…nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen daher…
…Ansicht, dass die verfahrensrechtliche Durchführbarkeit der Änderungen bei den Beteiligten zu prüfen sei. Folgte man der Ansicht der Bf., würde das bedeuten, dass die Abgabenbehörde im Verfahren über die Wiederaufnahme von Feststellungsbescheiden Feststellungen über den verfahrensrechtlichen Stand der jeweiligen Ertragssteuerverfahren aller Beteiligten treffen müsste, um…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei Tätigkeiten iSd § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) berechtigen insbesondere folgende neu hervorgekommene Tatsachen zur Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen: die Art und der Umfang der Bewirtschaftung oder Tätigkeit das…
…kann. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Ermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) zwar grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen, allerdings kann nach Abwägung gegenläufiger Gesichtspunkte auch von einer Festsetzung bzw. Wiederaufnahme von Amts…
…11.1973, 1428/72). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (vgl Ritz/Koran, BAO8, § 303, Rz 24). Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über welche…
… 307 Abs. 1 BAO normiert, dass mit dem die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt…
…Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden, 4. (aufgehoben durch BGBl I 2009/20) , 5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von…
…dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Festzuhalten ist, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung des Neuerungstatbestandes es nicht auf die rechtliche Beurteilung von…
…1973, 1428/72). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (vgl Ritz/Koran, BAO 8. Aufl., § 303, Rz 24). Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über…
…Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl VwGH 16.11.2006, 2006114/0014). Gemäß …
…dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 8…
… 303 Abs. 4 BAO vor FVwGG 2012, BGBl. I 2013/14, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht…
…2013, sind die am 31. Dezember 2013 bei dem Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden iSd Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Strittig ist, ob die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Recht erfolgte. Gemäß § 303 Abs. 4…
…Z 3 BAO die Festsetzung erfolgen, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im…
…die erst nach Verfügung der ersten Wiederaufnahme neu hervorgekommen sind, also zwischen dem ersten und dem zweiten Bescheid, damit eine zweite Wiederaufnahme überhaupt rechtmäßig verfügt werden kann. Seine Rechtsansicht begründet er mit der Unzulässigkeit der Sanierung von Wiederaufnahmebegründungsmängeln und insgesamt aus dem Rechtsschutzverständnis der Wiederaufnahmeregelungen…
…Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer hat bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt auf elektronischem Weg einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 7. April 2006. Nach der von Amts wegen erfolgten Wiederaufnahme des Verfahrens mit Bescheid vom…
…oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 (bis 1.1.2014: "des § 303 Abs. 4") die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (bis 1.1.2014 "von Amts wegen") vorliegen würden. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO aF ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Verfahren war weder eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen noch fehlt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Das Bundesfinanzgericht ist in seinem Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens (siehe unter anderem das Erkenntnis vom 29…
…im Spruch angeführte Wiederaufnahme der Feststellungverfahren (F-Verfahren) zu Recht ergangen ist. Nach Auflösung des unabhängigen Finanzsenates zum 1. Jänner 2014 (Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG) ging die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen…
…§ 303 Abs. 1 lit. b BAO statt. 3.1.3. Ermessen Bei der Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben und bei der Geltendmachung von Haftungen handelt es sich um Ermessensentscheidungen. Gemäß § 20 BAO müssen sich Ermessensentscheidungen in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser…