…Beschwerde entschieden. Der gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 maßgebende Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten der Bf. betrug im Jahr 2013 sohin 34.735,65 € und lag damit über dem Grenzbetrag von 6.000,00 €. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde daher zu Recht…
…die Einkünfte des Partners im Vergleich zum Bf. nicht vernachlässigbar sind (vgl. VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154). Dass in den Streitjahren die seinerzeitige Lebensgefährtin und nunmehrige Ehegattin keine Einkünfte bezog, spricht ebenfalls dafür, dass nach der Rspr des Verwaltungsgerichtshofes die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…vorliegenden Fall betrug das monatliche Nettoeinkommen des Ehegatten der Bf. im Juli 2013 € 1.418,45, im September 2013 € 1.518,90, Oktober 2013 € 2.712,98 und November 2013 € 649,85. Somit überstiegen dessen Einkünfte den Ausgleichszulagenrichtsatz im Streitzeitraum 7…
…dass mein Ehegatte im Jahr 2011 keine Einkünfte bezog bzw. unter der erlaubten Grenze war". Sofern mit dieser Formulierung die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages beantragt wird, ist dazu Folgendes festzuhalten: Ab 2011 ist die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages zwingend mit dem Vorhandensein eines Kindes im Sinne des …
…da keine sachlichen Gründe dahingehend vorliegen, die eine unterschiedliche Behandlung von steuerfreien Einkünften (ohne Einkommensersatzcharakter) und Schuldnachlässen nach § 36 EStG 1988 einerseits, bzw. von Schuldnachlässen, die aufgrund der Befriedigungsquote im Insolvenzverfahren zu einer Überschreitung und solche die zu einer Unterschreitung des maßgeblichen Grenzwertes führen, rechtfertigen…
…Unterhaltsbedürfnisse ausreichen oder ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe für die Bf. ausschließen würde. Laut dem Lohnzettel für das Kalenderjahr 2025 betrug das monatliche Durchschnittseinkommen (netto) des Ehegatten der Bf…
…und begründet dies zusammenfassend damit, dass die Einkünfte des Ehegatten der Bf. im Jahr 2011 über EUR 6.000,- liegen, Aufwendungen des Streitjahres nicht mit Belegen aus dem Jahr 2017 nachgewiesen werden könnten und die Kosten im Zusammenhang mit dem erhöhten Verbrauch von Strom, Waschmittel…
…Alleinverdienerabsetzbetrages des Ehegatten (= Bf) heranzuziehen ist, wurde der entsprechende Betrag von 6.000,00 € im Verein mit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (insgesamt 6.707,58 € = 1.057,58 € + 5.650,00 €) überschritten. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2013 des…
…seien bei der Berechnung des Grenzbetrages heranzuziehen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegattin (EUR 5.748) sei daher um die erhaltenen Bezüge gemäß § 67 Abs. 5 EStG (EUR 594,16) zu erhöhen. Im Vorlageantrag wendete der Bf. ein, dass die Einkünfte seiner Gattin nicht die…
…unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Die nach …
…13/0124) ist zu prüfen, ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und somit den Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließen würde. Bei dieser Beurteilung kann nach herrschender Lehre und Rechtsprechung der Ausgleichzulagenrichtsatz des § 293 ASVG für Alleinstehende herangezogen…
…Der Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt 2016 monatlich EUR 882,78 und 2017 EUR 889,84. Ein Unterhaltsanspruch besteht dann, wenn dieser Wert überschritten ist. Im Jahr 2016 erzielte der Ehegatte der Tochter des Bf. steuerpflichtige Einkünfte iHv EUR 9.468,47, wobei keine Einkommensteuer zu entrichten war…
…unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Die nach …
…2) Der Ehegatte, der den gemeinsamen Haushalt führt, leistet dadurch seinen Beitrag im Sinn des Abs. 1; er hat an den anderen einen Anspruch auf Unterhalt, wobei eigene Einkünfte angemessen zu berücksichtigen sind. Dies gilt nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zugunsten des bisher Unterhaltsberechtigten…
…vom Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Voraussetzung für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist, dass der Ehepartner (§ 106 Abs. 3) Einkünfte von höchstens 6.000 Euro jährlich erzielt. Maßgeblich für die Ermittlung des Grenzbetrages von 6.000 Euro ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des…
…war daher im vorliegenden Fall, ob die Einkünfte des Ehegatten der Bf. höchstens zur Bestreitung seiner eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichen, was den Eigenanspruch der Bf bestehen lassen würden oder ob die Einkünfte des Ehegatten über die eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse hinausgehen, was seine Unterhaltspflicht begründen und…
…Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. In ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 beantragte die Beschwerdeführerin ua die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 28.2.2011 gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin antragskonform den Alleinverdienerabsetzbetrag…
…Wird die Arbeit dort ausgeübt, dann steht das Besteuerungsrecht für die daraus bezogenen Einkünfte nur diesem anderen Staat zu. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 werden Vergütungen, die eine Person mit Wohnsitz in einem der Vertragstaaten für eine in dem anderen Vertragstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht…
…sei. Dieses Auto habe der Bf. unter anderem auch deshalb in seinem Eigentum behalten, damit er über ein Fahrzeug in Österreich verfüge. Der Stellungnahme angeschlossen wurde eine eidesstattliche Erklärung der Ehegattin des Bf., V, in der sie im Wesentlichen erklärt: Sie habe mit dem Bf…
…beide (Ehe-)Partner keine oder gleich hohe Einkünfte im Sinne der Z 1, steht der Absetzbetrag dem haushaltsführenden (Ehe-)Partner zu." Rechtlich folgt daraus: Zunächst sei festgehalten, dass nach herrschender Ansicht eine Bindung an die durch den Einkommensteuerbescheid des Ehegatten rechtskräftig festgestellten Einkünfte besteht (sh…