…15*** geführten Grundbuches samt der darauf errichteten Betriebsanlage an der Adresse ***16*** in der Katastralgemeinde ***33***. Eigentümer des Grundstückes war aufgrund eines am ***17*** abgeschlossenen Schenkungsvertrages ***18***. Die beschwerdeführende Gesellschaft war aufgrund eines mit dem an dem Grundstück Fruchtgenussberechtigten abgeschlossenen Pachtvertrages zur Nutzung des Grundstückes…
…das Lokal geführt, sondern es an wechselnde Pächter verpachtet. Ab diesem Jahr habe er auch eine Miete für die Nutzung des Kellerlokales an die Beschwerdeführerin bezahlt. Im Streitzeitraum war das Lokal an Frau BC verpachtet. Der diesbezügliche Vertrag, der als Unterpachtvertrag bezeichnet werde, liege vor…
…allfälliger Ersatz im Eigentum der Verpächterin und verblieben diese, es sei denn, anderes sei vereinbart worden, im Pachtobjekt. Der Pächterin werde somit kein "Edelrohbau" zur Verfügung gestellt und sei ein solcher nach Vertragsbeendigung auch nicht zurückzustellen. Außerdem müssten mit der Beendigung des Pachtverhältnisses nur solche…
…habe Reparatur- und Betriebskosten getragen und weitere Investitionen in das Objekt gesteckt. Er habe die erforderlichen Entscheidungen getroffen und die Pächter ausgesucht. All dies gehe eindeutig über eine Mitwirkung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht hinaus. Das Nutzungsrecht des Beschwerdeführers stehe eindeutig fest. Daran ändere die…
…Einkunftsquelle zuzurechnen ist. Die Einkunftsquelle kann sich auf das (wirtschaftliche) Eigentum, auf ein Mietrecht (zur Weiter- oder Untervermietung), auf ein Nutzungsrecht oder auf eine bloße Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm…
…Beendigung des Vertrages in das Eigentum der Verpächterin über. Die sonstigen Investitionen sind die Pächterinnen berechtigt und verpflichtet, bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu entfernen. (5) … (6) … (7) … … XI. Kosten und Abgaben Die Kosten der Vertragserrichtung tragen die Pächterinnen je zur Hälfte…
…jedoch verpflichtet, allfällige bauliche Änderungen nach Beendigung dieses Bestandverhältnisses in sein Eigentum zu übernehmen. Er könne von der Pächterin auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf ihre Kosten verlangen. Mit Vertrag vom 1. Dezember 1990 erfolgte ein weiterer Nachtrag zu den Pachtverträgen vom 1. Februar…
…der Gesellschaft vom 31.3.2015 und dem Firmenbuchauszug vom 11.8.2025. Die Feststellungen zu 1.2. ergeben sich aus dem Betriebsprüfungsbericht, den Firmenbucheintragungen der angeführten Gesellschaften, der Zeugenaussage des ***Ges-GF*** vom 12.8.2025 und der grafischen Darstellung der Eigentums- und Pachtvertragsänderungen…
…der Gesellschaft vom 31.3.2015 und dem Firmenbuchauszug vom 11.8.2025. Die Feststellungen zu 1.2. ergeben sich aus dem Betriebsprüfungsbericht, den Firmenbucheintragungen der angeführten Gesellschaften, der Zeugenaussage des ***Ges-GF*** vom 12.8.2025 und der grafischen Darstellung der Eigentums- und Pachtvertragsänderungen…
…dessen Untermieter/pächter um eine Gebrauchserlaubnis angesucht hätte bzw. diesen eine solche erteilt worden wäre, oder die Gebrauchsabgabe entrichtet hätten. Ebenso ist nicht ersichtlich, dass die Bf. um eine Gebrauchserlaubnis angesucht hätte bzw. ihr eine solche erteilt worden wäre. Laut Mietvertrag war der Mieter nicht…
…ergibt sich sowohl aus der Bezeichnung des Vertrages als auch aus dem Inhalt dieses Vertrages. Die Einwilligung zur Hinterlegung und die Anmerkung im Grundbuch bestätigen nur, dass das zu errichtende Betriebsgebäude nicht den Verpächtern anwächst, sondern im Eigentum der Pächterin verbleibt. Aus diesen Gründen kann…
…ergibt sich sowohl aus der Bezeichnung des Vertrages als auch aus dem Inhalt dieses Vertrages. Die Einwilligung zur Hinterlegung und die Anmerkung im Grundbuch bestätigen nur, dass das zu errichtende Betriebsgebäude nicht den Verpächtern anwächst, sondern im Eigentum der Pächterin verbleibt. Aus diesen Gründen kann…
…Feststellungen zu den in Paraguay erworbenen Liegenschaften, den Grundstücksvermittlungsverträgen und den Eintragungen des Eigentums des Beschwerdeführers in den paraguayischen Kataster und in das paraguayische Grundbuch ergeben sich aus den folgenden, im Akt aufliegenden Dokumenten: Zur Vertragsnummer 2014198 liegt der Grundstücksvermittlungsvertrag vom 21. November 2014 vor…
…der Gesellschaft vom 31.3.2015 und dem Firmenbuchauszug vom 11.8.2025. Die Feststellungen zu 1.2. ergeben sich aus dem Betriebsprüfungsbericht, den Firmenbucheintragungen der angeführten Gesellschaften, der Zeugenaussage des ***Ges-GF*** vom 12.8.2025 und der grafischen Darstellung der Eigentums- und Pachtvertragsänderungen…
…ergeben sich aus dem Betriebsprüfungsbericht, den Firmenbuchein-tragungen der angeführten Gesellschaften, der Zeugenaussage des ***Ges-GF*** vom 12.8.2025 und der grafischen Darstellung der Eigentums- und Pachtvertragsänderungen betreffend dem Hotelgebäude samt Einrichtung (siehe Beilage). Die Feststellungen zu 1.3. ergeben sich aus dem Unternehmenskaufvertrag…
…des Bestandverhältnisses kann die Pächterin die Baulichen Änderungen im Hotel belassen, es sei denn, die Verpächterin hat sich bei der Genehmigung der Baulichen Änderungen schriftlich Vorbehalten, einen Rückbau zu verlangen. Die Baulichen Änderungen gehen ohne gesondertes Entgelt bzw. Wertausgleich in das Eigentum der Verpächterin über.…
…der Beschwerdeführerin selbst errichtete Betriebsgebäude (Verkaufsmarkt) ist nicht Gegenstand des Mietvertrages. Gegenstand des Mietvertrages ist, wie in dessen Vertragspunkt I. 1. ausdrücklich festgehalten, eine Bestandfläche. Sind Investitionen nicht für ein Objekt, das Gegenstand des Bestandvertrages ist, zu leisten, sondern für ein Objekt, welches im Eigentum…
…der Beschwerdeführerin am Gebäude wird angemerkt, dass diese nicht näher ausführt, wie dieses ausgestaltet ist bzw. ob sie die Herrschaft gleich einem Eigentümer im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. d BAO ausübe. Dass die Beschwerdeführerin als Mieterin über die Rechte eines normalen Mieters/Pächters…
…Aus der gesamten Vertragsgestaltung leuchtet hervor, dass sich beide Vertragspartner für einen Zeitraum von mehr als 18 Jahren binden wollten. Für diese Beurteilung spricht auch die Tatsache, dass bei Vertragsbeendigung sämtliche Investitionen der Pächterin entschädigungslos in das Eigentum der Verpächterin übergehen. Zur Unterscheidung Mietvertrag/Pachtvertrag…
…Aus der gesamten Vertragsgestaltung leuchtet hervor, dass sich beide Vertragspartner für einen Zeitraum von mehr als 18 Jahren binden wollten. Für diese Beurteilung spricht auch die Tatsache, dass bei Vertragsbeendigung sämtliche Investitionen der Pächterin entschädigungslos in das Eigentum der Verpächterin übergehen. Zur Unterscheidung Mietvertrag/Pachtvertrag…