…die Beschwerdeführerin (abgekürzt mit Bfin.) die Steuerbefreiung des § 3 Z 11 lit b EStG 1988 (Entwicklungshelferin /Expertin) hinsichtlich der in Afrika/Tansania erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung kommt. Berechnungsfragen waren nicht strittig. I. Verfahrensgang Am 13.12.2013 wurden die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung…
…Prüfung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen Gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung sind von der Einkommensteuer Einkünfte befreit, "die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen iSd § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, EZA-G…
…vgl. Bp-Bericht vom 3. September 2014): „Gem. § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer Einkünfte befreit, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002…
…1). Mit BGBl 1988/400 wurde das EStG 1988 erlassen. § 3 Z 14a wurde (getrennt von der Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer und Experten) inhaltsgleich in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 übernommen (vgl. dazu den ausdrücklichen Hinweis auf die inhaltsgleiche Übernahme in EB RV 621…
…ersetzen. - Die Tätigkeit als Aushilfskraft umfasst insgesamt nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr. - Der Arbeitgeber beschäftigt an nicht mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr steuerfreie Aushilfskräfte. b) Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs…
…ersetzen. - Die Tätigkeit als Aushilfskraft umfasst insgesamt nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr. - Der Arbeitgeber beschäftigt an nicht mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr steuerfreie Aushilfskräfte. b) Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs…
…§ 15 und 16 leg. cit.). Nach der Anordnung des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungshilfeorganisationen (unter näher angeführten Voraussetzungen) beziehen, von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 25 Abs. 1 Z. 3 lit…
…mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die von einer Entwicklungshilfeorganisation gemäß § 1 Abs. 2 des Entwicklungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 474/1974, im Rahmen der Entwicklungshilfe als Entwicklungshelfer oder Experte beschäftigt bzw. ausgebildet werden; 10. Personen, die an einer Eignungsausbildung im Sinne der §§ 2b bis 2d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist niederländische Staatsbürgerin und seit 1.2.2009 als Entwicklungshelferin für eine österreichische Entwicklungshilfeorganisation in Äthiopien beschäftigt. Auf Grund der Geburt ihres Kindes K am Datum befand sich die Bf. seit…