…zur Festsetzung der Abgabe. Wie sich aus § 224 Abs. 1 BAO ergeben würde, sei die Erlassung von (persönlichen) Haftungsbescheiden eine Einhebungsmaßnahme. Der Haftungsbescheid wirke insoweit konstitutiv, als erst durch seine Erlassung der Haftende zum Gesamtschuldner werde. Diese Maßnahme sei daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
…BAO die Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen bereits an den Zeitpunkt, ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden wurde, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, somit an die Antragstellung selbst (vgl. VwGH 26.01.2017, Ra 2015/15/0005). Der Tatbestand…
…bekannt gewesen. Jene Beweise zeigten eindeutig, dass das ursprüngliche Verfahren auf fehlerhaften Grundlagen beruht habe, insbesondere hinsichtlich unzulässiger Namensänderung ohne Mitteilung, fehlerhafter Einhebungsmaßnahmen und unrechtmäßiger Insolvenzführung. 3. Mit Bescheid vom 02.05.2025, wurde der Wiederaufnahmeantrag abgewiesen. Zusammengefasst kam die Abgabenbehörde zu dem Schluss, im…
…aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung meiner Frau keinen Termin dafür nennen. Wir werden aber sobald als irgendwie möglich die genauen Angaben zu den Einsprüchen nachreichen. Ich ersuche daher um die Aussetzung aller Einhebungsmaßnahmen, bis Sie die Einsprüche für die Bescheide 2016, 2017 und 2018 bearbeitet haben…
…mehr als zwei Jahren nicht verzinst. Eine Vergleichbarkeit mit ***Schwester*** kann von der Bf damit nicht aufgezeigt werden. Die einzelnen Kunden gewährten längeren Zahlungsziele und die - trotz erheblicher Überschreitung der Zahlungsziele - verabsäumten Einhebungsmaßnahmen bzw. das Absehen von einer Verzinsung der Forderungen haben nur eingeschränkte Aussagekraft…
…den vollen Betrag der Abgabenverbindlichkeit als Haftender herangezogen worden, was in dieser Form wohl keinesfalls richtig sein könne. Des weiteren werde Verjährung eingewendet. Bei Haftungsbescheiden handle es sich um Einhebungsmaßnahmen, welche nur innerhalb der Einhebungsverjährung zulässig seien. Das Recht Abgaben einzuheben und zwangsweise einzubringen verjähre…
…ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Die Beschwerde erweise sich als wenig erfolgversprechend und daher sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Dagegen richtete sich der Vorlageantrag vom 20…
…ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Mit der bescheidmäßigen Erledigung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung sei das Verfahren abgeschlossen worden und die Aussetzungszinsen somit zwingend vorzuschreiben…
…zur Entrichtung von Aussetzungszinsen knüpfe bereits an den Zeitpunkt, ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Aus der Sicht des § 212a BAO seien mit der bescheidmäßigen Erledigung des…
…den vollen Betrag der Abgabenverbindlichkeit als Haftender herangezogen worden, was in dieser Form wohl keinesfalls richtig sein könne. Desweiteren werde Verjährung eingewendet. Bei Haftungsbescheiden handle es sich um Einhebungsmaßnahmen, welche nur innerhalb der Einhebungsverjährung zulässig seien. Das Recht Abgaben einzuheben und zwangsweise einzubringen verjähre nach…
…sei, zumindest teilweise nach, sodass derzeit noch Beiträge von 2007 bis laufend aushaften würden. Einhebungsmaßnahmen in Österreich würden sich sehr schwierig gestalten. Der Beschwerdeführer beteuere zwar in seinen seltenen Telefonaten mit der Kasse immer wieder, dass die Anschrift in Österreich nach wie vor aufrecht sei…
…jeweiligen Abgaben sind in einem Zeitraum von 16.01.2007 bis 15.07.2008 fällig geworden, sodass diese spätestens bis 31.12.2013 eingehoben werden hätten müssen. Einhebungsmaßnahmen nach Eintritt der Verjährung sind unzulässig und damit rechtswidrig (VwGH v 07.07.2011, 2009/15/0093)…
…zur Entrichtung von Aussetzungszinsen knüpfe bereits an den Zeitpunkt, ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Aus der Sicht des § 212a BAO seien mit der bescheidmäßigen Erledigung des…
…ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Mit der bescheidmäßigen Erledigung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung sei das Verfahren abgeschlossen worden und die Aussetzungszinsen somit zwingend vorzuschreiben…
…ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden worden sei, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürften, somit an die Antragstellung selbst. Die Beschwerde erweise sich als wenig erfolgversprechend und daher sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Dagegen richtete sich der Vorlageantrag vom 20…
…Beruf nicht ausüben können, was bei ihm die Existenzgefährdung verursacht habe. Die Versagung der Nachsicht und anschließende Fortsetzung der Einhebungsmaßnahmen der Finanzverwaltung würde zum Privatkonkurs des Beschwerdeführers führen. Der Privatkonkurs würde ein Berufsverbot verursachen sowie die Fortführung des anhängigen Amtshaftungsverfahrens vereiteln. Weiters würde sein Mietvertrag…
…hierdurch nicht aufgehalten. Die Beschwerde hat somit keinen Einfluss auf den Eintritt der Fälligkeit und auf die Vollstreckbarkeit der Abgabenzahlungsschulden sowie auf die Verwirkung von Säumniszuschlägen (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Einhebungsmaßnahmen können nur insoweit ausgesetzt werden, als ein Antrag gemäß § 212a BAO…
…vgl. 25.06.1996, 93/17/0103) wirkten nur gegen den Haftungsschuldner gesetzte Einbringungsschritte für die Frist zur Einhebungsverjährung unterbrechend. Einhebungsmaßnahmen, die nur gegen einen von mehreren Mitschuldnern (Haftungspflichtigen) gerichtet seien, beträfen nur dessen Einhebungsverhältnis und unterbrächen nur die gegen diesen Mitschuldner (Haftungspflichtigen) laufende Verjährungsfrist…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…