…Vernehmung eines Zeugen wünscht. Eine bloße Nennung als Zeugen oder ein Erwähnen in einem Schriftsatz reichen nicht aus. Den "Beweisangeboten" bzw. den Nennungen der Zeugen wird daher nicht nähergetreten. Schließlich wurde in der Beantwortung zur Empfängerbenennung vom 27. März 2026 beantragt, gegen den Eigentümer des…
…Hauptverwaltung oder Geschäftsleitung in Österreich haben, sind zum Abzug von Kapitalertragsteuer verpflichtet (vgl VwGH 20.09.2006, 2005/14/0124). Auf Empfängerebene führen die Ausschüttungen bei natürlichen Personen, soweit eine Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird, zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinn des § 27 EStG 1988…
…es werden beim konkreten Sachverhalt der Körperschaft vorenthaltene Zinseinnahmen einkommenserhöhend angesetzt. Gemäß § 93 Abs 1 EStG 1988 wird bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben (Kapitalertragsteuer). Auf Empfängerebene führt die verdeckte Ausschüttung bei natürlichen Personen, soweit eine Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird…
…wurde. Die Intention des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem § 31 EStG zielt auf die Sicherung der Einmalbesteuerung von Gewinnen der Kapitalgesellschaft ab. Nicht ausgeschüttete Gewinne, die zu keiner Besteuerung auf Empfängerebene führen, werden bei der Veräußerung bzw Liquidation erfasst (siehe zB Qantschnigg/Schuch, ESt-HB, …
…nicht aktenkundigen - Empfängerbenennungsverlangen dazu führen, der GmbH gänzlich den Betriebsausgabenabzug zu versagen; aus einer Maßnahme nach § 162 BAO kann aber keine verdeckte Ausschüttung abgeleitet werden. Für den Steuerausfall, der dadurch bewirkt wird, dass bei nicht ordnungsgemäß benannten Empfängern eben diese Empfängerebene notwendigerweise im Dunkeln bleiben…
…wurde. Die Intention des Gesetzgebers im Zusammenhang mit dem § 31 EStG zielt auf die Sicherung der Einmalbesteuerung von Gewinnen der Kapitalgesellschaft ab. Nicht ausgeschüttete Gewinne, die zu keiner Besteuerung auf Empfängerebene führen, werden bei der Veräußerung bzw Liquidation erfasst (siehe zB Qantschnigg/Schuch, ESt-HB, …
…den vorliegenden Fall nichts gewinnen. Es stützt die vom Finanzamt angestellte Schätzung, 50% der Ausgaben für Subunternehmen wegen deren Scheinfirmencharakter und dahinterliegender Schwarzarbeit nicht anzuerkennen, begründet dies aber mit Ausführungen zum Empfängerbenennungsverlangen. Die Ergebnisse einer Schätzung (§ 184 BAO) mit den Kriterien für § 162 BAO zu…
…den vorliegenden Fall nichts gewinnen. Es stützt die vom Finanzamt angestellte Schätzung, 50% der Ausgaben für Subunternehmen wegen deren Scheinfirmencharakter und dahinterliegender Schwarzarbeit nicht anzuerkennen, begründet dies aber mit Ausführungen zum Empfängerbenennungsverlangen. Die Ergebnisse einer Schätzung (§ 184 BAO) mit den Kriterien für § 162 BAO zu…
…6 EStG. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in § 67 Abs. 8 lit. f EStG auf Empfängerebene eine begünstigte Besteuerung für freiwillige Abfertigungen aufgrund eines Sozialplanes - angelehnt an die Bestimmung des § 67 Abs. 6 EStG - vorsehe, mache diese nicht automatisch zu Bezügen nach § 67 Abs. 6…
…wenn es auf Empfängerebene nur zu einer Verlagerung der Besteuerung in eine andere Einkunftsart komme. Die beschwerdeführende Gesellschaft brachte in der Folge durch ihre steuerliche Vertretung einen Antrag auf Vorlage ihrer Beschwerden an das Bundesfinanzgericht ein und führte aus: Soweit in der Beschwerdevorentscheidung festgestellt worden…
…iSd § 67 Abs 6 EStG in den Blick genommen hat. Zwar hat der VfGH, wie in der Literatur eingewandt wurde, die Verfassungswidrigkeit des § 67 Abs 6 EStG auf der Empfängerebene bislang unter gleichheitsrechtlichen Bedenken noch nicht geprüft; s Kofler, GES 2015, 1 (2), allerdings sind…