…Geschäftsraummiete erfassten Erlöse umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der EuGH führt in seiner Rechtsprechung zur Frage der Einheitlichkeit einer Leistung aus, dass ein Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt, im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf. Eine einheitliche Leistung liegt dann vor…
…Geschäftsraummiete erfassten Erlöse umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der EuGH führt in seiner Rechtsprechung zur Frage der Einheitlichkeit einer Leistung aus, dass ein Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt, im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf. Eine einheitliche Leistung liegt dann vor…
…23) hat der EuGH darauf hingewiesen, dass der Inhalt eines Mietvertrages für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Leistung ein wichtiger Hinweis sein kann. 19.3. Der wirtschaftliche Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt zweifelsfrei in der Einräumung der Berechtigung zur Ausübung der Fischerei und nicht in…
…in drei Fällen in der Schweiz. Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit einer Leistung seien die Mischverträge daher im Wesentlichen als Urheberrechtsvereinbarungen, verbunden mit einer selbständigen Werkleistungsverpflichtung anzusehen, was für die Beurteilung nach den im Folgenden zu besprechenden "Doppelbesteuerungsverträgen" von ausschlaggebender rechtlicher Bedeutung sei. 2) Zum…
…Geschäftsraummiete erfassten Erlöse umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der EuGH führt in seiner Rechtsprechung zur Frage der Einheitlichkeit einer Leistung aus, dass ein Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt, im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems nicht künstlich aufgespalten werden darf. Eine einheitliche Leistung liegt dann vor…
…die der Erleichterung der Ausübung des widmungsgemäßen Gebrauches der Bestandsache dienen, dann ist ein dafür bedungenes Entgelt Teil des Preises. Wesentlich für die Einbeziehung einer Leistung in die Bemessungsgrundlage ist, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Überlassung der Bestandsache besteht (vgl. Fellner, aaO, Rz 77 zu …
…Standortwechsels lediglich der Franchisevertrag in der Zusatzvereinbarung dahingehend eine Anpassung erfahren, dass als neues Franchiseobjekt der Standort in der neueAdresse festgelegt worden wäre. Aus der Aurechterhaltung des Franchisevertrages trotz Beendigung des Pachtvertrages des alten Standortes folgert die Bf, dass keine Einheitlichkeit des Regelungsgegenstandes vorliegen würde…
…nicht von einer Einheitlichkeit der Leistung (Umsätze der Mädchen) auszugehen sei. Weiter wurde begründend ausgeführt, der rechtlichen Würdigung der Vor-Betriebsprüfung sei Rechnung getragen und Abzugssteuer abgeführt worden. Der Sachverhalt sei demnach ausreichend amtsbekannt gewesen, und wenn nun die jetzige Betriebsprüfung zu einer anderen rechtlichen…
…zumal, wie bereits mehrfach aufgezeigt, die erforderliche Einheitlichkeit in Form einer wie auch immer gearteten Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Bauauftrag zu keinem Zeitpunkt gegeben war. Überhaupt ist anzumerken, dass die belangte Behörde in ihrer Entscheidung nicht anzugeben vermag, aufgrund welcher Erhebungen oder Beweisergebnissen sie zu…
…dass die Einheitlichkeit der Leistung anzuwenden sei. Gegenständlich würde es sich um baulich aufeinander abgestimmte Gebäudeteile handeln. Es seien hier auch Einrichtungen für Reinigung, Wartung, etc. der Fahrzeuge vorhanden. Es würde als nicht bloß eine Fläche für Fahrzeuge vermietet. Nochmals werde auf die Rs Salix…
…der einzelnen Leistung ist nach Judikatur und Lehre in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu bestimmen. Mehrere gleichrangige Leistungen sind als eine Leistung zu beurteilen sind, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt nach als Einheit aufzufassen sind (Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung). Der EuGH geht von einer Einheit aus…
…als eine dem Normalsatzsteuersatz zu qualifizierende Nebenleistung zur Hauptleistung „Körpertraining im Fitnessstudio“ anzusehen sei. Im Außenprüfungsbericht wird auf die Darstellung der Niederschrift über die Schlussbesprechung verwiesen. In dieser wird Folgendes ausgeführt: „Nach dem auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) beruhenden Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung…
…und unselbständiger Nebenleistung ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und nach dem Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist. Zur Erbringung der durch die Beschwerdeführerin erbrachten Vermittlungsleistungen sind auch für einen Vermittler typisch Nebenleistungen erforderlich (zB…
…nicht übertragbar. Eine Einheitlichkeit der Beförderungsleistungen und der Eintrittsberechtigungen liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Beförderungsleistungen Eigenleistungen der Bf. darstellen, die anderen steuerlichen Maßstäben als die als Vorleistung geltende Besorgung der Eintrittsberechtigungen folgen. Dazu kommt auch, dass die Leistungsempfänger im Beschwerdefall mit den…
…und unselbständiger Nebenleistung ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und nach dem Wesen des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, wobei auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist. Zur Erbringung der durch die Beschwerdeführerin erbrachten Vermittlungsleistungen sind auch für einen Vermittler typisch Nebenleistungen erforderlich (zB…
…der Einheitlichkeit nicht die Entgeltsbemessung, sondern der Zweck der Leistung maßgeblich ist. Auch der vereinbarte Ersatz für Wildpret ist lediglich Ausfluss der Hauptleistung – der Überlassung des Jagdnutzungsrechtes - und teilt dessen rechtliches Schicksal. Somit ist im Beschwerdefall von einer Leistung auszugehen, nämlich der Verpachtung eines Jagdnutzungsrechtes…
…zur Einheitlichkeit der Leistung siehe Ruppe/Achatz, UStG5 § 1 Rz 30 ff; Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG2 § 1 Rz 41 ff) ( Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018) § 20. EStG - Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Rz 146/30). Eine…
…eine Leistung gegeben. Die steuerlichen Folgen richten sich - einheitlich - nach dem wirtschaftlichen Inhalt der Gesamtleistung bzw. der Hauptleistung. Das gilt für die Frage der Steuerbarkeit, der Steuerpflicht und des Steuersatzes, für die Qualifizierung als Lieferung oder sonstige Leistung etc. Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung…
…können, und teilen daher nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung als unselbstständige Nebenleistungen von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung, sodass auch in der Zurverfügungstellung der Receiver und Karten keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung liegt. Die gegenständliche Leistung wird daher gemäß …
…die nur für ihre Leistungen ein Entgelt erhält. ...... Das gleiche gilt im Verhinderungsfall von Frau .... (egal welcher Art, wie zB Krankheit oder sonstige Verhinderung)."]. Andererseits wird behauptet, dass eine Vertretung selbst zu bezahlen wäre und die Abrechnung "wie gewohnt" erfolgen würde (vgl die zweite Aussage…