…einen Gesamtgewinn zu erzielen, nachvollziehbar bestanden habe. Ohne die Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie wären auch in den Jahren 2020 und 2021 keine Verluste entstanden, was durch das Ergebnis des Jahres 2022 untermauert werde. Mit der Beschwerde wurden eine "kurzfristige Erfolgsrechnung zum 31.12…
…habe der Steuerpflichtige den Nachweis zu führen, dass seine ursprüngliche Betätigung zumindest bis zum Erreichen eines Gesamtgewinns ausgerichtet gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben habe. Die Bf habe die Wohnung nach eigener Aussage von vornherein für die private Nutzung…
…der Tätigkeit (zumindest) bis zum Erreichen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) ausgerichtet war; der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung der Betätigung war von Anfang an gegeben. Dem Finanzamt ist damit zuzustimmen, wenn es ausführt, dass die strittige Vermietungstätigkeit von vornherein (latent) nur auf einen begrenzten Zeitraum geplant war…
…bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. (VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343) Sofern dieser Nachweis nicht gelinge, stelle die Beendigung ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von vornherein nur für einen…
…der Tätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtgewinnes ausgerichtet gewesen sei und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben habe. Dies sei bereits im Zuge der Berufungsschrift dokumentiert und zum Ausdruck gebracht worden. Grund des Umzuges des Beschwerdeführers nach Rom sei eine Zusammenlegung der…
…sei für den abgeschlossenen Zeitraum eine Einkunftsquelle anzunehmen, wenn Unwägbarkeiten im Sinne der Rz 16 vorlägen. Andernfalls habe der Steuerpflichtige den Nachweis zu führen, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Betätigung (zumindest) bis zum Erreichen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) ausgerichtet gewesen sei und sich…
…zum Erreichen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) ausgerichtet war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat (VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343). Gelinge der Nachweis nicht, stelle die Beendigung ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von vornherein für die Dauer eines…
…dem Erreichen eines Gesamtgewinnes beendet wird bzw. beendet werden muss. Damit ist nach h.o. Ansicht im Sinn des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes von vornherein die Einkunftsquellenvermutung für den Anlaufzeitraum zu versagen. Dies auch ohne im Einzelfall zu prüfen, ob konkrete Hinweise für eine vom…
…dem Erreichen eines Gesamtgewinnes beendet wird bzw. beendet werden muss. Damit ist nach h.o. Ansicht im Sinn des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes von vornherein die Einkunftsquellenvermutung für den Anlaufzeitraum zu versagen. Dies auch ohne im Einzelfall zu prüfen, ob konkrete Hinweise für eine vom…
…dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird und die Gewinnerzielungsabsicht objektiv nicht unmittelbar erkennbar ist. Die Tätigkeit wurde nebenberuflich und in sehr geringfügigem Ausmaß betrieben. Es konnten in knapp 3 Jahren lediglich 8 Kunden (23 Abschlüsse) gewonnen werden. Im Veranlagungsjahr 2006 ist…
…gewesen wäre, welches jedoch naturgemäß wiederum mit höheren Ausgaben verbunden gewesen wäre. Es sei daher damit zu rechnen gewesen, dass die Tätigkeit vor Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet worden wäre. Dies entspreche der Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates. Die Anerkennung von Umschulungskosten sei aufgrund des Abzugsverbotes des §…
…mit dem Erreichen eines Gewinnes gerechnet? Weiters wurde um die Vorlage der Einnahmen/Ausgabenrechnungen für die Jahre 2002 bis 2016 ersucht. Folgender beruflicher Werdegang bzw. Aufstellung künstlerischer Aktivitäten wurde vorgelegt: Geboren xx; aufgewachsen in W1, B1 Studium der Publizistik 1972-1974; Ausbildung zum Kunsterzieher 1974…
…einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung…
…rechtfertigt dies allein noch nicht die Annahme einer Beendigung der Betätigung vor dem Erreichen eines Gesamtgewinnes, und der Anlaufzeitraum steht wiederum zu. Im Rahmen der Kriterienprüfung (§ 2 Abs. 1 LVO) nach Ablauf des Anlaufzeitraumes liegt das Hauptaugenmerk auf der bis zum jeweiligen Kalenderjahr eingetretenen Entwicklung…
…einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung…
…einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung…
… 1 Abs. 2 LVO nicht anerkannt würden (da die Tätigkeit vor Erreichen eines Gesamtgewinnes innerhalb von 2 Jahren eingestellt worden sei) nicht im Einklang mit den Ausführungen der LRL 2012. 11.2. Beantragte Änderungen: Es werde beantragt die in den Jahren 2012 und 2013 entstandenen…
…Art der Mitgliedschaft vom Mitglied erworben oder erwirtschaftet wurde. Das Erreichen eines höheren Status („Art der Mitgliedschaft“) hing einerseits vom initial bezahlten Betrag, vom selbst erwirtschafteten Umsatz und für „E-Partner“ von der Anzahl der zum System hinzugefügten Personen und deren Umsatz ab. 2.C…
…einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. Nicht ein tatsächlicher wirtschaftlicher Gesamterfolg, sondern die objektive Eignung…
…Zentrum der Untersuchung steht die objektive Eignung der Einkunftsquelle zur Erzielung eines Gesamtgewinnes im Hinblick auf eine mögliche Widerlegung des vermuteten subjektiven Ertragsstrebens des Steuerpflichtigen. Das primäre Beurteilungskriterium einer Rentenversicherung ist somit der garantierte Leistungszeitraum. Innerhalb des Garantiezeitraumes ist eine steuerpflichtige Rentenzahlung nahezu mit Sicherheit…