…hA ebenfalls nicht die Voraussetzungen für eine Entlastung von der Quellensteuer (vgl Franke/Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Zorn, EStG23, § 94, Rz 19/1; Kofler, Mutter-Tochter-Richtlinie Kommentar, Art 3, Tz 25). Dies ergibt sich bereits aus der international vorherrschenden Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften (vgl Kofler…
…Rz. 6). Demgemäß unterbleibt die Einhebung der Zwischensteuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG insoweit, als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen iSd § 27 Abs. 1 Z 7 EStG an Begünstigte getätigt wurden, davon KESt einbehalten wurde und keine Entlastung von der KESt aufgrund eines DBA oder nach § 240…
…der Beschwerde. Die Bf. begehrt die Rückerstattung folgender einbehaltener Kapitalertragsteuer: 2008: iHv 177.255,58 EUR 2009: iHv 54.690,88 EUR 2010: iHv 30.057,44 EUR 2011: iHv 117.263,09 EUR 2012: iHv 323.525,09 EUR Somit insgesamt eine Quellensteuerrückerstattung von…
…da die Rechtsfrage, ob für ausländische Quellensteuern ein Anrechnungsvortrag zu gewähren ist, mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.11.2014, 2012/15/0002 abschlägig entschieden worden ist. Das vorliegende Erkenntnis weicht daher weder von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt eine solche Rechtsprechung oder…
…unterblieb der Quellensteuerabzug aus nationalen steuerrechtlichen Gründen. Die endgültige Entlastung von Ertragsteuern in Luxemburg erfolgte in einem zweiten Schritt, da Luxemburg ohne Zweifel vom Besteuerungsrecht Österreichs für diesen Zahlungsfluss aufgrund des Art. 8 DBA ausging. Erst aufgrund dieser Vorschrift unterblieb die Vorschreibung von Körperschaftsteuer in…
…den anderen Fällen der internationalen Arbeitskräfteüberlassung findet eine Entlastung von der Abzugssteuer sogleich an der Quelle gemäß der Sperrklausel des § 5 Abs. 1 Z. 4 DBA-EntlastungsVO nicht statt und hat im zweistufigen Verfahren zur Gewährleistung der Abgabensicherheit gegebenenfalls eine Rückerstattung der Quellensteuer zu erfolgen…
…Während der Mindestbehaltefrist von einem Jahr ist nach § 94 Z 2 EStG 1988 die sofortige Entlastung an der Quelle nicht vorgesehen. Die ausschüttende Gesellschaft hat daher die KESt (oder die nach einem DBA gegebenenfalls geringere Quellensteuer) einzubehalten. Hinsichtlich der einbehaltenen KESt für Ausschüttungen innerhalb der…
…Rz. 6). Demgemäß unterbleibt die Einhebung der Zwischensteuer gemäß § 22 Abs. 2 KStG insoweit, als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen iSd § 27 Abs. 1 Z 7 EStG an Begünstigte getätigt wurden, davon KESt einbehalten wurde und keine Entlastung von der KESt aufgrund eines DBA oder nach § 240…
…Beteiligungserwerb vom (gemeinsamen) Gesellschafter, nämlich der luxemburgischen Holdinggesellschaft, ausging, um in den Genuss eines für Gewinnausschüttungen günstigeren türkischen Quellensteuersatzes zu kommen. Im Aufsichtsratsprotokoll vom 20.11.2011 ist auch ein während der Aufsichtsratssitzung durchgeführter Telefonanruf mit einem Mitarbeiter von "***DHL***" dokumentiert, wobei dieser Mitarbeiter ausführte…
…Information des Steueramtes des Kantons Zürich https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/quellensteuer/rueckerstattung-quellensteuer-auf-kapitalleistung.html). Das BFG merkt hiezu an, dass eine tatsächlich erfolgte Doppelbesteuerung, durch einen von der Bf einzubringenden Antrag auf eine unilaterale Entlastung von der Doppelbesteuerung gem …
…teilweise) Entlastung auf Grund völkerrechtlicher Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen) im gegenständlichen Fall gegeben gewesen wäre, obliegt dem Bundesfinanzgericht im gegenständlichen Verfahren nicht. Antragstellerin ist nämlich die Bf. Aus diesem Grunde bedurfte es auch einer Auseinandersetzung mit dem von der steuerlichen Vertretung (Anm.: der Bf.!) in der Beschwerdeverhandlung…
…1 Z la KStG ist beschränkt Steuerpflichtigen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht, ansässig sind, die Quellensteuer für die von ihnen bezogenen Einkünfte gern § 27 Abs 2 Z 1 lit…
…der Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen am cum-Tag wurden bereits übermittelt. Weiters wurde die "Declaration of Widely-Held foreign investmentfunds" übermittelt. Nach Artikel 10 Abs 2 lit b des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und Luxembourg ist Österreich dazu berechtigt Quellensteuer im Ausmaß von…
…Berücksichtigung finden oder der Steuerfreibetrag im Quellensteuertarif nicht oder nur teilweise berücksichtigt ist. Erfolgt in der Schweiz eine Rückerstattung im Rahmen einer nachträglich ordentlichen Veranlagung, ist nur die neue (rechtmäßig entrichtete) schweizerische Steuer in Österreich anrechenbar (siehe auch Abschnitt 3. "Entlastung von der Auslandssteuer…"…
…Entscheidung vor und beantragte, dem Antrag des Bf. auf Verlängerung der Frist zur Anrechnung von Quellensteuern der Veranlagungsjahre 2012 bis 2014 mit einer Befristung bis 31. August 2019, stattzugeben. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass eine vorübergehende Entlastung nach § 48 BAO seit 1. September 2019 nicht…
…Ausmaß von 15 %. Beigelegt war eine vom zuständigen ***9*** Finanzamt abgezeichnete Erklärung natürlicher Personen für Zwecke der DBA-Quellensteuerentlastung vom 4. Oktober 2018, in welcher die Ansässigkeit von Mag. ***6*** ***3*** in ***9*** bestätigt wurde. Im am 14. Dezember 2021 erstellten und auch der Beschwerdeführerin…
…Zuwendungen von Privatstiftungen umfasst (Riedl/Streicher in Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer in WU-KStG3, § 13 Rz 185 mit weiteren Nachweisen). Das DBA mit Deutschland sieht in Artikel 10 Abs. 2 lit. b ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht i.H.v. 15 % des Bruttobetrages der Zuwendung…
…QU2) verlangt. Diese Ansässigkeitsbescheinigung zählt somit zu den Voraussetzungen für die Entlastung an der Quelle und muss im Original vorliegen. Durch das Erfordernis einer Ansässigkeitsbescheinigung (österreichisches Formular ZS-QU2) soll einerseits sichergestellt werden, dass Beträge, die in Österreich von der Quellenbesteuerung entlasteten Kapitalerträge, im ausländischen…
…also des darüberhinausgehenden Betrages, die Voraussetzung für die Entlastung bzw Rückerstattung von der Kapitalertragsteuer erfüllen, so darf dieser aus gleichheitsrechtlichen Gründen nicht deshalb zurückwiesen werden, dass der Fonds kein Antragsrecht hat. Die Anteilsinhaber erfüllen die Voraussetzung der vollen Quellensteuerentlastung, weil es sich bei diesen einerseits…
…des "Trennungsprinzips" sei die Bf. folglich aus eigenem Recht berechtigt, die Rückerstattung aller zu Unrecht einbehaltenen österreichischen Quellensteuern zu fordern. Die Regelung des § 42 InvFG 1993, die nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut unabhängig von der Rechtsform zur Anwendung komme, sei unionsrechtswidrig. Dies sei bereits vom deutschen…