…§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I-1 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 6. Mai 2025, Geschäftszahl ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18. August 2026…
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte in den Jahren…
…RV/7102231/2013, festgestellte Nichtigkeit stelle keine neu hervorgekommene Tatsache dar, sondern lediglich eine neue Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, die nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Schließlich beruhe die Nichtigkeit des Feststellungsbescheids (laut zitiertem BFG-Beschluss) darauf, dass ein Beteiligter…
…Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 19. August 2024…
…eingestellt. III. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des ***FSB*** vom 9. November 2021, Geschäftszahl FV-001 053 412, wurde (in Abwesenheit eines vertretungsbefugten Organs des Verbandes) der…
…eingestellt. III. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des ***FSB*** vom 09. November 2021, Geschäftszahlen ***GZ***, wurde (in Abwesenheit eines vertretungsbefugten Organs des Verbandes) der belangte Verband ***Bf1…
…eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde vom 3. Mai 2016, SpS 16…
…wurde eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000 Euro, im Uneinbringlichkeitsfall sieben Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Gegen das Erkenntnis brachte der Bf. in der Eingabe vom 27. November 2013 das nunmehr vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde zu erledigende Rechtsmittel der Berufung ein. Über die Beschwerde wurde…
…Abs. 1 und 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. April 2014 gegen das Erkenntnis des Spruchsenats beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 12. März 2014, SpS 13…
…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Zudem fasst das Bundesfinanzgericht durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, …
…sich deren Spruch als nicht richtig erweise. Eine Aufhebung von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichts nach dieser Bestimmung sei nicht vorgesehen. In ihrer Beschwerde vom 2.3.2023 erhob die Beschwerdeführerin im Wesentlichen Einwendungen gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2006. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.4.2023 wies…
…der Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer sind der Beschwerdevorentscheidung vom 18. August 2015 zu entnehmen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Bisheriger Verfahrensgang…
…belangte Behörde behauptet. Es sei am 01.09.2022 durch das Erkenntnis des BFG vom 01.09.2022 mit der GZ RV/7102525/2021 über die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Österreich vom 03.03.2021 zum Einkommensteuerbescheid 2019 des Beschwerdeführers rechtskräftig entschieden worden. Bis dato seien…
…zu Recht: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) ist Polizist. Die erklärungsgemäß an den…
…Juli 2020 betreffend Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2014-2018 (Arbeitnehmerveranlagung) Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a der Bundesabgabenordnung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Anspruchszinsen 2006 - 2008 werden zurückgewiesen." II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 9…
…lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten AB vom 08.02.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 21.01.2019 , SpS…
…3***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit zwei Gebührenbescheiden, je vom 12.02…
…Bf1***, ***5***, über den Antrag vom 05.04.2023 auf Wiederaufnahme des Erkenntnisses des BFG vom 06.09.2019 mit der GZ RV/7101646/2018 nach Zurückweisung der außerordentlichen Revision dagegen durch Beschluss des VwGH vom 11.06.2021, Ra 2019/13/0112, betreffend Einkommensteuer…