…und vermutlich auch eine Ahnung vom gesetzwidrigen Ablauf derselben hatte. Möglicherweise hatte diese notwendige Übergabe von Stempeln seinen diesbezüglichen Verdacht erhärtet, weshalb er Angst hatte, mit der Übernahme der Stempel Schuld auf sich zu laden. Die Botendienste des ***AN4*** waren somit nicht auf Abhebung von…
…dass die Rechtsverletzungen von der Kft. als Arbeitgeberin und nicht vom Bf. als Geschäftsführer begangen worden seien. Da das Fahrzeug im Eigentum des Bf. stünde, könne es folglich auch nicht für Strafen der Kft. haften. Dazu ist festzustellen, dass ein allfälliges Verwaltungsstrafverfahren von der Bezirksverwaltungsbehörde…
…der GPLA. Den Einwendungen von Seiten des Bf. in der mündlichen Verhandlung dahingehend, dass der Bf. gleichzeitig immer nur mit einem Fahrzeug habe fahren können und deswegen ein Sachbezug nur für ein Fahrzeug anzusetzen gewesen wäre, war seitens des Bundesfinanzgerichts nicht zu folgen, da auf…
…2 erklärt die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen (Geld und Sachgüter) bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten zu Werbungskosten. Bei der Erstattung von Sachgütern ist die Einnahme analog zu § 15 Ab. 2 mit dem ortüblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes im Zeitpunkt der Rückgabe zu bewerten. Die Einnahmenerstattung muss den…
…die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch habe oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhalte. Ausdrücklich ausgenommen hievon seien die in § 49 Abs. 3 ASVG aufgezählten Auslagenersätze, Zulagen und…
…zur Verzinsung, "die einem regulären Kunden des Arbeitgebers gewährt wird". Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die belangte Behörde kein konkretes Vorbringen zur Höhe dieser Differenz im vorliegenden Fall erstattete und keinerlei diesbezügliche Ermittlungen vornahm. Die von der Behörde beantragte Abweisung der Beschwerde lässt erkennen, dass…
…"die einem regulären Kunden des Arbeitgebers gewährt wird". Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die belangte Behörde kein konkretes Vorbringen zur Höhe dieser Differenz im vorliegenden Fall erstattete und keinerlei diesbezügliche Ermittlungen vornahm. Die von der Behörde beantragte Abweisung der Beschwerde hinsichtlich dieses Punktes lässt erkennen…
…Darüber hinaus konnte der Bf. aus eigenem Gutdünken über das Fahrzeug (von M aus) verfügen und wurden auch die Fahrtaufträge darüber hinaus durch den Bf. selbst festgelegt, selbst wenn der Arbeitgeberin der Bf. die Möglichkeit offen gestanden wäre, eine Dienstreise mündlich oder per E - Mail…
…dass Werkverträge und keine Dienstverträge vorlägen. Die GPLA-Prüfung habe ihrerseits keinerlei neue Sachverhaltselemente vorlegen können, die eine andere Beurteilung nötig machen würden. Auch nicht aufgezeigt werde, welche der vom Gericht festgehaltenen Sachverhaltselemente aus Sicht des Steuerrechts anders zu beurteilen wären, sodass von Dienstverhältnissen im…
…Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 (3) Z 4 bis 7 EStG 1988 (u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zufließen. Laut § 15 (2) Z 1 EStG sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und…
…darüber hinaus als mildernd die geständige Verantwortung des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend (wie bereits im angefochtenen Straferkenntnis) drei zum Tatzeitpunkt rechtskräftige einschlägige Vorstrafen gewertet. Die Strafen waren daher wie folgt neu zu bemessen: | | Geldstrafen von | falls diese uneinbringlich seien…
…darüber hinaus als mildernd die geständige Verantwortung des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend (wie bereits im angefochtenen Straferkenntnis) drei zum Tatzeitpunkt rechtskräftige einschlägige Vorstrafen gewertet. Die Strafen waren daher wie folgt neu zu bemessen: | | Geldstrafen von | falls diese uneinbringlich seien…
…weshalb die Strafbemessung der jeweiligen Delikte laut Straferkenntnis zu Gunsten der Partei ausgefallen sei. Richtig wäre gewesen: | Delikt des Straferkenntnisses | verkürzter Abgabenbetrag | und nicht | 1. | 1.626,40 | 235,60 | 2. | 1.968,80 | 285,20…
…Einheit darstellten. Daher sei von keiner Herstellung eines Werkes auszugehen. Sie könnten daher nicht Grundlage eines Werkvertrages bilden. Für die Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis gegeben sei, komme es insbesondere auf die Kriterien Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers und Unternehmerrisiko an. Durch die…
…Belange fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Die diesbezüglichen Ausführungen in der Vorhaltsbeantwortung vom 31. Juli 2017, wonach es Frau Bf. auf Grund einer Vorstrafe gar nicht möglich gewesen wäre, eine Gewerbeberechtigung zum damaligen Zeitpunkt zu erlangen und das Cafe auf eigene Rechnung zu…
…Wohnen im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an Stelle von Geld zukommen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber in der Regel ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und damit steuerpflichtig (zB VwGH 16.12.1998…
…Ordnungsvorschriften (z.B. Regelung der Arbeitszeit und Arbeitspausen); - die Unterwerfung unter die betriebliche Kontrolle (Überwachung der Arbeit durch den Arbeitgeber; - die disziplinäre Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers (von der Ermahnung bis zur Entlassung). Die Beschwerdeführerin war nach einem mit dem Studio vereinbarten Stundenplan tätig, somit an die…
…wurde ergänzend ausgeführt: Die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers sei hinsichtlich der Lohnsteuern 2013 in Höhe von EUR 4.333,33 einzuschränken, zumal der Beschwerdeführer lediglich bis 16./17.07.2013 für die Abfuhr der Lohnabgaben verantwortlich gewesen wäre und nach den Feststellungen der GPLA-Prüfung in…
…zumal der Vertreter des Beschwerdeführers in seiner Antwort vom 31.10.2018 selbst mitgeteilt hat, dass Umsätze, die mit Zigarettenautomaten erzielt wurden, nicht gewinnwirksam verbucht wurden. Ein widerrechtlicher Entzug von Betriebsvermögen durch Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung und Entwendung führt beim Betriebsvermögensvergleich zu Betriebsausgaben (Knechtl/Unger/Winkler…
…angefallene Ausgaben von ihr zu übernehmen waren. Strittig ist, ob die von der Beschwerdeführerin erhaltenen Beträge Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen und ob allenfalls der Verein oder die Studio als Arbeitgeber iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 anzusehen ist. Rechtliche Begründung Der Begriff des Dienstverhältnisses…