…8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Wenn der Bf. daher im Dezember 2012 die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe beantragte, so stünde sie ihm, bei Zutreffen der in § 2 FLAG geregelten Anspruchsvoraussetzungen, erstmal…
…von Umständen, die ein Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirken, sieht das Gesetz lediglich eine Verständigung gemäß § 12 FLAG vor. § 25 FLAG 1967 sieht eine Meldepflicht jener Personen vor, an welche Familienbeihilfe ausbezahlt wird: „Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der anspruchsberechtigten Person ausgezahlt (§…
…von Umständen, die ein Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirken, sieht das Gesetz lediglich eine Verständigung gemäß § 12 FLAG vor. § 25 FLAG sieht eine Meldepflicht jener Personen vor, an welche Familienbeihilfe ausbezahlt wird: „Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der anspruchsberechtigten Person ausgezahlt (§ 12…
…insoweit ein, als tatsächlich die Abgabenschuld entrichtet worden ist. Ist sie von dem - im gegenständlichen Fall später - in Anspruch genommenen Abgabenschuldner nur zum Teil entrichtet worden, so ist es im übersteigenden Ausmaß nicht zu einem Erlöschen des Gesamtschuldverhältnisses gekommen (vgl. VwGH 14.05.1992, 92…
…vom 12.9.2013 im Wesentlichen vor, dass mit der bereits erwähnten Mitteilung vom 30.10.2014 der zuerkannte Anspruch auf Oktober 2014 verkürzt worden sei, ohne dass eine bescheidmäßige Feststellung eines veränderten Sachverhaltes, der zum Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe führen würde, erfolgt sei…
…Mitteilung gem. § 12 Abs. 2 FLAG wurde der zuerkannte Anspruch am 30. Oktober 2014 auf Oktober 2014 verkürzt (siehe Anlage 4). Eine bescheidmäßige Feststellung eines veränderten Sachverhaltes, der zum Erlöschen des Anspruchs auf Familienbeihilfe führen würde, ist nicht erfolgt. Mir liegen auch keine Schreiben, resp…
…nach § 1432 ABGB auch nicht zu einer Naturalobligation. Bei den Verjährungsbestimmungen der BAO handelt es sich nach hA nicht um Normen des materiellen Rechts, sodass der Eintritt der Verjährung nicht das Erlöschen des Anspruches und auch keinen Tilgungstatbestand bedeuten kann, sondern hinsichtlich der Bemessungsverjährung (§ 207…
…1 lit. b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BG BGBl. I Nr. 76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein…
…1 lit. b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl. I Nr. 76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein anderes…
…12.9.2013 im Wesentlichen vor, dass mit der bereits erwähnten Mitteilung vom 30.10.2014 der zuerkannte Anspruch auf Oktober 2014 verkürzt worden sei, ohne dass eine bescheidmäßige Feststellung eines veränderten Sachverhaltes, der zum Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe führen würde, erfolgt sei. Mit…
…den Anspruch auf Familienbeihilfe haben werde". Diesbezüglich werde auf die Entscheidung RV/6100090/2012 des Bundesfinanzgerichtes verwiesen, wonach zit. “im Fall eines Studienwechsels (!) nach § 25 FLAG daher nur dann eine Meldung an das Finanzamt erforderlich ist, wenn dieser Studienwechsel auch zu einem Erlöschen des Anspruchs…
…Lebensjahr. Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, dass nach Ablauf der 5 Semester Wartezeit ein Anspruch auf die Familienbeihilfe über die Zeit nach der Vollendung des 24. Lebensjahres der Tochter vorliege. Das Finanzamt geht von einem Erlöschen des Anspruches aus. Gemäß § 2 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG…
…1 lit. b vorletzter Satz FLAG ausdrücklich zwischen dem Wechsel der Einrichtung und dem Wechsel des Studiums. Im Übrigen regelt auch § 50 Abs. 2 Z 3 StudFG idF des BGBl. I Nr. 76/2000 das Erlöschen des Anspruchs auf Studienbeihilfe, wenn der Studierende "ein anderes…
…dass Tatsachen, die zum Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe führen können, dem belangten Finanzamt umgehend mitzuteilen seien. Mit Schreiben vom 29.05.2024 wurde an die Beschwerdeführerin ein Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe übermittelt. Im Zuge der Beantwortung dieses Schreibens teilte die Beschwerdeführerin…
…auf ein Bankkonto des Sohnes weitergeleitet worden. Von der Auflösung seines Lehrverhältnisses und dem Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe sei weder die Kindesmutter noch der Bf informiert worden. Es sei daher unbillig, den Bf zur Haftung für die Familienbeihilfe heranzuziehen. Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Österreich…
…Melderegister gemeint sein-eine Verständigung des Finanzamtes über das Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe verbunden sei. Ebenso gab es keinen Grund anzunehmen, dass die Angabe "nur" eines Kindes in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung Auswirkungen auf die Überprüfung des Anspruches auf den Bezug von…
…4]*** ***[5]*** wurde ausgeführt: Zw. Matura + Bundesheer > Leerlauf! Der genannte Grund für das Erlöschen des Anspruchs bestehe ab: 07/2018 Nach dem Bundesheer > Start einer Ausbildung bei der Polizei (sofern er aufgenommen wird), ansonsten > Studium! ***[4]*** geht ab 01.10.2018 zum…
…2017/16/0036 vom 30.5.2017). Zum Zeitpunkt des Studienwechsels meines Sohnes, welcher aus gesundheitlichen Gründen und in der Folge mangels Erfolgs im Studium erforderlich wurde, wurde meinerseits eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen, da Tatsachen, die ein Erlöschen des Anspruchs auf Beihilfe bewirken können…
…der mit Ablauf des Monats zu einem Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches geführt hat (§ 10 Abs. 2 FLAG 1967), mag dahingestellt bleiben, ist dies doch für das Ergebnis des gegenständlichen Verfahrens ohne Bedeutung. Ob der Anspruch auf Familienbeihilfe bereits mit Ende August 2007 weggefallen ist oder erst…
…des Bf., wonach M im streitgegenständlichen Zeitraum am Abendgymnasium für Berufstätige inskribiert gewesen sei, ins Leere. Zusammenfassend erfolgte daher die Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Jänner 2013 völlig zu Recht. 2.1.2. Anspruch…