…auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande…
…Pos.Nr. 03.04.01 mit der Einstufung des Grades der Behinderung von 40 v.H. vor. Alle drei (fach)ärztlichen Sachverständigengutachter beurteilten die Frage: "(Die Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen:" übereinstimmend mit "NEIN": Dr.in A. begründete diese…
…Vollendung des 27. (ab 1.7.2011: 25.) Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967…
…Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen", Anspruch auf den Grundbetrag und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe. Im Zeitpunkt der Antragstellung, 21.8.2022, war die Tochter des Bf. zweifellos…
…nicht dauernd außerstande, sich Unterhalt zu verschaffen. Die Beschwerde wurde daher mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.09.2014 abgewiesen. Am 16.10.2014 wurde ein Vorlageantrag eingebracht. Nach Ansicht des Finanzamtes im Zuge der Vorlage der Beschwerde an das Bun des finanzgericht stehe die (erhöhte) Familienbeihilfe…
…spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8 Abs…
…vorliegende erhebliche Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist und die Bf. aufgrund dieser Behinderung dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, besteht Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe, erhöhten Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. Beweis: Beilage. /A Krankengeschichte der Bf. des Landesklinikums ***4…
…auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande…
…vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe um näher angeführte Beträge monatlich für jedes Kind, das erheblich behindert ist. Der Anspruch auf…
…die Gewährung der Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung. Bei der Beschwerdeführerin liegt eine psychiatrische Erkrankung vor. Das Sozialministeriumservice stellte zuletzt mit ärztlichem Sachverständigengutachten vom 07.05.2026 einen Gesamtgrad der Behinderung von 80 % fest. Weiters wurde bescheinigt, dass die Beschwerdeführerin voraussichtlich dauernd außerstande ist…
…dass das Kind voraussichtlich NICHT dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Mit Bescheid vom 13.07.2023 habe das Finanzamt den Antrag der Kindesmutter auf Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes für den Zeitraum ab April 2023 abgewiesen…
…Beschwerdeführer ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nicht vor dem vollendetem 21. Lebensjahr eingetreten. Mit Abweisungsbescheid vom 19.3.2018 wies das Finanzamt den Antrag auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe unter Verweis…
…angeführt) - ab Juni 2009 festgestellt. Der Bf ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit wird ebenfalls ab Juni 2009 festgestellt. Mit Abweisungsbescheid vom 23.1.2015 wies das Finanzamt den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe unter Wiedergabe des § 2 Abs 1…
…Familienbeihilfe nach den oben zitierten Bestimmungen des § 2 Abs. 1 FLAG zusteht (vgl FLAG Kommentar, Csaszar/Lenneis/Wanke, § 8, Rz 5). Der Erhöhungsbetrag (§ 8 FLAG) steht für minderjährige Kinder bei festgestelltem Vorliegen eines Behinderungsgrades von mindestens 50% zu, oder wenn das Kind voraussichtlich dauernd außerstande…
…auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs.1 lit.a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande…
…Familienbeihilfe wieder aufleben. Und genau aus diesem Grund werde der Antrag auf die erhöhte Familienbeihilfe eingebracht." Beschwerdevorentscheidung v. 03.09.2020 (Abweisung) "Der Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt ausgesprochen, eine mehrjährige berufliche Tätigkeit des Kindes stehe der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. August 2023 betreffend Abweisung des Antrages auf erhöhte Familienbeihilfe für das Kind ***1*** ab Dezember 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…auf Familienbeihilfe haben, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 8 Absatz 4 erhöhe sich…
…auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind…
…der ab 1. Juli 2011 gültigen Fassung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst…