…keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Da die Entscheidung betreffend die Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren im Zusammenhang mit der Eignung des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht (vgl. insbesondere VwGH…
…keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Da die Entscheidung betreffend die Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren im Zusammenhang mit der Eignung des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht (vgl. insbesondere VwGH…
…keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Da die Entscheidung betreffend die Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren im Zusammenhang mit der Eignung des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht (vgl. insbesondere VwGH…
…keine Rechtsfrage aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Da die Entscheidung betreffend die Zulässigkeit der Wiederaufnahme der Verfahren im Zusammenhang mit der Eignung des vom Finanzamt angenommenen Wiederaufnahmegrundes der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht (vgl. insbesondere VwGH…
…welche Tatsachen hierbei "neu hervorgekommen" und somit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens geeignet sind. Durch einen pauschalen Verweis auf eine Tz. und der darin enthaltenen verschiedenen Feststellungen kann die Abgabenbehörde nicht ihre Begründungspflicht umgehen und sich somit offen halten, welche Tatsachen als Wiederaufnahmegrund herangezogen werden…
…neu hervorgekommen ist, dass die Bf. von der BVAEB eine außerordentliche Einmalzahlung erhalten hat und dieser Umstand zu einer Änderung des Einkommensteuerbescheides führe. Die fehlende Angabe eines konkreten Wiederaufnahmegrundes und insbesondere auch der Angabe, welche Tatsachen oder Beweismittel konkret neu hervorgekommen sind, ist im Beschwerdeverfahren…
…reiner Wellnessmitgliedschaften vermag für sich allein keinen anders lautenden Spruch des Bescheides herbeizuführen. Zudem konnte im bisherigen Verfahren nach durchgeführter Beweiswürdigung das Vorliegen einer entsprechenden Außenwirkung bejaht werden, sodass der genannten Feststellung jedenfalls die Eignung als tauglicher Wiederaufnahmegrund fehlt. Im beschwerdegegenständlichen Verfahren besteht kein Kausalzusammenhang…
…der angefochtenen Bescheide auf den Prüfungsbericht verwiesen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass ein solcher Verweis grundsätzlich zulässig ist. Allerdings muss dabei aus dem verwiesenen Bericht schlüssig und nachvollziehbar hervorgehen, auf welche Wiederaufnahmegründe sich die Abgabenbehörde stützt, sowie welche Überzeugungen zur Ermessensübung angestellt…
…betrachtet auf die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen zu überprüfen. Auf Grund der in der gegenständlichen Niederschrift über die Nachschau dargestellten, unmittelbaren Auswirkungen des in Rede stehenden Wiederaufnahmegrundes wird deutlich, dass die mit den in den wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Bescheiden vorgenommenen Änderungen keineswegs bloß geringfügig waren…
…anderslautenden Bescheiden führen. Soweit die Tatsachenbeurteilung des Beschwerdeführers hinsichtlich Charakter und Einsatz von Ceys von jener der Prüferin abweicht (siehe oben), verwirklicht dies als abweichende Beweiswürdigung bei gleicher Tatsachenlage im Sinne der herrschenden Lehre (siehe oben Stoll aaO) keinen Wiederaufnahmegrund. Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Fa…
…einem anderslautenden Bescheid hätte gelangen müssen. Nicht schon das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes, sondern erst der Zusammenhang mit einem anders lautenden Bescheid rechtfertigt die Wiederaufnahme. Wie dargestellt, war die unter Kennzahl 090 vorgenommene Berichtigung der Bf. berechtigt. Damit fehlt der Wiederaufnahme die Eignung des § 303 Abs…
…nach § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 202 BAO ist entscheidend, ob und gegebenenfalls welche für das Finanzamt seit der Selbstbemessung neu hervorgekommenen Umstände seitens des Finanzamtes dargetan wurden, die als Wiederaufnahmegrund geeignet sind (vgl. VwGH 18.12.2017, Ra 2017/15/0063). Gem. § 303…
…Ermessensentscheidung von Bedeutung sein, ob das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes zum Anlass einer amtswegigen Wiederaufnahme genommen werden soll (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 303 E 226). Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung ist auch die Berücksichtigung des Zweckes der Ermessen einräumenden Norm (§ 303 BAO…
…werden. Daher konnte das Finanzamt nicht erkennen welche Tätigkeiten es sich genau handelt. Während des Zeitraums 2012-2015 wurde die ausgeübte Tätigkeit durch Erstellen und Betreiben neuer Internetseiten bzw. durch die Außerbetriebnahme von Internetseiten mehrfach geändert. Aus diesen angeführten Gründen würden sich diverse Wiederaufnahmegründe gem. …
…2010/15/0159; VwGH 22.4.2009, 2006/15/0257). Im gegenständlichen Fall sind die steuerlichen Auswirkungen des maßgeblichen Wiederaufnahmegrundes in Summe mit Euro 6.277,39 zu beziffern (zur gemeinsamen Betrachtung mehrerer Verfahren vgl VwGH 28.11.2002, 98/13/0143; VwGH 26.2…
…in ausreichender Art und Weise erfolgt ist, gebunden ist, gleichsam in weiterem "Schritt" über deren materielle Eignung im Spruch anderslautende (Sach-) Bescheide herbeizuführen, abzusprechen hat. 3. Rechtliche Würdigung 3.1. Gesetzliche Grundlagen Nach der Bestimmung des § 303 Abs.1 lit. b BAO (in der auf…
…1 des Berichtes sei somit ebenfalls geschlossen. Mit Schreiben vom 30.3.2023 wurde ein Vorlageantrag im Hinblick auf die gegenständlichen Wiederaufnahmebescheide eingereicht und unter anderem wie folgt ausgeführt: 2.2. Der BP-Bericht vom 1.7.2020 enthalte keine tauglichen Wiederaufnahmegründe in Form neuer…
…zur Annahme des Vorliegens von Scheinrechnungen veranlassten. Die Aussage des Markus XY vom 18.4.2012 besitzt nach ihrem objektiven Inhalt nicht die Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Das Finanzamt hat daher den Wiederaufnahmsantrag mangels Tauglichkeit des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes zu Recht…
…mwN). Im Beschwerdefall steht sowohl das Vorliegen eines (tauglichen) Wiederaufnahmegrundes als auch dessen Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen, außer Streit. Ebenso wurde die Ermessensübung des Finanzamtes vom steuerlichen Vertreter zu Recht nicht in Zweifel gezogen und liegt auch eine der Wiederaufnahme allenfalls…
…in Rechnung gestellt hatte, war den Fremdleistungskosten in Höhe von 218.857,00 € für das Jahr 2012 die Eignung, einen im Spruch anders lautenden Bescheid betreffend die Körperschaftsteuer für das Jahr 2012 zu begründen, abzusprechen. Ohne Angabe eines Wiederaufnahmegrundes im Bescheid gemäß § 303 BAO…