…Nichtanerkennung von Beträgen betreffend Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibungen sowie Restbuchwerten (vgl. im Einzelnen die Tz 1 bis Tz 5 des Betriebsprüfungsberichtes v.16.12.2005). Die Entnahmehandlung wurde von der beschwerdeführenden KG in den Büchern dokumentiert (Entnahme v. Grundstücksflächen im Ausmaß v. 7.482 m²)…
…Beim notwendigen Betriebsvermögen besteht die Entnahmehandlung in der (dauerhaften) außerbetrieblichen Verwendung. Eine Entnahme für "Zwecke außerhalb des Unternehmens" kann nur auf den Unternehmensbereich des jeweiligen Unternehmers bezogen werden (im Sinne von außerhalb seines Unternehmens). Tatsächlich ist weder am 31.12.2008 noch davor etwas passiert…
…und landwirtschaftliche Maschinen befunden hätten. Bloße Vorbereitungshandlungen für eine allfällige spätere private Verwendung würden noch keine Entnahme darstellen. Eine Entnahmehandlung setze eine in der Außenwelt wahrnehmbare Umsetzung eines Entnahmeentschlusses voraus (Verweis auf UFS vom 10.9.2004, RV/0243 - I/04). Wirtschaftsgüter würden auch dann…
…4 Tz. 88, VwGH 96/14/0150). Beim notwendigen Betriebsvermögen besteht die Entnahmehandlung in der (dauerhaften) außerbetrieblichen Verwendung des Wirtschaftsgutes. Wird die betriebliche Nutzung des Wirtschaftsgutes vorübergehend oder auf Dauer eingestellt, dann bleibt das Wirtschaftsgut bis zu seinem tatsächlichen Ausscheiden dennoch notwendiges Betriebsvermögen, solange es…
…2005, RV/0382-G/04). Die Entnahme erfolgt im Zeitpunkt der Nutzungsänderung (VwGH 25.2.1997, 96/14/0022). Die Entnahmehandlung besteht in einem Verhalten des Steuerpflichtigen, das auf eine willentliche Trennung des Wirtschaftsgutes von einem Betriebsvermögen schließen lässt. Eine Entnahme setzt ein tatsächliches, nach…
…95ff/2001): Die Bfin. ermittelte den Gewinn gemäß § 5 EStG 1988. Bilanzstichtag war ab 27.12.2000 der 31.12.Die Entnahmehandlung wurde von der Bfin.in den Büchern dokumentiert (Entnahme v. Grundstücksflächen im Ausmaß v. 7.482 m²). Es ergab sich ein Entnahmegewinn von…
…nach außen in Erscheinung tretendes Verhalten des Abgabepflichtigen voraus. Die Entnahme von Betriebsvermögen erfolgt nicht bereits in dem Zeitpunkt des Willensentschlusses, eine Entnahmehandlung zu setzen, sondern erst mit der in der Außenwelt wahrnehmbaren Umsetzung dieses Entschlusses (VwGH 7.8.2001, 96/14/0150). Art III…
…Schieden die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen aus, wären die hieraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen - die sich nicht auf die Streichung der AfA beschränken - zu ziehen. Verliert ein Anlagegut seine (überwiegende) Zweckbestimmung im Betrieb, liegt eine Entnahme auch ohne formelle Entnahmehandlung vor (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke, EStG …