…gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 6. April 2022, ***2*** beschlossen: Die Beschwerde wird als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des Amtes…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Beschwerdefall ist mit Beschluss BFG 19.03…
…C-100/78, Rossi, die auch das BFG in seinem Erkenntnis RV/7103009/2015 als zentrale Rechtsprechung des EuGH bei Rentenbezug aus zwei Mitgliedstaaten herangezogen hat, erging der Beschluss Nr 122 vom 20.04.1983 der Verwaltungskommission zur Anwendung des Artikels 77, des Artikels 78…
…Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Form gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung…
…Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2009, 1-6/2010 und 7-12/2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I-1 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 6. Mai 2025, Geschäftszahl ***Zahl1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18. August 2026…
…Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 26.11.2013 wurde ***Bf1*** (in…
…Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, 2016 und 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Verfahrens betreffend den Einkommensteuerbescheid 2013 abgewiesen wurde, terkannt: I. Die Bescheidbeschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 28…
…xxx), betreffend Bescheid 2016 (Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…oder das Hervorkommen von Rechtsirrtümern keine geeigneten Wiederaufnahmegründe darstellen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 24.1.2018 - neuerlich mit dem Hinweis auf das zur RV/5100360/2013 ergangene BFG-Erkenntnis. In einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 27.6.2018 führt das FA wiederholend aus…
…BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Schreiben vom 19. August 2024…
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte in den Jahren…
…G***" bzw. "***Ge***" in behördlichen und gerichtlichen Dokumenten bzw. seinem Steuerakt als gravierenden Identitätsfehler. Aus welchen konkreten Gründen dieser "Identitätsfehler" zu einem im Spruch anders lautenden Erkenntnis vom 14.03.2024 führen hätte sollen, blieb im Antrag unerwähnt. In der Beschwerde wurde, nach beispielhafter Aufzählung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 2. September 2025 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24…
… 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) ihres damaligen Geschäftsführers **B** über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 29. August 2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 13. Dezember 2023, Geschäftszahl SpS **W1**, beschlossen: Aus Anlass der Beschwerde…
…eingestellt. III. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des ***FSB*** vom 9. November 2021, Geschäftszahl FV-001 053 412, wurde (in Abwesenheit eines vertretungsbefugten Organs des Verbandes) der…
…eingestellt. III. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des ***FSB*** vom 09. November 2021, Geschäftszahlen ***GZ***, wurde (in Abwesenheit eines vertretungsbefugten Organs des Verbandes) der belangte Verband ***Bf1…
…RV/7102231/2013, festgestellte Nichtigkeit stelle keine neu hervorgekommene Tatsache dar, sondern lediglich eine neue Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, die nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens berechtige. Schließlich beruhe die Nichtigkeit des Feststellungsbescheids (laut zitiertem BFG-Beschluss) darauf, dass ein Beteiligter…