…in Istanbul verschafft. Die IT hat die in ihrer Verfügungsmacht stehenden Gegenstände nach Österreich eingeführt und hier verzollt. Zum Zeitpunkt der Einfuhr besaß daher zweifelsfrei nur die IT die Verfügungsmacht über die Gegenstände, welche für das Unternehmen der IT eingeführt wurden. Die Bf. wurde neben…
…Ware zu erhalten oder diese zu übertragen. Die wesentliche Voraussetzung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG, nämlich die Einfuhr für das Unternehmen des Herrn ***3***, sei daher nicht erfüllt gewesen; die Zuständigkeit zur Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer sei beim Zollamt gelegen. § 26 Abs. 5 lit…
…reibungslose Einfuhr der gegenständlichen Waren zu sorgen und als vermeintlich umsatzsteuerrechtlich Verfügungsberechtigte in den Genuss des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 zu gelangen. Die wesentliche Voraussetzung des § 26 Abs. 3 Z 2 zweiter Anstrich UStG 1994, nämlich die Einfuhr für das Unternehmen des…
…Ware zu erhalten oder diese zu übertragen. Die wesentliche Voraussetzung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG, nämlich die Einfuhr für das Unternehmen des Herrn ***5***, sei daher nicht erfüllt gewesen; die Zuständigkeit zur Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer sei beim Zollamt gelegen. § 26 Abs. 5 lit…
…reibungslose Einfuhr der gegenständlichen Waren zu sorgen und als vermeintlich umsatzsteuerrechtlich Verfügungsberechtigte in den Genuss des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 zu gelangen. Die wesentliche Voraussetzung des § 26 Abs. 3 Z 2 zweiter Anstrich UStG 1994, nämlich die Einfuhr für das Unternehmen des…
…Einfuhr von Gegenständen als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Nach § 12 Abs.2 Z.1b leg. cit. kann der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für…
…Die Gegenstände seien für das Unternehmen der Vermieterin eingeführt worden. Nur diese seien nach § 12 Abs. 1 Z. 2 lit. a UStG und nach den Umsatzsteuerrichtlinien Rz. 1845 ff. für den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer berechtigt. Da die Einfuhr nicht für das Unternehmen der Beschwerdeführerin erfolgt…
…früheren Eigentümer dieses Unternehmens, das die Veredelungsarbeiten durchgeführt hat, auf Antrag des Bf. zeugenschaftlich einvernommen. Frau ***NN2*** räumte dabei ein, vor der gegenständlichen Einfuhr nicht für den Bf. tätig geworden zu sein. Auf die Frage des Richters, ob er sich vor der Einfuhr des verfahrensgegenständlichen…
…der Steuererklärung pflichtwidrig oder erweist sich die Steuererklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als unrichtig, hat das Finanzamt die Steuer für Umsätze im Sinne des Abs. 11 festzusetzen. Die festgesetzte Steuer hat den im Abs. 13 genannten Fälligkeitstag. Vorsteuerabzug (15) Ein Unternehmer, der Umsätze erbringt…
…der Steuererklärung pflichtwidrig oder erweist sich die Steuererklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als unrichtig, hat das Finanzamt die Steuer für Umsätze im Sinne des Abs. 11 festzusetzen. Die festgesetzte Steuer hat den im Abs. 13 genannten Fälligkeitstag. Vorsteuerabzug (15) Ein Unternehmer, der Umsätze erbringt…
…der Steuererklärung pflichtwidrig oder erweist sich die Steuererklärung als unvollständig oder die Selbstberechnung als unrichtig, hat das Finanzamt die Steuer für Umsätze im Sinne des Abs. 11 festzusetzen. Die festgesetzte Steuer hat den im Abs. 13 genannten Fälligkeitstag. Vorsteuerabzug (15) Ein Unternehmer, der Umsätze erbringt…
…Unternehmer, ausgenommen auf Grund von Geschäftsveräußerungen, als Umsatzsteuer geschuldet werden, 2. als Umsatzsteuerschuld auf Grund der an das Kammermitglied für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachten Lieferungen oder sonstigen Leistungen auf das Kammermitglied übergegangen ist, 3. auf Grund der Einfuhr von Gegenständen für das Unternehmen…
…auch wenn der Unternehmer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat. Der Unternehmer gilt als Erwerber. Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn der Unternehmer den Gegenstand verwendet: (…) g) während höchstens 24 Monaten, wenn für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick…
…Art 1 Abs 3 UStG 1994 das Verbringen eines Gegenstandes des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung, ausgenommen zu einer nur vorübergehenden Verwendung. Eine vorübergehende Verwendung liegt vor, wenn für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem…
…Dr. E***** angegeben, da die Pferde für sein Unternehmen erworben worden sind.Der Berufung ist nicht statt zu geben. Berufungsvorentscheidung vom 28. 12. 2010 Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. 12. 2010 wies das Finanzamt die Berufung vom 17. 8. 2010 als unbegründet ab: In Ihrer Berufung…
…veräußern. Daraus folge, dass diese bei der Einfuhr auch nicht die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die Gegenstände gehabt habe. Damit seien die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 26 Abs. 3 Z 2 UStG 1994, nämlich die Einfuhr der Waren für das Unternehmen, als nicht erfüllt anzusehen…
…ausschließlich für eine nach den Z 7 bis 25 steuerfreie oder nach lit. b. steuerfreie Tätigkeit verwendet hat; ..." § 12 UStG 1994 lautet auszugsweise: "§ 12. ... Abs. 2: Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen gelten als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie für Zwecke…
…sei. Servicearbeiten seien vom ***6*** Unternehmen bezahlt worden. Zollamtliche Einfuhr- und Wiederausfuhrbestätigungen für Österreich, ***6*** und Deutschland seien nicht vorgesehen gewesen. Die BF habe keine ***6*** Muttergesellschaft. Die Gesellschafter der BF seien ausschließlich natürliche Personen. Für das Fahrzeug seien dem ***6*** Unternehmen Bereitstellungsgebühren verrechnet worden…
…im Unternehmen hätten, sei auf § 12 Abs 2 Z 2 UStG zu verweisen. Demnach bestehe ein gesetzliches Abzugsverbot für Lieferungen und Leistungen, die ertragsteuerlich gemäß § 20 Abs 1 Z 1 bis 5 EStG nicht abzugsfähige Aufwendungen darstellen, auch wenn sie tatsächlich für das Unternehmen erfolgt…
… f) vorübergehend zur Ausführung einer sonstigen Leistung und der Unternehmer im Mitgliedstaat, von dem aus der Gegenstand verbracht wurde, einen Wohnsitz oder Sitz hat; g) während höchstens 24 Monaten, wenn für die Einfuhr des gleichen Gegenstands aus einem Drittland im Hinblick auf eine vorübergehende Verwendung…