… 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 01.06.2022 brachte der Beschwerdeführer seine Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2020 elektronisch ein…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) reichte die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014 ein und machte, soweit beschwerdegegenständlich, folgende Angaben: x Alleinverdienerabsetzbetrag wird beantragt und ich erkläre…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Gebührenanzeige zu ***ErfNr*** Mit Schriftsatz vom 08.09.2023 wurde dem Finanzamt Österreich (kurz Finanzamt) durch die Notarin ***NOTARIN*** LL.M. (kurz Notarin) unter Hinweis auf…
An dieser Sichtweise ist - wie auch das Bundesfinanzgericht in der angefochtenen Entscheidung mit umfangreicher Begründung dargelegt hat und entgegen der vereinzelt vorzufindenden anderslautenden Ansicht im Fachschrifttum (vgl. etwa Barth, NZ 2010, 144; Gitschthaler in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar II 5, § 97 EheG Rz 28) - auch…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (Bf) hat in der elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 ua. unter der KZ 735 den Betrag von € 5.280 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und dies in der in Papierform eingereichten…
…eindeutig dafür, dass die Aufrechterhaltung dieses Wohnsitzes in erster Linie vorübergehend dazu diente, bis eine andere geeignete Wohnmöglichkeit von ihm gefunden werden konnte. In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auf die Entscheidung des VwGH vom 28. November 2013, 2010/13/0172 zu verweisen, in der…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Ehe der im Streitjahr 2017 im Inland wohnhaften und in der Schweiz nichtselbstständig erwerbstätigen Beschwerdeführerin (im Folgenden abgekürzt Bf.) wurde am 26. November 2015 geschieden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf) - Frau ***Bf*** - übermittelte am 21.12.2018 ihre Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2013 in der sie unter anderem Beiträge zu einer Krankenversicherung (651,36 €) und Rückzahlungen von Darlehen (11.042…
…ErfNr.***, StNr.*** betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahren vor dem Finanzamt 1. Gebührenanzeige Mit Schriftsatz vom 14. Juni 2010 zeigte Herr…
…ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Gebührenanzeige Mit Schriftsatz vom 07.09.2021 zeigte Herr Notar ***Notar*** (kurz Notar) dem Finanzamt Österreich, kurz FAÖ) unter Hinweis auf die erteilte Vollmacht…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 17.2.2020 setzte die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer die Rechtsgeschäftsgebühr für einen Vertrag zwischen ihm und ***A*** vom 28.8.2019 mit € 10.280,00 fest…
…erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Ehegatten M. K. C.-S und J. S.K sind seit dem Jahr…
…vor dem Unabhängigen Finanzsenat und vor dem Bundesfinanzgericht: Mit Vorlagebericht vom 20.2.2013 legte die belangte Behörde dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor und umschrieb die Streitpunkte mit „Ist für die Übertragung der Liegenschaft im gegenständlichen Fall eine Gegenleistung ermittelbar oder ist die Grunderwerbsteuer…
…diesem Zusammenhang hat der EuGH zu Art. 67 VO 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 VO 987/2009 in seiner Entscheidung vom 22.10.2015, C-378/14 (Tomislaw Trapkowski) ausgesprochen: „ 38 Aus Art. 67 der Verordnung Nr. 883/2004 in Verbindung mit Art…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 20.04.2016 die Zuerkennung von Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung) für den am xy2008 geborenen Sohn C.B. für den Zeitraum ab dessen Geburt. In diesem Zusammenhang brachte sie Folgendes vor…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin hat in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 unter der Kennzahl 735 sonstige außergewöhnliche Belastungen…
…Bescheinigungen, dass sie selbst in den Streitjahren in Polen keine eigenen Einkünfte bezogen hat vor. Über die Beschwerden wurde erwogen: Folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt steht fest: Die Beschwerdeführerin hatte in den Jahren 2014 und 2015 einen Wohnsitz in Wien und war in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Ihr…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (August bis Oktober 2012) bezog zunächst die Kindesmutter KM (damals Km, geborene kM) für die beiden Kinder K1 und K2 die Familienbeihilfe. Die Ehe der Kindeseltern wurde laut Beschluss des Bezirksgerichtes…
…Not, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc. (2) Dieser Unterhaltsverzicht steht im unauflöslichen Zusammenhang mit der in dieser Ehescheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Regelung über die Vermögensaufteilung, mit der die Übernahme der Ungewissheit künftiger Entwicklungen in die ausschließlich eigene Risikosphäre abgegolten wird. Der Unterhaltsverzicht gilt somit auch dann, wenn Ereignisse…
…Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc. (2) Dieser Unterhaltsverzicht steht im unauflöslichen Zusammenhang mit der in dieser Ehescheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Regelung über die Vermögensaufteilung, mit der die Übernahme der Ungewissheit künftiger Entwicklungen in die ausschließlich eigene Risikosphäre abgegolten wird. Der Unterhaltsverzicht gilt somit auch dann, wenn Ereignisse, die…