…obliege, zumal der Berufungszeitraum nicht von einer allfälligen Änderung (der Bewirtschaftung) betroffen sei und selbst dann, wenn durch die Nachtragsvereinbarung eine Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel von Liebhaberei zur Einkunftsquelle) eingetreten wäre, eine getrennte Betrachtung der Zeiträume vor und nach der Änderung der Bewirtschaftung stattzufinden habe…
…bis Jänner 2007 (bis zum Tod der Mieterin) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angenommen. Ab dem Jahr 2008 stelle die gesamte Liegenschaft keine Einkunftsquelle iSd LVO dar und sei daher der Privatsphäre zuzurechnen. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend die Liegenschaft Adresse 1*** wurden…
…200 BAO mit der Begründung vorläufig erlassen. dass erst geklärt werden muss, ob es sich bei den Einkünften um eine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt. Wie wir dem Finanzamt In unserem Schreiben vom 27.6.2013 mitgeteilt haben, war aufgrund der zwischenzeitig eingetretenen Pflegebedürftigkeit…
…Bf. gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung um keine Einkunftsquelle handle. Die Verluste könnten daher nicht anerkannt werden. Der Vorlageantrag wurde begründet wie folgt: Mit Bescheid vom 25. September 2014 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb von -1.686,61 Euro für einen ruhenden IT-Betrieb festgesetzt. Am…
…Bundesfinanzgericht. Strittig ist im vorliegenden Verfahren daher (nur), ob die negativen Einkünfte des Bf. aus selbständiger Arbeit im Jahr 2014 eine Einkunftsquelle darstellen. Gemäß § 2 Abs 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat…
…Arbeit | -2.277,86 € Das Finanzamt richtete folgendes Schreiben an den Bf.: "Da nicht eindeutig feststeht, ob es sich bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit um eine Einkunftsquelle im Sinne der Liebhabereiverordnung handelt, sind die Einkommensteuerbescheide ab dem Jahre 2007 vorläufig erlassen worden…
Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11.04.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Zeitraum ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu erwarten sei. Folglich liege keine steuerlich relevante Einkunftsquelle vor und könnten negative Ergebnisse aus dieser Betätigung auch nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. 6. Der Beschwerdeführer beantragte die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht…
…geplant war ab 2011) vermietet werden. Nach den im Zuge einer Vorprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 und den Umsatzsteuernachschauzeitraum 2011 und 2012 getroffenen Feststellungen des damals zuständigen Finanzamt Wien 6/7/15 sei das Vermietungsobjekt keine Einkunftsquelle. Dementsprechend seien Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide gemäß…
…zu prüfen, kurzfristige Verluste oder negative Ergebnisse begründen per se noch keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Stellt sich die Erfolglosigkeit objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, kann die Betätigung bis zu diesem Zeitpunkt eine Einkunftsquelle sein (VwGH 07.10.2003, 99/15/0209; 15.02.2006, 2002…
…gegenständlicher Beschwerdesache und - somit abgeändertem - Begehren erklärt. Mit der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 02.11.2021 aus dem fortgeführten Akt der Bf zu RV/7101029/2022 wurde der Bf nach Zusammenfassung des Sachverhalts in Hinblick auf die Streitfrage "Einkunftsquelle oder steuerlich unbeachtliche Liebhaberei" und den zitierten …
…Der Begriff der Liebhaberei bezeichnet eine Betätigung, die über einen längeren Zeitraum einen Gesamtverlust aufweist. Von einer Einkunftsquelle ist nur dann auszugehen, wenn auf Dauer gesehen Gewinne bzw Überschüsse erzielt werden und die Eignung zur Erzielung eines Reinertrages vorliegt. Andernfalls sind Verluste aus solchen Betätigungen…
…Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Laut vorgelegten Mietverträgen scheinen Sie als Vermieterin auf und auch die Aufwendungen (Betriebskosten und…
…aus, dass gemäß § 1 Abs. 2 Liebhabereiverordnung bei Auftreten von Verlusten Liebhaberei anzunehmen sei. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setze voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines Gesamtgewinns oder Gesamtüberschusses in einem absehbaren Zeitraum tatsächlich zu erwarten sei. Aus § 2 Abs. 4…
…ausgewählt, wobei festgestellt wurde, dass negative Einkünfte erklärt wurden, welche hinsichtlich des Vorliegens einer Einkunftsquelle zu überprüfen waren. 2. Am 09.01.2018 wurde der Steuerpflichtige aufgefordert eine Prognoserechnung vorzulegen und schriftlich bekannt zu geben, warum bisher kein Gesamtüberschuss erwirtschaftet werden konnte […]. 3. In…
…werden konnte und somit davonauszugehen ist, dass diese innere Absicht des Abgabepflichtigen nicht vorlag. -die Tätigkeit aufgrund der nun bekannt gewordenen Ausübungsform nicht geeignet ist als Einkunftsquelle anerkannt zu werden. Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf die daraus folgende Gesamtauswirkung. Im gegenständlichen Fall können die…
…befristet zu vermieten, da sie geplant habe, Vermietungseinkünfte als langfristige zusätzliche Einkunftsquelle zu erzielen. Die Prognoserechnung sei auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen. Der Prognoserechnung seien die Verhältnisse zugrundezulegen, die zu Beginn der Vermietung bestanden haben. Nach einer in einem anderen Beschwerdeverfahren vorgelegten Prognoserechnung für…
…Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018). Als Hindernis für eine durchgängige Vermietung führen Sie an, geplante Sanierungen hätten (noch) nicht…
…nach einem wirtschaftlichen Gesamterfolg durch den Vermieter sei jedoch immer gegeben gewesen, wodurch die Annahme einer Einkunftsquelle gegeben sei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können bei Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietung im Rahmen der Prognose allenfalls dann "fiktive" Einnahmen berücksichtigt werden, wenn nachträglich Unwägbarkeiten…