…Die diesbezügliche Begründung gelte „vollinhaltlich für die Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid“. Mit Bescheid vom 28.12.2011 habe das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung der Kapitalertragsteuer bewilligt. Das Berufungsverfahren betreffend den Stammabgabenbescheid sei noch anhängig. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25.4.2013 wies das Finanzamt die…
…Weder in der Berufung noch im Vorlageantrag wird behauptet, dass deren Berechnung nicht § 205 BAO entspräche. Die Einwendungen richten sich lediglich gegen die Stammabgabenbescheide. B. Rechtliche Würdigung: § 205 BAO in der im Streitzeitraum maßgeblichen Fassung (BGBl I Nr. 180/2004) lautet: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer…
…Bf.) ein, dass gegen die Haftungsbescheide betreffend die Kapitalertragsteuern 2007-2012 vom 10. April 2014 das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht worden sei. Sie beantrage daher, den Bescheid bis zur Entscheidung über die Berufung auszusetzen. Das Finanzamt wies mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. Juni 2014 die Beschwerde…
…lediglich Einwendungen gegen den Haftungsbescheid, im Wesentlichen dass kein Lohn/ Gehalt vorgelegen und daher auch keine Abgaben darauf zu entrichten gewesen wären, vor. Einwendungen gegen die Festsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages wurden nicht vorgebracht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.02.2021 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben und…
…liegenden Abgabenbescheides. Der Säumniszuschlag ist auch dann geschuldet, wenn der Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe sachlich unrichtig sein sollte. Auch wenn gegen den Stammabgabenbescheid ein Rechtsmittel erhoben wird, steht dies der Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht entgegen (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130; 26…
…sowie gegen die Festsetzung der Anspruchszinsen 2003, 2004, 2005, 2006 und 2008 ein. In der Berufung (nunmehr Beschwerde) und in den darauffolgenden Ergänzungen vom 28.02.2012 und 15.03.2012 machte der Bf. die Unrichtigkeit der Stammabgaben zu den Anspruchszinsen geltend. Einwendungen gegen die…
…Ritz, BAO7, § 205 Tz 33) löst jede Nachforderung und jede Gutschrift in Bezug auf den Stammabgabenbescheid (Grundlagenbescheid) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen eigenen Anspruchszinsenbescheid aus. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (vgl BFG 25. Juli…
…Einwendungen gegen die Festsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages selbst vorzubringen. Abschließend wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch einen Senat beantragt. Der Magistrat der Stadt Wien, MA6 wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.04.2019 als unbegründet ab, ohne die Abweisung der Beschwerde gegen den…
…liegenden Abgabenbescheides. Der Säumniszuschlag ist auch dann geschuldet, wenn der Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe sachlich unrichtig sein sollte. Auch wenn gegen den Stammabgabenbescheid ein Rechtsmittel erhoben wird, steht dies der Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht entgegen (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130; 26…
…Abs. 8 BAO). Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer ausschließlich Einwendungen gegen die Stammabgabe geltend gemacht. Nach der o.a. Rechtsprechung des VwGH ist dies für den Säumniszuschlag jedoch ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass Beschwerde gegen den Stammabgabenbescheid vom 16.6.2017 erhoben wurde…
…Einwendungen gegen die Festsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages selbst vorzubringen. Abschließend wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch einen Senat beantragt. Der Magistrat der Stadt Wien, MA6 wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.02.2018 als unbegründet ab, ohne die Abweisung der Beschwerde gegen den…
…liegenden Abgabenbescheides. Der Säumniszuschlag ist auch dann geschuldet, wenn der Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe sachlich unrichtig sein sollte. Auch wenn gegen den Stammabgabenbescheid ein Rechtsmittel erhoben wird, steht dies der Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht entgegen (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130; 26…
…ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, § 205 BAO, Seite 128). Da der Bf. sonst keinerlei Einwendungen gegen den Bescheid vorgebracht hat…
…für den Nachforderungsbetrag für den Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis 31. März 2008 mit Bescheid festgesetzt. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 28. August 2014 Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeausführungen enthielten umfangreiche Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid. Das Finanzamt wies die Beschwerde gegen den Bescheid…
…des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung für die Zinsenbescheide nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, § 205 BAO, Seite 128). Da der Bf. sonst keinerlei Einwendungen gegen die Bescheide vorgebracht hat, war die Beschwerde insoweit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…Diese Einwendung gegen die Rechtsmäßigkeit des Feststellungsbescheids als Grundlagenbescheid des angefochtenen Bescheids kann im Beschwerdeverfahren gegen den Feststellungsbescheid vorgebracht werden. Es kann damit jedoch gemäß § 252 Abs. 1 BAO keine Rechtswidrigkeit des abgeleiteten Bescheides im gegenständlichen Beschwerdeverfahren begründet werden. Beschwerde gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…Entrichtung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraussetzt. Diese Nebengebühren sind daher auch dann geschuldet, wenn der Bescheid über die Festsetzung der Stammabgabe sachlich unrichtig sein sollte. Auch wenn gegen den Stammabgabenbescheid ein Rechtsmittel erhoben…
…gegen die Bescheide über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2013, 2014 und 2015 sowie gegen den Bescheid über die Festsetzung der genannten Säumniszuschläge Bescheidbeschwerde eingebracht, deren Begründung sich ausschließlich auf die Umsatzsteuerbescheide bezieht. Einwendungen gegen die Säumniszuschläge wurden nicht vorgebracht. Beantragt wurde die…
…Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der "Stammabgabenbescheid" sei rechtswidrig. Unstrittig ist, dass die Grundlagenbescheide, die davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheide sowie die Anspruchszinsenbescheide rechtswirksam zugestellt worden sind. Da der Bf. ausschließlich Einwendungen gegen die Rechtsmäßigkeit der Grundlagenbescheide erhoben hat, war auf Grund der Einschränkung des…
…Jänner 2013 abgeschlossenen Betriebsprüfung und wendet sich im Wesentlichen gegen die gleichzeitig angefochtenen Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheide 2003 bis 2007. Es wird beantragt, die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2003 bis 2007 sowie den Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen für…