…Erkenntnisse führte das Finanzamt abermals aus, dass für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist allein auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums ankomme. Entscheidend sei somit der Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums, somit der Wegfall des Irrtums oder jener Umstände, untere denen er nicht in…
…ihm im Zusammenhang mit der Fristenverwaltung zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt, wäre das Nichterkennen der Säumnis vorwerfbar und die Frist würde ab der bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt gegebenen Erkennbarkeit des Irrtums zu laufen beginnen. An rechtskundige Vertreter ist dabei ein strengerer Maßstab anzulegen (2004…
…sich ein näheres Eingehen auf die Erfüllung der in der zitierten Norm festgelegten weiteren Voraussetzungen (Erkennbarkeit des Irrtums für die Zollschuldnerin und Einhaltung der Vorschriften über die Zollanmeldung). Die Bestimmungen des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits…
…Stellung des Antrages auf Vorsteuererstattung für 1-12/2021 versäumt. Diese endet für den Vorsteuererstattungszeitraum 1-12/2021 am 30.09.2022. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder…
…Experten und Behörden in die Irre zu führen (siehe dazu insbesondere die oa Ausführungen der niederländischen Zollverwaltung und die Diskussion zwischen den Generaldirektionen AGRI und TAXUD) und die Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörden maßgeblich zu erschweren. Gegen die Erkennbarkeit spricht auch die dargelegte internationale Verwaltungspraxis…
…dann weg, sobald die Partei (oder ihr Vertreter) diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungs-frist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen…
…95/14/0050). Fristrelevant ist dabei jedoch, wann die Partei die Fristversäumung erkennten konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (vgl etwa VwGH 26. Juni 2018, Ro 2018/16/0014; VwGH 24…
…Tatbestandsmerkmal von der Rspr ( BFH v. 23.3.1999 VII R 16/98) als identisch mit der Erkennbarkeit des irrtums angesehen. Da, wie bereits dargelegt, keine Erkennbarkeit des Irrtums vorliegt, ist daher auch die Gutgläubigkeit des Zollschuldners gegeben. Die kumulativen Voraussetzungen für einen Vertrauensschutz iSd…
…Oktober 2015, 2013/17/0137) erfüllt. Für den Lauf der dreimonatigen Wiedereinsetzungsfrist kommt es auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht in einer der Wiedereinsetzung entgegen stehenden Weise vorwerfbar ist…
…der "Erkennbarkeit" des Hindernisses im Beschwerdefall aufgrund der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung in der RS "S", nichts zu ändern. Den beschwerdeführenden Parteien ist zuzustimmen, dass mit dem bloßen Hinweis auf die Rechtskraft des betreffenden Gruppenfeststellungsbescheides und der zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgten Aufklärung des Irrtums…
…der "Erkennbarkeit" des Hindernisses im Beschwerdefall aufgrund der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung in der RS "S", nichts zu ändern. Den beschwerdeführenden Parteien ist zuzustimmen, dass mit dem bloßen Hinweis auf die Rechtskraft des betreffenden Gruppenfeststellungsbescheides und der zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgten Aufklärung des Irrtums…
…der "Erkennbarkeit" des Hindernisses im Beschwerdefall aufgrund der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung in der RS "S", nichts zu ändern. Den beschwerdeführenden Parteien ist zuzustimmen, dass mit dem bloßen Hinweis auf die Rechtskraft des betreffenden Gruppenfeststellungsbescheides und der zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgten Aufklärung des Irrtums…
…ihr Vertreter) diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste (vgl VwGH 28.01.2016, Ra 2015/16/0083). Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände…
…oder unabwendbare Ereignis in einem Irrtum über den einzubringenden Rechtsbehelf so fällt dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an“ (VwGH vom…
…in Kenntnis gesetzt. Wie ausgeführt, kommt es für den Beginn des Fristenlaufes in Bezug auf die Wiedereinsetzung auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht in einer der Wiedereinsetzung entgegenstehenden Weise…
… 33 VwGVG - VwGH 09.06.2022, Ra 2022/10/0013). Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht in einer der Wiedereinsetzung entgegenstehenden…
…musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist komme es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (vgl. VwGH 16.3.2005, Zl. 2003/14/0005). Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist komme es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (vgl…
…Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an, also auf den Wegfall des Irrtums oder der Umstände, unter denen er nicht in einer der Wiedereinsetzung entgegenstehenden Weise vorwerfbar ist. Das Beharren auf einem irrigen Rechtsstandpunkt trotz Vorhalts der Behörde überschreitet den minderen Grad des Versehens iSd…
…des unmissverständlichen Technical Data Sheet zu überprüfen und die Ware korrekt einzureihen. Im Hinblick auf entsprechende Sorgfaltspflichten der ASt wäre daher selbst, wenn man entgegen der Ansicht der ho. Behörde von einem iSd Art. 119 Abs 1 ZK beachtlichen Irrtum ausginge, daher eine Erkennbarkeit des…
…des unmissverständlichen Technical Data Sheet zu überprüfen und die Ware korrekt einzureihen. Im Hinblick auf entsprechende Sorgfaltspflichten der ASt wäre daher selbst, wenn man entgegen der Ansicht der ho. Behörde von einem iSd Art. 119 Abs 1 ZK beachtlichen Irrtum ausginge, daher eine Erkennbarkeit des…