IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Da der die Steuerpflicht verwirklichende Tatbestand bereits mit dem Abschluss des Zielgeschäftes…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Da der die Steuerpflicht verwirklichende Tatbestand bereits mit dem Abschluss des Zielgeschäftes…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Da der die Steuerpflicht verwirklichende Tatbestand bereits mit dem Abschluss des Zielgeschäftes…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Wenn die Bf in ihrer Stellungnahme vom 8.9.2015 (1/38ff…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Wenn der Bf in seiner Stellungnahme vom 8.9.2015 (1/82ff…
…Vor allem aber dürften hiefür rein steuerliche Gründe maßgeblich gewesen sein. Denn dies sollte dazu führen, klar und eindeutig begründete Ansprüche auf Erträge (Erlösbeteiligung, Zinsen) umzudeuten in eine (nicht steuerbare) Wertsteigerung des Genussrechtes. Wenn der Bf in seiner Stellungnahme vom 8.9.2015 (T/1…
…über sein Terminal, der anschließend den Prostituierten ihren Anteil ausbezahlt. Dasselbe gilt für die bar von den Kunden bezahlten Erlöse. Erlösbeteiligungen von Prostituierten sprechen klar für einen Bordellbetrieb (auch im MS) im Jahr 2015, weil selbständige Prostituierte keine Beteiligung und keinen Anteil erhalten, sondern selbst…
…Buchstabe a); - keine schädlichen Bedingungen oder Leistungen hinsichtlich des Kaufgeschäftes oder des Preises (Buchstabe b); - keine schädlichen Erlösbeteiligungen des Verkäufers aus späteren Weiterverkäufen der Einfuhrware (Buchstabe c); - keine schädliche Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer (Buchstabe d). Den gegenständlichen Lieferungen lagen Waren zugrunde, sie betrafen Verkäufe…
…Buchstabe a); - keine schädlichen Bedingungen oder Leistungen hinsichtlich des Kaufgeschäftes oder des Preises (Buchstabe b); - keine schädlichen Erlösbeteiligungen des Verkäufers aus späteren Weiterverkäufen der Einfuhrware (Buchstabe c); - keine schädliche Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer (Buchstabe d). Den gegenständlichen Lieferungen lagen Waren zugrunde, sie betrafen Verkäufe…
…Buchstabe a); - keine schädlichen Bedingungen oder Leistungen hinsichtlich des Kaufgeschäftes oder des Preises (Buchstabe b); - keine schädlichen Erlösbeteiligungen des Verkäufers aus späteren Weiterverkäufen der Einfuhrware (Buchstabe c); - keine schädliche Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer (Buchstabe d). Den gegenständlichen Lieferungen lagen Waren zugrunde, sie betrafen Verkäufe…
…Waren (Buchstabe a); - keine schädlichen Bedingungen oder Leistungen hinsichtlich des Kaufgeschäftes oder des Preises (Buchstabe b); - keine schädlichen Erlösbeteiligungen des Verkäufers aus späteren Weiterverkäufen der Einfuhrware (Buchstabe c); - keine schädliche Verbundenheit zwischen Käufer und Verkäufer (Buchstabe d). Den gegenständlichen Lieferungen lagen Waren zugrunde; sie betrafen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***Ri***, den Richter ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichterinnen ***Lr1*** und ***Lr2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 11. Mai 2016 betreffend…
Um aber überhaupt Investoren für diese Hochrisikobranche (Mining von Kryptowährungen) im Jahr 2017 erreichen und gewinnen zu können, ist bei einer kick-off-Veranstaltung im ***18*** 2017 und im Kapitalmarktprospekt, das der Begebung der Genussrechte zugrunde gelegen ist, damit geworben worden, dass den Investoren je…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, Mitglied3 und Mitglied4 im Beisein der Schriftführerin XY in der Beschwerdesache des Bf., (vormals) vertreten durch ECL Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, Schreyvogelgasse 2/4, 1010 Wien, gegen die Bescheide…