Das qq-Plot: Huber verwendet dieses grafische Verfahren, das er "Graphische Kontrolle im Wahrscheinlichkeitsnetz" nennt, zum Überprüfen, ob die buchmäßigen Tageslosungen auch tatsächlich einer logarithmischen Normalverteilung folgen. Das qq-Plot ist ein Streudiagramm, in dem die realisierten Werte der Tageslosungen über den Quantilen der logarithmischen…
…nachstehende Feststellungen getroffen: "Tz. 4 Erlösverprobung 2012 - 2014 Im Zuge der BP wurden die erklärten Erlöse Personenbeförderungen und Materialtransporte kalkulatorisch überprüft. Anhand der ausgewiesen Kilometerstände laut Servicerechnungen wurde die durchschnittliche Jahreskilometerleistung pro Betriebsfahrzeug ermittelt. Auf Grundlage dieses Ermittlungsansatzes wurden pauschal jährlich 1.000 Kilometer in…
…ob sie aufgestellt worden seien. Da es keine schlüssigen Aufzeichnungen gebe, habe auch eine entsprechende Erlösverprobung nicht durchgeführt werden können. Die Mengengerüstberechnung ab dem Jahr 2012 baue nicht auf dem Jahr 2011 auf und zeige beim Übertrag eine Differenz von 65 Stück auf. Der Bf…
…Automaten des AVZ - das von der Bf. vorgelegte Mengengerüst vom 05. November 2014 sei für die Behörde unstimmig und daher nicht für die Erlösverprobung heranzuziehen gewesen - stellte die Behörde fest, dass die fehlenden Automaten durch die Bf. selbst aufgestellt worden seien und schätzte die Einspielergebnisse…
…4 Erlösverprobung 2012 - 2014 Im Zuge der BP wurden die erklärten Erlöse Personenbeförderungen und Materialtransporte kalkulatorisch überprüft. Anhand der ausgewiesen Kilometerstände laut Servicerechnungen wurde die durchschnittliche Jahreskilometerleistung pro Betriebsfahrzeug ermittelt. Auf Grundlage dieses Ermittlungsansatzes wurden pauschal jährlich 1.000 Kilometer in Anlehnung an die Buchhaltung…
…Tagessummen). Des weiteren wurde an Hand von Einzeltatbeständen ein RAK von 4,50 bei den Speisen und ein RAK von 5,00 bei den Getränken festgestellt. Die sich bei einer kalkulatorischen Erlösverprobung daraus ergebenden Differenzen wurden nur teilweise (Eigenverbrauch-Personalverpflegung; Sachspenden K-Me Kirche) aufgeklärt…
…die W. GmbH um ebenfalls € 2.500 monatlich netto hervor. Bei den vorgelegten Aufzeichnungen handelt es sich nicht um vollständig geführte Standlisten, aus denen die einzelnen Automaten identifizierbar und eine Erlösverprobung nachvollziehbar wären. Auch ist eine Dokumentation der Einspielergebnisse auf Grunddatenebene bzw. die Zurverfügungstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch zobl.bauer.Salzburg Steuerberatung und WP GmbH, Mildenburggasse 4A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 30. Juni 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerden weitergeltenden Berufungen des A B, Adresse_1220, vom 24.3.2011 und 20.5.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter und die weiteren Senatsmitglieder in der Beschwerdesache NN KG, Firmenadresse, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs vom 30.06.2010 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Feststellung von Einkünften 2004 bis 2007…
Was die Ermittlung des Zeitpunktes der Beseitigung der Ungewissheit betrifft, so folgt das BFG zunächst der dazu ergangenen Judikatur des VwGH (Zl. 83/14/0188, 195 bzw. Zl. 83/14/0046, 0048) wonach es gerade bei der Prüfung ob eine Einkunftsquelle vorliegt, einen längeren Beobachtungszeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch Steuerberater Mag. Markus Wagner, Eibenstein 39, 4193 Reichenthal, über die Beschwerde vom 05.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Lerchenfelder Straße 39, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 14.08.2017 gegen die Bescheide über die die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RAAdr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2011 und vom 9. November 2011 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Sonja Stradner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dip.Ing. Gerald Patschka und Mag Michael Heumesser in der Beschwerdesache ***Bf1 und Bf2***, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien vom 4. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…