjekt wurde eindeutig durch Sanierung und Renovierung aufgewertet. Im Jahre 2005 hat er ein landwirtschaftliches Grundstück mit einer Fläche von 3.381 m² in der KG X-Dorf, laut seinen eigenen Angaben für Jagdzwecke, erworben. Die "Energie Steiermark AG" teilte der…