…2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Der im § 12 ErbStG gebrauchte Begriff der Steuerschuld entspricht dem Abgabenanspruch im Sinne der BAO. Die Steuerschuld ist im gegenständlichen Fall am 5. November 2007 entstanden. Dass der Vorhalt…
…Nun liegt ein Kaufvertrag über den Verkauf der Grundstücke vor, 1.) der mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld abgeschlossen wurde und demnach nicht als zeitnah im Sinne der obgenannten Rechtsprechung angesehen werden kann, bei einer Zeitdifferenz von mehreren Jahren können…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Die Bf. kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Die Bf. kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Lebenden iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor. Bei einer Abgeltung des Pflichtteilsanspruches vor Rechtskraft des Verlassenschaftsverfahrens liegt ein Erwerb nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG vor und die Steuerschuld entsteht mit der Rechtskraft des Verlassenschaftsverfahrens. (Arnold in Arnold/Bodis (Hrsg), Kommentar zum…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Der Bf kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Der Bf kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Der Bf kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Der Bf kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…1 Z. 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. § 8 Abs. 3 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 lautete: Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendungen: a) von Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die…
…Bekanntsein oder Nichtbekanntsein der Bemessungsgrundlage bedingen einander nicht, das zeigt auch die Grunderwerbsteuer bei Schenkungen, die Versicherungssteuer bei Pflanzenversicherung gegen Elementarschäden und die Glücksspiel/Konzessionsabgabe (Summe der Einsätze eines Kalenderjahres usw.). Der Bf kann mit dem Argument, aus dem Entstehen der Steuerschuld mit jedem einzelnen…
…Nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerpflicht bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, die nach Lehre und Rechtsprechung mit der "wirklichen Übergabe" gleichgesetzt wird. Eine solche ist gegeben, wenn durch eine nach außen hin erkennbare Art die…
…der Vergebührung nach § 33 TP 1 GebG. Nach § 33 TP 1 Abs. 1 GebG ist bloß der Wert des Vermögens die Bemessungsgrundlage. Deshalb kann mit den Hinweisen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Stiftungseingangssteuer und der Einkommensteuer nicht erfolgreich argumentiert werden. Bei der Entstehung der…
…19 Abs. 3 ErbStG ist auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert festzustellen bzw. zu ermitteln, wenn sich in den Fällen des Abs. 2 die Verhältnisse zwischen dem unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld dergestalt geändert haben, dass…
…der Vergebührung nach § 33 TP 1 GebG. Nach § 33 TP 1 Abs. 1 GebG ist bloß der Wert des Vermögens die Bemessungsgrundlage. Deshalb kann mit den Hinweisen auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Stiftungseingangssteuer und der Einkommensteuer nicht erfolgreich argumentiert werden. Bei der Entstehung der…
…6." Entstehen der Steuerschuld: § 59 GSpG sieht mehrere Steuerschuldentstehungstatbestände vor, z.B. im Zeitpunkt des Zustandekommens des Spielvertrages, bei Ausspielungen grundsätzlich mit Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht. Nach § 16 Abs. 5 lit. b GebG vor dem 1.1.2011 entstand die Gebührenschuld bei…
…vermindern. - Entstehen der Steuerschuld: § 59 GSpG sieht mehrere Steuerschuldentstehungstatbestände vor, z.B. im Zeitpunkt des Zustandekommens des Spielvertrages, bei Ausspielungen grundsätzlich mit Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht. Nach § 16 Abs. 5 lit. b GebG vor dem 1.1.2011 entstand die Gebührenschuld bei…
…vermindern. - Entstehen der Steuerschuld: § 59 GSpG sieht mehrere Steuerschuldentstehungstatbestände vor, z.B. im Zeitpunkt des Zustandekommens des Spielvertrages, bei Ausspielungen grundsätzlich mit Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht. Nach § 16 Abs. 5 lit. b GebG vor dem 1.1.2011 entstand die Gebührenschuld bei…
…zur Wahlmöglichkeit der Gesellschaft, eine Vermögenszuwendung entweder als (verdeckte) Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung zu werten, abgeleitet werden kann. In dieser Entscheidung stellt der Verwaltungsgerichtshofs klar, dass das Gesetz eine Möglichkeit, eine (verdeckte) Ausschüttung als Einlagenrückzahlung zu behandeln, nach Entstehen der Steuerschuld nicht vorsieht. Der letztmögliche…
…durch Vermächtnis soll das Entstehen der Steuerschuld nunmehr gesetzlich geregelt werden. Dies deshalb, weil der Gesetzgeber – wie den Erläuternden Bemerkungen zum Schenkungsmeldegesetz 2008, BGBl. I Nr. 85/2008, zu entnehmen ist – zwar davon ausgegangen ist, dass beim Erwerb durch Erbanfall oder Vermächtnis der Tatbestand des …