…zur Festsetzung der Abgabe. Wie sich aus § 224 Abs. 1 BAO ergeben würde, sei die Erlassung von (persönlichen) Haftungsbescheiden eine Einhebungsmaßnahme. Der Haftungsbescheid wirke insoweit konstitutiv, als erst durch seine Erlassung der Haftende zum Gesamtschuldner werde. Diese Maßnahme sei daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2017 gegen den Haftungsbescheid des ***FA*** vom 31. Mai 2017 zu Steuernummer ***1***, mit dem der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger…
…BAO die Verpflichtung zur Entrichtung von Aussetzungszinsen bereits an den Zeitpunkt, ab welchem infolge eines Antrages, über den noch nicht entschieden wurde, Einhebungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, somit an die Antragstellung selbst (vgl. VwGH 26.01.2017, Ra 2015/15/0005). Der Tatbestand…
…Umsatzsteuer 2022 noch unberichtigt aus. Hingegen wurden die Umsatzsteuern 08-11/2023 sowie Lohnabgaben 11-12/2023 selbst bemessen und dem Finanzamt gemeldet. Da die haftungsgegenständlichen Abgaben zum Teil entrichtet sind und die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraussetzt, dass nach dem Grundsatz…
…Verjährung der Forderung gegen den Schuldner beginnt vom Neuen mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig geworden ist. Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig…
…nachfolgenden Einhebung der Haftungsschuld beim Haftungspflichtigen. Die Geltendmachung der Haftung ist zwar eine Einhebungsmaßnahme (Ritz, BAO7, § 224 Tz 4), diese Einhebungsmaßnahme bezieht sich aber auf die Einhebung der Abgaben der Primärschuldnerin. Gegenüber dem Haftungsschuldner ist die Heranziehung zur Haftung noch keine Einhebungsmaßnahme, sondern eine Maßnahme…
…Abgabe verursacht oder entscheidend mitverursacht sein. Es möge zutreffen, dass die Entrichtung von Schulden mit wirtschaftlichen Einschränkungen verbunden sei. Davon, dass eine Einhebungsmaßnahme die Existenzgrundlage des Bf. gefährde, sei aber im vorliegenden Fall nicht auszugehen. Der Bf. erübrige nach seinem Vorbringen Rückzahlungsbeträge für andere Gläubiger…
…mangels Erkennbarkeit dieser, vorangegangenen Geschäftsführern zuzurechnenden Unterlassung zu Recht ausgeschlossen hat, sondern in der Verletzung der ihm durch die Bescheiderlassung bekanntgegebenen Zahlungsverpflichtung. Allerdings setzt die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen als Einhebungsmaßnahme unter anderem voraus, dass nach dem Grundsatz der materiellen Akzessorietät eine Abgabenschuld entstanden, aber noch…
…Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bankzahlungen aber über einen längeren Zeitraum zu leisten seien, sei jede zusätzliche Einhebungsmaßnahme der Finanzbehörde kontraproduktiv und müsse zum wirtschaftlichen Ruin des Steuerpflichtigen führen. Es sei daher dringend angebracht, dass dieser Sachverhalt auch von der Abgabenbehörde entsprechend gewürdigt werde…
…gegen den Abgabenschuldner durchzusetzen. Die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides sei ausschließlich daran zu messen, ob diese Einhebungsmaßnahme innerhalb der durch Amtshandlungen unterbrochenen Einhebungsfrist gesetzt worden seien. Gleichzeitig habe auch der Verwaltungsgerichtshof betont, dass es zu den Obliegenheiten behördlicher Ermessensübung zähle, den jeweiligen Umständen des…
…7.1.2004. In der Berufung vom 20.2.2012 wurde die ersatzlose Aufhebung des Haftungsbescheides „wegen Verjährung“ beantragt. Ausgeführt wurde, dass die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid eine Einhebungsmaßnahme darstelle, die nur dann zulässig sei, wenn noch keine Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner eingetreten sei…
…Betracht zu ziehen. In diesem Zusammenhang wird auf die VwGH Entscheidung vom 17.05.2004, 2003/17/0132 verwiesen. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme (VwGH Entscheidung vom 21.03.1995, 94/14/0156). Ist die haftungsgegenständliche Abgabe beim Haftungsschuldner uneinbringlich, so wird dies…
…BAO eingetreten ist, jedenfalls aber die im Bescheid angegebenen Abgabenschuldigkeiten einhebungsverjährt sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid ebenfalls eine Einhebungsmaßnahme dar und ist nur dann zulässig, wenn die Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht eingetreten ist. Der gegenständliche…
…Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist nach Eintritt der Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe nicht mehr zulässig. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der fünfjährigen Einhebungsverjährungsfrist zulässig (vgl. Ritz…
…die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten.“ Persönliche Haftungen werden durch Haftungsbescheid geltend gemacht. Die Erlassung von Haftungsbescheiden ist eine Einhebungsmaßnahme; sie ist daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist (§ 238) zulässig (zB VwGH 30.3.1998, 97/16/0501…
…Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides verjährungsrechtlich im Lichte der Bestimmung des § 238 Abs. 1 BAO ausschließlich daran zu messen sei, ob diese Einhebungsmaßnahme innerhalb der in § 238 Abs. 1 BAO geregelten, allenfalls durch - gegen wen immer "gerichtete" - Amtshandlungen im Sinne des §…
…wird festgestellt, dass das Finanzamt durch die Umbuchung des Guthabens eine Einhebungsmaßnahme vorgenommen hat. Damit können Ausssetzungszinsen lediglich bis zum 13.11.2012, dem Tag der Einleitung von Einbringungsmaßnahmen durch Umbuchung des Guthabens in Höhe von € 14.301,44 und Aufrechnung mit den Abgabenschuldigkeiten…
…2 FinStrG sei lediglich eine schuldbefreiende Wirkung hinsichtlich einer Finanzstrafe erwirkt worden; der Säumniszuschlag und die mit der Einhebungsmaßnahme verbundene Vorschreibung der Gebühren und Auslagenersätze bleibe davon unberührt. Im Bescheid vom 22. November 2013 sei daher zu Recht die unverzügliche Entrichtung der im Zuge der…
…2 FinStrG sei lediglich eine schuldbefreiende Wirkung hinsichtlich einer Finanzstrafe erwirkt worden; der Säumniszuschlag und die mit der Einhebungsmaßnahme verbundene Vorschreibung der Gebühren und Auslagenersätze bleibe davon unberührt. Daraufhin beantragte die Bf. die Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht. Die Abgabenbehörde gehe in ihrer rechtlichen…