…2012). 2) Die Veräußerung der inländischen Liegenschaften an ein nahestehendes Unternehmen sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit erfüllten zweifelsfrei, alleine schon im Hinblick auf den zeitlichen Zusammenhang den Tatbestand der Gefährdungshandlung. 3) Insoweit durch das Liegenschaftsvermögen in Zypern die Einbringlichkeit der Abgabennachforderung nicht gefährdet sei: Diese…
…01.2015 der österreichischen Abgabenbehörde an die französische Abgabenbehörde gab diese mit Antwort vom 21.04.2015 bekannt, dass die WTRNI seit 01.01.2007 steuerlich nicht mehr erfasst sei und keine Geschäftstätigkeit in Frankreich mehr ausüben würde. Seit 2005 wurden keine Steuererklärungen in Frankreich…
…Betrag erlegt worden sei, bestreite der Bf. Dass zum Zeitpunkt der behaupteten Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in Österreich mit Ende November 2017 keine Verbindlichkeit bestanden hätten sollen, sei schon durch den Verfahrensgegenstand widerlegt. Dafür, dass die Geschäftstätigkeit nicht nur in Österreich, sondern beispielsweise auch…
…österreichischen Unternehmen getragen und bei den gewerblichen Einkünften als Betriebsausgaben berücksichtigt. Die französische Gesellschaft wurde 1992 in Frankreich mit einem weiteren Geschäftspartner gegründet. Die im französischen Firmenbuch eingetragene Sarl hatte ihren Sitz in Ort2 und führte im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Güterbeförderung für die österreichische…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, letzte Geschäftsanschrift ***Bf1-Adr*** betreffend Beschwerde vom 27. Juli 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 19. Juni 2017 und 21. Juni 2017 betreffend Körperschaftsteuer 2010-2014, Anspruchszinsen (§ 205 BAO…
…und Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen benutzen müssten. Für eine Geschäftstätigkeit in Österreich läge eine Dienstleistungsberechtigung vom Bundesministerium für Wirtschaft vor. Der Beschuldigte betreibe seit 1995 in Deutschland das Gewerbe der Unternehmensberatung und Bilanzbuchhaltung und habe zunächst in Rosenheim und dann auch später in Freilassing gewohnt…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…betreffend die genaue Höhe der Einkünfte des Bf. vorgelegt, noch sämtliche Zahlungsflüsse betreffend seine Geschäftstätigkeit offengelegt. Bei der Vernehmung am 20.2.2009 verweigerte der Bf. jegliche Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen mit dem Bemerken, dass zuvor seine Steuerpflicht in Österreich "rechtskräftig abgeklärt sein…
…war zudem durch die AGB der XY-Gesellschaft explizit festgelegt, dass die Geschäftsbeziehung mit dem Bf österreichischem Recht unterlag. Nicht zuletzt hatte die vom Bf zur Entlastung von seiner Verantwortung für die fehlende Nachweisführung herangezogene Klausel in den AGB 2012 der XY-Gesellschaft den Datenschutz…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…2010 wurde der Sitz in Er angemeldet. Bei dem Sitz in Li und bei dem Sitz in Er handelte es sich lediglich um Konstrukte zur Beibehaltung des deutschen Gesellschaftsstatuts, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, wie sich die Geschäftstätigkeit zukünftig in Österreich weiterentwickeln…
…verlagert wurde. Es gab keine Anhaltspunkte, dass die Geschäftstätigkeit wieder aufgenommen wurde. Der Sachverhalt war nicht so ausgestattet. Die subjektive Einstellung von Herrn b war nicht dahin ausgerichtet. Das heißt, selbst wenn man hier noch Unsicherheiten hat in diesem Punkt, dann müsste man sagen, sie…
…der dem Schiedsgerichtsurteil aus dem Jahr 2006 zu Grunde lag, habe er sich ebenfalls nachfolgende Handelsgeschäfte mit seinem russischen Geschäftspartner erwartet, dann aber sehr bald feststellen müssen, dass dieser solches nicht beabsichtigt, sondern tatsächlich nur „die Deblokierung“ seiner in Österreich investierten Gelder im Auge gehabt…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…
…Vom Tag der Einstellung der Geschäftstätigkeit bis zum heutigen Tag ist diese, der Finanzverwaltung bekannte Situation, unverändert. Ein Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebes - in diesem Zeitpunkt war die Festsetzung von Glücksspielabgaben aufgrund der neuen Rechtslage nicht konkret - und der erst mehr als ein Jahr…