…bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) in der Fassung des BGBl. 11/1993 lauten: "§ 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des A B, Adresse_Ö, vom 10.3.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom…
…Abs. 1 EStG 1988 und § 1 Abs. 1 Z 1 Endbesteuerungsgesetz können nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmungen nur auf Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden. Sollten die strittigen Zinszahlungen allerdings Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, können diese Bestimmungen daher nicht zur Anwendung gelangen (vgl. Schuster…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…Kommanditisten erfolgen. b) betreffend Erwerb der Aktien an der ***4*** AG Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c Endbesteuerungsgesetz idF BGBl. Nr. 201/1996 (Endbesteuerungsgesetz) ist bundesgesetzlich vorzusehen, dass bei der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 27 des Einkommensteuergesetzes 1988), und zwar u.a…
…mit der Besteuerung dieser Zinserträge darauf hin, dass er aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung allenfalls ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen wolle. § 93 Abs. 1 EStG 1988 beruht auf dem im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl. Nr. 11/1993 idF BGBl. Nr…
…mit der Besteuerung dieser Zinserträge darauf hin, dass er aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung allenfalls ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen wolle. § 93 Abs. 1 EStG 1988 beruht auf dem im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl. Nr. 11/1993 idF BGBl. Nr…
…mit der Besteuerung dieser Zinserträge darauf hin, dass er aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung allenfalls ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen wolle. § 93 Abs. 1 EStG 1988 beruht auf dem im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl. Nr. 11/1993 idF BGBl. Nr…
…mit der Besteuerung dieser Zinserträge darauf hin, dass er aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung allenfalls ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof anstrengen wolle. § 93 Abs. 1 EStG 1988 beruht auf dem im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetz (BGBl. Nr. 11/1993 idF BGBl. Nr…
…über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl Nr 201/1996 lautet auszugsweise: "ABSCHNITT I Steuerabgeltung bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen und sonstigem Vermögen durch Abzug von…
…gelangen. Dies gilt jedoch für inländische wie auch ausländische Kapitalerträge. Diese Voraussetzung wird vom UFS mit der Begründung verlangt, dass es dem Willen des Gesetzgebers hinsichtlich des Endbesteuerungsgesetzes entspricht, nur Personen, die ein „steuerlich korrektes Verhalten“ an den Tag legen mit der Abgeltungswirkung zu belohnen…
Da der österreichische Gesetzgeber im Inlandsfall die Abgeltungswirkung bei Leistung eines freiwilligen Betrages in Höhe der Kapitalertragsteuer an den unverzüglichen Auftrag an die kuponauszahlende Stelle knüpft, und dies Ausfluss des erkennbaren nicht gemeinschaftsrechtswidrigen Willen des Gesetzgebers ist, in den Fällen, in denen keine zwingende Steuerabfuhr…
…die Rechtslage in Österreich (§ 27a Abs. 1 EStG sowie § 1 Abs. 4 Endbesteuerungsgesetz) daher europarechtswidrig. bb. Europäische Grundrechtecharta (GRC) Da die Beschwerdeführerin mit ihrer Niederlassungen in X und M sich auf das Europarecht (Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit) berufen kann, ist gemäß Art. 51 GRC der Anwendungsbereich der…
…Abs. 1 EStG 1988 und § 1 Abs. 1 Z 1 Endbesteuerungsgesetz können nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmungen nur auf Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden. Sollten die strittigen Zinszahlungen allerdings Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, können diese Bestimmungen daher nicht zur Anwendung gelangen (vgl. Schuster…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch R.B.G. Steuerberatung GmbH, Körblergasse 7/1/11b, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 3. Juni 2024 gegen die zur Steuernummer ***BF1StNr1*** ergangenen…
…bestehen (§ 1 Abs. 3 Endbesteuerungsgesetz). ……Dem Gesetzgeber kann auch hier nicht entgegengetreten werden, wenn er bei der Ausgestaltung der Besteuerung von Kapitalerträgen zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften differenziert. Auch wenn im gegenständlichen Beschwerdefall hohe Beträge vom gesetzlichen Verlustverwertungsverbot getroffen werden, vermag dieser Umstand…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stb gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 16.01.2013, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt geändert: | Einkommensteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der unter der Geschäftszahl RV/1100025/2015 anhängigen Beschwerdesache der Beschwerdeführerin Bf , vertreten durch WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9.12.2014 betreffend Einkommensteuer 2012 beschlossen: An den Verfassungsgerichtshof wird gem…