… s Summersberger, aaO; s auch Aigner/Bräumann/Kofler/Tumpel, Neuregelung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung nach Art 6 Abs 3 UStG im zollrechtlichen Verfahren 42, StAW 2016, 163 (166 ff). Jedem Verfahren 42 kann sohin ein unbilliger Kern zugrunde liegen, wenn eine Spedition die Absicht hat direkt…
…Zollamtes ZA vom 24. Februar 2016, Zahl: 00000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Dezember 2021 wurde ein neuer Umsatzsteuerbescheid für 2010 erlassen, in welchem Vorsteuern ohne Einfuhrumsatzsteuer (Kennzahl 060) in Höhe der ursprünglich beantragten 385.723,35 Euro berücksichtigt wurden. Die Berechnung der Abgabengutschrift ergab darin eine festgesetzte Umsatzsteuer in Höhe von -17.680,61 Euro (bisher vorgeschriebene…
…gegeben ist. Solcherart führt die Neufassung des § 34 FinStrG hier zum Entfall der Strafbarkeit. Ein schönes Beispiel für eine günstigere Neuregelung ist kaum mehr vorstellbar.“ Der Verteidiger hat am 29. August 2017 per FAX, somit eine Woche vor der Verhandlung noch eine Eingabe übermittelt, worin…
…Ursprungsland: China, darauf entfallende Eingangsabgaben: € 20.649,86 (€ 5.955,44 Zoll und € 14.650,42 Einfuhrumsatzsteuer), welche am genannten Tag mit Versandschein T1-MRN 34 an die Bestimmungszollstelle beim genannten Zollamt angewiesen und am gleichen Tag vom Beschuldigten im Informatikverfahren gemäß…
…a oder c erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben; 3. die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr liegt vor, wenn ein Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg…
…nach Ansicht der Betriebsprüfung keinerlei Interpretationsraum bieten. (Überdies wäre Rz 2608 f bereits vor der Neuregelung der Besteuerung der Kapitalerträge in den ESt-Richtlinien mit diesen Ausführungen inhaltsgleich enthalten gewesen.) Eine Rückzahlung von Stammkapital der Gesellschaft werde seitens der Betriebsprüfung nicht unterstellt. Allerdings wäre anzumerken…
…erreicht werden kann. Die Umsatzsteuer ist lt. Abs. 4 nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Die Neuregelung ist ab 1.1.2019 auf alle bis dahin noch offenen Fälle anwendbar. Sie ist mit der Landwirtschaftskammer abgestimmt. Für Ihren Fall bedeutet das, dass ein Betrag von |…
…November 2009 bis 24. Februar 2010 beim Zollamt Z. , die Überführung verschiedender Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr und die Befreiung der Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Binnenmarktregelung-BMR), indem sie im Feld 37 der Anmeldungen den…
…Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang und Sachverhalt A) Verfahrensgang Das Zollamt teilte…
…Mai 2006 bis 5. März 2010 beim Zollamt Z. , die Überführung verschiedender Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr und die Befreiung der Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (Binnenmarktregelung-BMR), indem sie im Feld 37 der Anmeldungen den…
…des Zollamtes Z. vom 25. März 2013, Zl. 00000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird insofern geändert, als die Eingangsabgabenschuld nicht gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK), sondern gemäß…
…Bescheid des Zollamtes Z. vom 20. Oktober 2010, Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides (Mitteilung gemäß Art. 221 Abs. 1 Zollkodex, ZK) wird dahingehend abgeändert, dass gegenüber der Beschwerdeführerin eine gemäß Art. 204 Abs…
…Bescheid des Zollamtes Z. vom 21. März 2011, Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides (Mitteilung gemäß Art. 221 Abs. 1 Zollkodex, ZK) wird dahingehend abgeändert, dass gegenüber der Beschwerdeführerin eine gemäß Art. 204 Abs…
…2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 6. September 2011, Zahl ***10***, betreffend Einfuhrumsatzsteuer, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Nr. die Überführung von Tonerkartuschen mit Verfahrenscode 42 (nachfolgend: VC 42) in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer (nachfolgend: EUSt) mit unmittelbar daran anschließender innergemeinschaftlicher (nachfolgend: ig) Lieferung. Betroffen sind die Anmeldungen mit der CRN 11ATdd vom 05.04.2011…
…Bescheid des Zollamtes Z. vom 08. April 2011, Zl. 000, betreffend die Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides (Mitteilung gemäß Art. 221 Abs. 1 Zollkodex, ZK) wird dahingehend abgeändert, dass gegenüber der Beschwerdeführerin eine gemäß Art. 204 Abs…
…Euro entstanden. Die Abgabenerhöhung wird mit 2.986,38 Euro festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen und die Berechnungen der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgabenerhöhung sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Festsetzung der Abgaben wird wie folgt geändert: | Abgabe | Betrag in Euro | Nachforderung Zoll (A00) | 720.688,13 | Einfuhrumsatzsteuer | 1.631.319,35 | Abgabenerhöhung (1ZN) | 320.913,80 | Summe | 2.672.921,28 Die Bemessungsgrundlagen und…
…Beschwerdeführerin vom 5. Juni 2014 stattgegeben wird und Einfuhrumsatzsteuer (B00) in der Höhe von € 211.689,14 und Abgabenerhöhung (1ZN) in der Höhe von € 14.709,57 gemäß Artikel 239 Absatz 1 ZK iVm Artikel 899 Absatz 2 ZK-DVO und § 83 iVm…