…weiteren Investitionen mehr getätigt worden, Vermietungen hätten nie stattgefunden. Steuerliche Feststellung zum Vermietungskonzept Objekt ***6***, für den Zeitraum 2010 bis 2016: Aufgrund der Einnahmenlosigkeit und der festgestellten fehlenden ernsthaften Absicht einer Einnahmenerzielung liege folglich keine Betätigung iSd § 28 EStG 1988 bzw. keine unternehmerische Tätigkeit iSd…
…nachgewiesen werden müsse, weil zu prüfen sei, ob es sich nur um eine vorübergehende Einnahmenlosigkeit handle und diese auch in die Kriterienprüfung miteinzubeziehen sei. Das Unterlassen von strukturverbessernden Maßnahmen für diese Tätigkeit führe insoweit zur Liebhaberei. Die Fortsetzung der "großen Vermietung" gelte bei nicht objektiver…
…ziehe für meinen Mandanten hiemit den Einspruch für diese drei Streitjahre definitiv und unwiderruflich zurück. Einkommensteuer 2019 und 2020: Dazu werden Unterlagen zur Einnahmenlosigkeit meines Mandanten aus der Slowakei noch kurzfristig nachgereicht." Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 02.01.2025 wurde dem Beschwerdeführer Folgendes vorgehalten:…
…so muss die Bf gegen sich insb gelten lassen, dass das streitggst Objekt nie vermietet wurde, sodass von einem bloß vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit, wie er sich zB iZm einer Erstvermietung ergeben mag, keine Rede sein kann. c.) Zu den KSt-Sachbescheiden Auch bei Körperschaften…
…00 € deutlich unterschritten worden. Obwohl zum Zeitpunkt der Festsetzung der Zwangsstrafe noch immer keine Erklärung abgegeben worden sei, sei die Höhe der Zwangsstrafe im Hinblick auf die Einnahmenlosigkeit des Vereines nicht abgeändert worden. Gemeinnützigkeit liege aufgrund der Satzungsmängel nicht vor. Unabhängig vom (Nicht)Vorliegen…
…die rechtswidrig überlange Verfahrensdauer zugunsten des Revisionswerbers zu berücksichtigen, es hat vielmehr - genau gegenteilig - die Folgen dieser überlangen Verfahrensdauer, nämlich die in diesem Zeitraum gegebene Einnahmenlosigkeit des Revisionswerbers, sogar zu seinen Lasten berücksichtigt. Dies ist im Folgenden zu zeigen: Das Finanzstrafverfahren gegen den Revisionswerber hat…
…unternehmerisch iSd. UStG sein könne, wenn die Einnahmenlosigkeit bloß vorübergehend sei. Dies setze aber voraus, dass a) sich der innere Entschluss zur (Wieder-) Aufnahme der Betätigung (Tätigkeit) durch entsprechende Handlungen dokumentiere und der Steuerpflichtige zielstrebig auf die „Betriebseröffnung“ hinarbeite, b) auch die äußeren Umstände die…
…zur künftigen Aufnahme der Vermietungstätigkeit erweislich ist, sodass während der Umbau- und Sanierungsphase in den Streitjahren von einer bloß „vorübergehenden Einnahmenlosigkeit“ auszugehen ist. Der Bf. machte seit dem Jahr 1999 Aufwendungen im Zusammenhang mit der Renovierung der zwei Wohnungen im Obergeschoss sowie der zwei Wohnungen…
…Hinblick auf den Umstand, dass die Bf. nach vorübergehender Einnahmenlosigkeit (in den Jahren 2000 und 2001) ab dem Jahr 2002 bis zum Zeitpunkt der Aufgabe ihrer Vermietungsabsicht (mit Beginn des Jahres 2007) wieder regelmäßig Mieteinkünfte erzielten, die Beurteilung des Finanzamtes nicht nachvollziehen. Zweifelsfrei handelte es…
…Bf. zur künftigen Aufnahme der Vermietungstätigkeit erweislich ist, sodass während der Umbau- und Sanierungsphase in den Streitjahren von einer bloß "vorübergehenden Einnahmenlosigkeit" auszugehen ist. Wohnungen 1 und 3: Der Bf. prognostizierte zuletzt für die Wohnung 1 einen Beginn der Vermietung frühestens ab dem Jahr 2018…
…oder nicht. Eine einnahmenlose Betätigung (Tätigkeit) kann einer Einkunftsart des EStG entsprechen bzw. unternehmerisch im Sinne des UStG sein, wenn die Einnahmenlosigkeit bloß vorübergehend ist. Dies setzt aber voraus, dass sich der innere Entschluss des Steuerpflichtigen zur (Wieder)aufnahme der werbenden Betätigung durch entsprechende Handlungen…
der Mitbeteiligung von sogenannten „Sponsoren“, die an seinem Umsatz beteiligt waren, sowie der Tatsache, dass nur ausschließlich der Verkauf von „Y“ Produkten möglich war, der zu erzielende Verkaufspreis nicht selbst bestimmt werden konnte, sondern festgelegt war, keinerlei Gebietsschutz gegenüber anderen Warenpräsentatoren bestand, der Kundenkreis aufgrund…
III.) Das Finanzamt hatte daher nicht das Recht, die Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellungen gem. § 188 BAO für 2009 zu erlassen. IV.) Einnahmen, Werbungskosten der Bf 2009-2033 1.)Zeitraum vor Änderung der Art der Bewirtschaftung 2009-August 2011 2009 | Art der Einnahmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Vn.Nn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch A.B. ***5*** GmbH, ***6***Str, A - ***6*** Stadt, über die Beschwerden 1.) vom 17. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache über die Beschwerde vom 28. Mai 2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt, alle datiert vom 28. April 2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des A**** B****, [Adresse], vom 18.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 24.9.2012 zur Steuernummer ***/****, betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerden weitergeltenden Berufungen des A B, Adresse_1220, vom 24.3.2011 und 20.5.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Löschl, Peuerbachstraße 2, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 29. März 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***10***, ***9***, über die Beschwerde vom 30. August 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 7. August…
Dem Bf. wurde diese Stellungnahme der belangten Behörde mit Beschluss vom 06.05.2020 zur Kenntnis gebracht und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2020 brachte der Bf. vor, dass die belangte Behörde ihre (in der Stellungnahme vom 06.05.2020…