…über die noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Abs. 3: Ist das Gericht nach den Abs. 1, 1a oder 2 zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, so ist es auch zur Ahndung von mit diesen zusammentreffenden anderen Finanzvergehen zuständig, wenn alle diese Vergehen in die sachliche Zuständigkeit…
…ZK betroffen ist, nicht befassen. Würde das Bundefinanzgericht diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde. Das Vorbringen in der Beschwerde, soweit dadurch die Erstattung der Abgaben nach Art. 236 ZK betroffen ist, ist jedoch als…
…Verfahrens ist die Geltendmachung einer Einfuhrzollschuld gemäß Art. 203 ZK bei der Bf ) des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde das BFG diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde (z.B. VwGH vom 09.02.2005, 2004/13/0126). Ob bzw. dass es zu einer ordnungsgemäßen zollrechtlichen Abwicklung in der Slowakei gekommen ist, ist möglicherweise im Erlass- Erstattungsverfahren von Relevanz, nicht aber im Hinblick auf die…
…ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde vorliegt. Gegenstand der Entscheidung des Finanzamtes war der Antrag der Bf auf Vorsteuererstattung 1-3/2020 vom 27.11.2020. Würde das BFG hier im Spruch über einen anderen Zeitraum (etwa 1-12/2020) absprechen, wäre die…
…und die mit Ausnahme einer Quote von 0,181% nicht getilgt wurden. Dem Finanzgericht ist es jedenfalls verwehrt, erstmals über einen Antrag gemäß § 216 BAO zu entscheiden. Würde das BFG diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit…
…entscheiden. Würde das BFG diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde und damit ein Verstoß gegen § 279 Abs. 1 BAO. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Über die "Beschwerde" der Vertragspartnerin wird damit nicht abgesprochen…
…die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Diese Abänderungsbefugnis findet dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde vorliegt. § 279 Abs. 1 BAO setzt die…
…23.9.1965, 2124/64 u 21.3.1972, 2123/71). Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz (VwGH 26.4.1967, 1392/66; 4.7.1979, 364/79 u…
…23.9.1965, 2124/64 u 21.3.1972, 2123/71). Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz (VwGH 26.4.1967, 1392/66; 4.7.1979, 364/79 u…
…für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde und damit ein Verstoß gemäß § 279 Abs. 1 BAO. III. Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die Revision zulässig…
…für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde und damit ein Verstoß gemäß § 279 Abs. 1 BAO. III. Zulässigkeit einer (ordentlichen) Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die Revision zulässig…
…in der von diesem in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid - im Ergebnis erstmals - erlassen (vgl. VwGH 7.6.1989, 88/13/0205). Die Abänderungsbefugnis findet somit dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit…
…nicht eine Abgabe überhaupt oder eine andere Abgabe an Stelle der festgesetzten Abgabe vorschreiben oder jemanden in eine Schuldnerposition verweisen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, dann wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz (z.B…
…und die bei Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren 21. Lfg 2017 zu § 15 GebG Rz 5 angeführten Nachweise der Rsp des VwGH). Die aus § 279 Abs 1 BAO sich ergebende Abänderungsbefugnis findet somit dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde vorliegt…
…in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Die…
…Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet (strafbestimmender Wertbetrag), 100 000 Euro übersteigt oder wenn die Summe der maßgeblichen strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden vorsätzlich begangenen Finanzvergehen 100 000 Euro übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen. Deshalb…
…in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Die…
…in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, wäre dies ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Behörde erster Instanz. Die…
…"Sache" ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte (VwGH 25.01.1991, 89/17(0089). Die Abänderungsbefugnis findet dort ihre Grenze, wo ein Eingriff in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde vorliegt. Eine ersatzlose…