…die Beschwerde vom 31.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 06.10.2016, betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. März 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023 und Folgejahre, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Spruch…
…Steuerpflichtige im Ergebnis der Veranlagung noch zur Einkommensteuer zu entrichten hat. § 46 EStG sieht die Anrechnung solcher Beträge vor, mit denen die Einkommensteuerschuld vom Steuerpflichtigen oder für ihn schon vor der bescheidmäßigen Festsetzung teilweise zu tilgen war. Anzurechnen sind die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungsbeträge…
…durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2023 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2023, St.Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…ein Pendlereuro von EUR 100,50 berücksichtigt. Das Pendlerpauschale von (insgesamt) EUR 1.503,00 wurde gemäß den übermittelten Lohnzetteln bereits in der unterjährigen Lohnverrechnung berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wurden Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von EUR 480,00 geleistet. 2. Beweiswürdigung Der obig festgestellte Sachverhalt…
…Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. November 2025 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2026, Steuernummer ***BF1StNr9***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Einkommensteuer die Einkommensteuerschuld für das letztveranlagte Kalenderjahr abzüglich der Beträge gemäß § 46 Abs. 1 Z 2 und Z 3 EStG 1988 zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist um 4% bzw. um jeweils weitere 5% zu erhöhen. Die nach § 45 Abs. 1 EStG 1988 festzusetzenden Vorauszahlungen…
…der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18.05.2015, mit welchem die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2015 und Folgejahre festgesetzt wurde zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…§ 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 12.03.2021) zu entnehmen. Zur Beschwerde gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 2019 ist Folgendes auszuführen. Das FA hat die Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2019 mit € 6.120,00 (Bescheid vom 19.02.2019) festgesetzt, wobei gemäß…
…Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2013 hinsichtlich des mit Datum3 veräußerten Hälfteanteils an der Liegenschaft in 2xxx K., Adresse2, festgehalten, dass eine Immobilienertragsteuer wegen der Befreiungsbestimmung gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 (Hauptwohnsitzbefreiung) nicht anfalle. Im Zuge der Veranlagung der Bf. zur Einkommensteuer…
…Verfassungsgesetz (B-VG) aus den weiter unten angeführten Gründen unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) hatte seine selbständige Tätigkeit als Architekt laut eigenen Angaben mit Ende 2008 aufgegeben (handschriftliche Mitteilung samt Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer- Vorauszahlungen anlässlich einer persönlichen Vorsprache beim Finanzamt am 17…
…Guthaben von 489,99 €. Er kommt somit seinen Zahlungsverpflichtungen nach. Der Bf. hat Einkommensteuer-Vorauszahlungen für die Jahre 2018 und 2019 geleistet. Dies spricht im Sinne der Billigkeit gemäß § 20 BAO für den Bf. Andererseits sind die Einkommensteuererklärungen des Bf. für mehrere Jahre verspätet…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die belangte Behörde hat mit Bescheid vom 15.12.2025 die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2026 und die Folgejahre mit 2.136,00 € festgesetzt. Mit Anbringen vom 15.02.2026, bei der belangten Behörde eingelangt am 18.02…
…Behörde aus, dass infolge der Abweisung der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2023, der als Basis für die Bemessung der Einkommensteuervorauszahlungen herangezogen worden wäre, auch die Beschwerde gegen den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2025 als unbegründet abzuweisen gewesen wäre. Dagegen richtet sich der rechtszeitig eingebrachte Vorlageantrag. II. Das Bundesfinanzgericht…
…€ (2018) ermittelt (vgl. dazu BFG 2.12.2025, RV/1100011/2025). Die steuerpflichtigen Einkünfte waren daher entsprechend zu vermindern und die Einkommensteuervorauszahlungen für die Jahre 2017 und 2018 gemäß § 45 Abs. 4 EStG mit 13.549,00 € (2017) bzw. 9.681,00 € …
…Beurteilung 2.1. Rechtslage § 205 Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem…
…die Einkommensteuer-Vorauszahlungen 01-03/2022 und 04-06/2022 in der Höhe von jeweils 93 € verbucht (siehe Vorauszahlungsbescheid 2022 vom 16.11.2021). Der Rückstand am Abgabenkonto wuchs daher auf 850 € an (bestehend aus 295 € Einkommensteuer 2016, 369 € Einkommensteuer 2020…
…2019 entrichteten Steuer iHv 441 € (2017), 459 € (2018) bzw. 482 € (2019). Ebenso beantragte er eine Neuberechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2021. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Februar 2021 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass die Pension der deutschen Rentenversicherung gemäß Artikel…
…einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. BESCHLOSSEN: III. Der Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2020 wird gemäß § 256 Abs. 3 iVm § 264 Abs. 4 lit…
…Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. beschlossen: III. Der Vorlageantrag betreffend Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2019 wird gemäß § 256 Abs. 3 iVm § 264 Abs 4 lit d und § 278 Abs 1…