…der Bf im Februar 2018 zu. Strittig ist, ob es zwischen der Bf und der besachwalteten Person zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch kam und ob die dafür vereinnahmte Entlohnung somit der Umsatzsteuer unterliegt und in Folge dessen die im Jahr 2018 ausbezahlten Belohnungszahlungen, abzüglich der Barauslagen…
…Monaten Mai und September 2013 zu. Strittig ist, ob es zwischen der Bf und der besachwalteten Person zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch kam und ob die dafür vereinnahmte Entlohnung somit der Umsatzsteuer unterliegt und in Folge dessen die im Jahr 2013 ausbezahlten Belohnungszahlungen, abzüglich der Barauslagen…
…Monat Juni des streitgegenständlichen Jahres zu. Strittig ist, ob es zwischen der Bf und der besachwalteten Person zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch kam und ob die dafür vereinnahmte Entlohnung somit der Umsatzsteuer unterliegt und in Folge dessen die im Jahr 2015 ausbezahlten Belohnungszahlungen, abzüglich der Barauslagen…
…Entschädigung der Bf im Monat April 2014 zu. Strittig ist, ob es zwischen der Bf und der besachwalteten Person zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch kam und ob die dafür vereinnahmte Entlohnung somit der Umsatzsteuer unterliegt und infolgedessen die im Jahr 2014 ausbezahlten Belohnungszahlungen, abzüglich der Barauslagen…
…der üblichen Arbeitsstunden erbracht wird. Es muss also für jede Überstunde zunächst ein Betrag bezahlt werden, den der Arbeitnehmer auch als Entlohnung für eine Arbeitsstunde innerhalb der Normalarbeitszeit erhält; wenn der Arbeitnehmer darüber hinaus einen Betrag für die Überstunde erhält, kann dieser Mehrbetrag als Zuschlag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
… 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen für Entlohnung der Familienangehörigen für häusliche Pflege und Betreuung (Aufwendungen in der Höhe von 7.520 Euro jährlich im Jahr 2010) gelangte das Bundesfinanzgericht auf Grund nachstehender Beweiswürdigung zu nachfolgendem Ergebnis: Der Bf…
…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind abziehen. Überlässt eine GmbH die Nutzung ihr gehörender Räumlichkeiten dem Geschäftsführer für dessen private Wohnzwecke als weitere Entlohnung seiner Geschäftsführertätigkeit und erbringt damit insgesamt ein angemessenes Entgelt für ihr gegenüber erbrachte Leistungen, ist dieses…
…entschieden, dass sämtliche in einem Nachtclub angebotenen Leistungen (so auch Sexdienstleistungen) von den Bordellbetreibern vereinnahmt werden, wobei für die Bordellbetreiber die Entlohnung der Mädchen bei der Körperschaftsteuer ohnehin als Aufwand berücksichtigt werde (siehe VwGH 19.4.2007, 20004/15/0037 betreffend einen XX Fall, vertreten…
…Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 106, ausgesprochen, dem Geschäftsführer gebühre auch ohne Vorliegen einer Vereinbarung angemessene Entlohnung. Hinsichtlich des Geschäftsführerbezuges sei daher nicht auf formelle Vereinbarungen, sondern auf die Angemessenheit des Bezuges abzustellen. In diesem Sinn hat der Verwaltungsgerichtshof auch im Erkenntnis vom 22. Oktober 1991…
…entschieden, dass sämtliche in einem Nachtclub angebotenen Leistungen (so auch Sexdienstleistungen) von den Bordellbetreibern vereinnahmt werden, wobei für die Bordellbetreiber die Entlohnung der Mädchen bei der Körperschaftsteuer ohnehin als Aufwand berücksichtigt werde (siehe VwGH 19.4.2007, 20004/15/0037 betreffend einen Salzburger Fall, vertreten…
…für seine Geschäftsführungstätigkeit nicht nur eine regelmäßig auf sein Verrechnungskonto verbuchte Vergütung, sondern es wurden für ihn auch seine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Einem Geschäftsführer einer GmbH gebührt - selbst ohne Vorliegen einer Vereinbarung - eine angemessene Entlohnung. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Geschäftsführerbezuges stehen daher nicht formelle Vereinbarungen…
…0038, und VwGH vom 19. November 1969, 1157/68). Die von der Bf. als Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung unterliegt keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 (vgl. auch UFS vom 31…
…Ausschüttung im Zusammenhang mit den "Bezügen über das Verrechnungskonto": Dem Geschäftsführer einer GmbH gebührt für seine Geschäftsführertätigkeit auch ohne Vorliegen einer Vereinbarung, also schon kraft Gesetzes, angemessene Entlohnung (VwGH 20.11.1989, 89/14/0141). Ist die Geschäftsführerfunktion mit einer nicht nur geringfügigen Tätigkeit verbunden…
…kann ein Kollektivvertrag, der ab 1.9.2014 gilt, nicht als Argument auf eine nicht dem Kollektivvertrag bezogene Entlohnung für einen Zeitraum ab 1.9.2012 herangezogen werden. Inwieweit die Verträge tatsächlich zu den angegebenen Zeitpunkten abgeschlossen und so beabsichtigt waren bzw. die tatsächlichen Gegebenheiten…
…berechtigt wäre, was nur dann der Fall ist, wenn die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich und gegen Entlohnung (von wem auch immer) erbracht wurde. Mit Schreiben vom 23.11.2023 (OZ 94) teilte die Abgabenbehörde dem Bundesfinanzgericht schließlich mit, dass sie davon ausgehe, dass im…
…Tätigkeit als Geschäftsführer zusteht. In dem vorgelegten Dienstvertrag vom 17.3.1993 ist die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung als Teil der Entlohnung nicht vereinbart. Es ist daher von einer von der Anstellung des Geschäftsführers getrennten Überlassung der Wohnung an dessen Tochter auszugehen. Daran kann auch der…
Die Feststellung, dass eine fremdübliche Entlohnung für die Leistungen, die erbracht werden, ein Stundenlohn zwischen € 174,- und € 181,- (im Schnitt € 177,50) beträgt, erfolgt nach folgenden Überlegungen: Die bfP erzielt lediglich Gewinne im niedrigen vier- bis fünfstelligen Bereich, während die beiden Geschäftsführer…
…mit 15 bis 20 Wochenstunden als Handelsangestellter tätig war. Allein die Qualifikation eines Dienstnehmers werde im Handel nicht zur Entlohnung und Einstellung herangezogen und es bestehe am Arbeitsmarkt ein Überhang an qualifizierten Arbeitssuchenden über 50 Jahren. Problematisch ist im beschwerdegegenständlichen Fall auch die Annahme einer…
…die Prüfung der Angemessenheit der Bezahlung im Vordergrund. Ist die Vergütung unangemessen hoch, liegt insoweit eine verdeckte Ausschüttung vor. Maßstab ist die Entlohnung gesellschaftsfremder Personen, bei Anteilsinhabern ist dieser umso strenger anzuwenden, je höher das Ausmaß der Beteiligung ist (VwGH 2.3.1977, 2030/76…